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mit ausgelösten airbags gefahren, jetzt fuhr mir einer hinten drauf

Themenstarteram 11. Februar 2014 um 21:03

Hallo,

den dritten Unfall innerhalb 4 Monaten musste unserer Citroen C5 erfahren :mad:

Alle Unfälle ohne Personenschäden überstanden, also Crashtest bestanden ...

Im Januar ist das Auto jemanden hinten rauf gerutscht und hat dabei Fahrer- und Beifahrerairbag ausgelöst.

Schäden an der Stoßstange sind kaum zu sehen.

Mein Sohn ist gefahren und hat den ADAC angerufen, der das Auto nach Hause gebracht hat.

Dieser meinte dann, damit kann man weiterfahren, wenn der Airbag abgeschnitten wird und die Grutstraffer ausgebaut werden.

OK, gesagt, getan und das Auto war erstmal wieder fahrbereit.

Heute knallt mir jemand hinten drauf. Der Unfallgegner sagte auch gleich, ich habe gepennt.

Auf dem ersten Blick hat auch nur die hintere Stoßstange Kratzer abbekommen.

Er würde den Schaden, wenn er wirklich so gering ist, auch lieber selber zahlen.

Nachdem ich jetzt gegoogelt habe, kommen mir erhebliche Zweifel, ob es ok war, ohne airbag zu fahren.

Ist die ABE wirklich erloschen?

Wenn ich jetzt einen Kostenvoranschlag machen lasse, was steht da drin?

Muss vielleicht ein Gutachten gemacht werden, weil jeder Blinder sieht, das die Airbags ausgelöst waren?

Ist es vielleicht besser, gleich ohne Versicherung mit dem Unfallgegner abzurechnen?

Hat vielleicht jemand Erfahrungen dazu? Man dieses Auto macht mich fertig :rolleyes:

Lieben Gruß

Bibra

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich kann keinen Grund erkennen, aus welchem dir der Heckschaden nicht ersetzt werden sollte.

Ursächlich für den Unfall war nicht der Zustand deines Fahrzeugs, sondern die Unaufmerksamkeit des Unfallgegners.

Bei einem Kostenvoranschlag, den deine Werkstatt erstellt, sollte der Frontschaden nicht erwähnt werden, denn der hat nichts mit dem Heckschaden zu tun.

Bei einem Gutachten sähe das anders aus, denn da wird der Wert des Fahrzeugs vor und nach dem Unfall ermittelt.

Liebe Grüße

Herbert

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Zitat:

Original geschrieben von Bibra

Mein Sohn ist gefahren und hat den ADAC angerufen, der das Auto nach Hause gebracht hat.

Dieser meinte dann, damit kann man weiterfahren, wenn der Airbag abgeschnitten wird und die Grutstraffer ausgebaut werden.

OK, gesagt, getan und das Auto war erstmal wieder fahrbereit.

Bibra

Hallo,

also wenn das der ADAC wirklich gesagt hat dann haben wir den nächsten Skandal für die Medien.

Ich kann es mir nicht vorstellen. Genauso wie ich mir nicht vorstellen kann, das die Airbags bei einer leichten Beschädigung am hinteren Stoßfänger auslösen!?

Das Auto hätte so nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden dürfen, nicht mehr und nicht weniger.

Es ist unter diesen Umständen zwar fahrbereit, jedoch nicht verkehrssicher. Zudem erlischt die Betriebserlaubnis.

Gruß

fordfuchs

Themenstarteram 11. Februar 2014 um 21:40

Hallo

und vielen Dank für die schnelle Antwort.

Mein Sohn ist im Januar jemand anderes aufgefahren, auf Grund dessen die Airbags ausgelöst haben.

Habe ich ein bischen unglücklich ausgedrückt.

Und ja, der Herr vom ADAC hat zwar den Wagen nach Hause geschleppt, aber genau diese Aussage getätigt.

Und heute ist mir einer hinten aufgefahren.

Hallo,

ich kann keinen Grund erkennen, aus welchem dir der Heckschaden nicht ersetzt werden sollte.

Ursächlich für den Unfall war nicht der Zustand deines Fahrzeugs, sondern die Unaufmerksamkeit des Unfallgegners.

Bei einem Kostenvoranschlag, den deine Werkstatt erstellt, sollte der Frontschaden nicht erwähnt werden, denn der hat nichts mit dem Heckschaden zu tun.

Bei einem Gutachten sähe das anders aus, denn da wird der Wert des Fahrzeugs vor und nach dem Unfall ermittelt.

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Bibra

Hat vielleicht jemand Erfahrungen dazu?

wenn ich mir so deine (bzw. die deines sohnes) unfallhistorie des letzten jahres angucke, würde es mich nicht wundern wenn dein schaden - sofern er über die versicherung des verursachers geregelt wird - ziemlich genau geprüft wird, weil bei der eingabe deines namens in den pc alle alarmglocken bei der versicherung losschrillen! :eek:

insofern solltest du dir gut überlegen, in welchem "umfang" du hier abrechnen möchtest, oder ob nicht vllt. doch ein hunderter bar-auf-tatze ausreicht ^^ denn ob und was für ein fass die versicherung hier aufmacht, bzw. aufmachen kann, kann hier keiner mit sicherheit sagen ;)

*Just my two cents*

Zitat:

Original geschrieben von Bibra

....

damit kann man weiterfahren, wenn der Airbag abgeschnitten wird und die Grutstraffer ausgebaut werden.

