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mit Anhänger fahren Kl. B

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 3. Februar 2014 um 17:40

Hab den Führerschein Kl Bund verstehe den Text folgendermaßen:

"Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt)."

Ich darf mit einen Anhänger max beim Golf Variant von 1.571 Leergewicht + Personen und Tank ca. 250kg =1821kg bleibt ein Restgewicht von 1679kg für den Anhänger wenn ich nur den Führerschein Kl. B habe.

oder darf ich nur max. 750kg fahren?? Ich verstehe das nicht so richtig.

Beste Antwort im Thema

Wenn dein Golf Variant z.B. ein zul. Gesamtgewicht von 1.900kg, dann dürftest du einen Anhänger, der ein zul. Gesamtgewicht von 1600kg hat, fahren.

Also, die zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger dürfen zusammengezählt 3.500kg nicht überschreiten.

Es geht hierbei nicht um die tatsächlichen Gewichte, sondern um die zulässigen Gesamtgewichte. Die werden addiert.

So würde ich das verstehen.

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Wenn dein Golf Variant z.B. ein zul. Gesamtgewicht von 1.900kg, dann dürftest du einen Anhänger, der ein zul. Gesamtgewicht von 1600kg hat, fahren.

Also, die zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger dürfen zusammengezählt 3.500kg nicht überschreiten.

Es geht hierbei nicht um die tatsächlichen Gewichte, sondern um die zulässigen Gesamtgewichte. Die werden addiert.

So würde ich das verstehen.

Du darfst mit Klasse B Kfz bis 3500kg + 750kg Hänger fahren oder Kfz und Anhänger über 750kg sofern Zugfahrzeug und Hänger zusammen nicht mehr als 3500kg wiegen.

Also einfach 3500kg minus ZGG Pkw ergibt maximalgewicht des Hängers.

Das Leergewicht und das tatsächliche Gewicht sind egal (wobei das tatsächliche natürlich das zulässige nicht überschreiten sollte :D).

Wenn Dein Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von maximal 750 kg hat, kannst Du ihn hinter jedes Fahrzeug hängen, das Du mit Klasse B fahren darfst. Also auch hinter einen 3,5-Tonner darfst Du einen Anhänger von max 750 kg zGM hängen.

Hat Dein Anhänger eine zGM von über 750 kg, dann musst Du die zGM vom Auto und vom Anhänger zusammenzählen und mit der Summe 3500 kg nicht überschreiten.

Bei einem Golf Variant mit (geratenen) 2000 kg zGM darf Dein Anhänger also höchstens 1500 kg zGM haben.

zGM findest Du in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter F1.

Edith sacht: zu langsam.....:D

am 3. Februar 2014 um 18:11

So verstehe ich es auch. Das Wort "zulässige" ist in diesem Zusammenhang wichtig.

 

Wenn's mehr sein soll, kannst Du erstmal schauen ob die Erweiterung B96 reicht. Dann ist die Kombination auf 4250kg beschränkt, und man kann das als Kurs bei einer Fahrschule ohne Prüfung machen.

 

Sonst heist es den BE machen zu müssen...

Themenstarteram 3. Februar 2014 um 18:18

OK Danke klingt doch sehr gut. Dazu noch eine Frage, ist es egal ob der Hänger ein Gesamtgewicht von 2000kg hat aber er nur bis 1500kg inkl. Hänger beladen wird?

am 3. Februar 2014 um 18:24

Nein ist nicht egal.

 

Der Hänger darf im genannten Fall nur für maximal 1500 kg zugelassen sein. Du darfst also keinen Hänger ziehen der für 2000 kg zugelassen ist...

 

Mit B96 Erweiterung dürftest Du den 2000 kg Hänger ziehen, wobei Du aber dann nicht die maximale Anhängelast (tatsächliche Anhängemasse) überschreiten darfst...

Nein, ist nicht egal.

Nochmal ein Beispiel:

Dein zugfahrzeug hat ein zul. Gesamtgewicht von 2.500kg

Der Anhänger eine zul. Gesamtmasse von mehr als 750kg.

Somit darf in dieser Kombination der Anhänger nur eine zulässige Gesamtmasse von 1.000kg haben.

Hat er eine zul. Gesamtmasse von 1.200kg, darf er in Kombination mit dem oben genannten Fahrzeug nicht bewegt werden, selbst wenn er nicht beladen ist und ein tatsächliches Gewicht von 600kg haben würde....

Nur mal so ein Beispiel.

Oops, da war einer schneller:)

Es zählt schlichtweg das zulässige Gesamtgewicht, nicht das tatsächliche.

Themenstarteram 3. Februar 2014 um 18:34

OK Danke jetzt habt ihr mir geholfen

am 3. Februar 2014 um 18:40

Ich weiß ja nicht ob schon wieder etwas geändert wurde, aber ich habe in der Fahrschule noch gelernt, das ich ohne hängerführerschein keinen Hänger mit auflaufbremse fahren darf!

Es hat sich einiges geändert, die Bremse spielt genauso keine Rolle wie das Leergewicht.

Ab 750kg sind eh alle Hänger gebremst.

am 3. Februar 2014 um 19:08

Ich habe meinen Führerschein vor 12 Jahren gemacht, kurz davor haben sie die Regel eingeführt mit den 3,5 t anstatt 7,5 t und dem Hänger usw.

Mal ne andere Frage, FS BE besteht nur aus Praktischen fahren und einer Praktischen Prüfung oder muss man dort auch eine Theoretische machen???

am 3. Februar 2014 um 19:45

Fs BE ist nur praktische Prüfung soweit ich weiss. 

 

Frag doch mal bei der Fahrschule Deines Vertrauens.

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