 

OK, gesagt, getan und das Auto war erstmal wieder fahrbereit.

....

absolut falsch, das Auto war nicht mehr verkehrssicher und die Betriebserlaubnis erloschen.

Die Abrechnung des jetzigen Schadens kann nur über ein Gutachten erfolgen. Hierbei ist der Sachverständige ausführlich über die vorherigen Unfallschäden zu informieren und ihm sind dazu alle vorhandenen Dokumente (Gutachten, Bilder, ...) zur Einsicht zu übergeben.

Zitat:

 

Ausbau eines Airbags

Da das Vorhandensein eines Airbags nicht vorgeschrieben ist, hat der Ausbau aus zulassungsrechtlicher Sicht keine Folgen. Das heißt, der Ausbau führt nicht zum Erlöschen der BE.

....... der komplette Ausbau des Airbags kann deshalb keine Auswirkungen auf den Bestand der Betriebserlaubnis haben........denn sonst dürften Kfz ohne Airbag nicht mehr zulassungsfähig sein.

Anders verhält es sich bei der Deaktivierung des Airbags. ..........eine nicht sachgerechte Deaktivierung erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Fehlauslösung und damit kommt die BE zum Erlöschen.

(Quelle:VFZ, 10./11. Sitzung § 19 Clearingstelle)

...hatte der ADAC-Fahrer doch nicht so unrecht!

Auch wenn die BE erloschen ist, ist dies zwar ein Verstoß gegen die StVZO aber nicht unfallursächlich und entbindet die gegnerische Versicherung daher grundsätzlich nicht von der Leistungspflicht!

Wichtig bei der Unfallschilderung etc. immer bei der Wahrheit bleiben aber auch nichts hinzufügen was zum aktuellen Unfallgeschehen nichts beizutragen hat, wie in diesem Fall die ausgebauten Airbags. Wird aber, aus welchen Gründen auch immer, nachgefragt, dann auch diese Frage wahrheitsgetreu beantworten.

N.T.

Ob der fehlende Airbag zum erlöschen der BE führt hängt in erster Linie davon ab ob das Fahrzeug diese serienmäßig hatte oder nicht. Bei Fahrzeugen die mit Airbags genehmigt wurden erlischt die BE wenn die nicht mehr vorhanden sind, die Fahrzeuge haben keine Genehmigung ohne Airbag!

Anders siehte es aus wenn Airbags optional waren, dann ist die Genehmigung für das Fahrzeug mit und ohne erteilt worden, hier ist ein Ausbau legal möglich.

Ausgelöste Airbags stellen aber "nur" einen technischen Mangel dar, kein Erlöschen der Betriebserlaubnis. Dafür wäre eine Änderung am Fahrzeug nötig, z.B. Lenkrad ohne Airbag rein.

Ein Fahrzeug mit ausgelösten Airbags ist vieles, aber nicht verkehrssicher. Hier muss man fahrfähig von verkehrssicher unterscheiden. Fahrfähig heißt so viel wie unter größter Vorsicht von der Unfallstelle noch auf kürzestem Weg in die Werkstatt fahren - mehr nicht! Verkehrssicher hiesse das Fahrzeug könne noch uneingeschränkt am Verkehr teilnehmen. Der ADAC-Mitarbeiter wird höchstwahrscheinlich wohl ersteres gemeint/gesagt haben, vorsichtig in die Werkstatt und fertig.

Abgesehen davon: Leicht beschädigte Stoßstange vorne? Bei einem leichten Unfall löst kein Airbag aus, da muss schon ein wenig mehr gewesen sein.

Unabhängig davon hat der Auffahrende jetzt für den Heckschaden aufzukommen. Wobei das beim Gesamtzustand mit Frontschaden und ausgelösten Airbags vermutlich schnell zum wirtschaftlichen Totalschaden wird.

Zitat:

 

Abgesehen davon: Leicht beschädigte Stoßstange vorne? Bei einem leichten Unfall löst kein Airbag aus, da muss schon ein wenig mehr gewesen sein.

...schon mal gesehen, um welches Fahrzeug es sich handelt?;)

N.T.

Zitat:

Original geschrieben von Bibra

den dritten Unfall innerhalb 4 Monaten musste unserer Citroen C5 erfahren :mad:

Ja, ich hab gesehen welches Auto das war. Kein chinesischer Landwind, da hätte das passieren können :p

Themenstarteram 12. Februar 2014 um 17:30

Zitat:

Zitat:

 

Ausbau eines Airbags

 

Da das Vorhandensein eines Airbags nicht vorgeschrieben ist, hat der Ausbau aus zulassungsrechtlicher Sicht keine Folgen. Das heißt, der Ausbau führt nicht zum Erlöschen der BE.

Verstehe ich es jetzt richtig? Mit ausgelösten Airbags darf man fahren?

Ob es mir gelaubt wird oder nicht,

die Stoßstange vorne hat einen leichten Kratzer abbekommen und trotzdem haben die Airbags ausgelöst.

Die Stoßstange hinten, in die mir gestern reingefahren wurde, hat mehr Kratzer abbekommen.

Zitat:

Original geschrieben von Bibra

Ob es mir gelaubt wird oder nicht,

die Stoßstange vorne hat einen leichten Kratzer abbekommen und trotzdem haben die Airbags ausgelöst.

Glaub ich durchaus, aber dann guck mal hinter die Stoßstange. Die sind zum Teil so elastisch dass die selbst bei mittelprächtigen Crashs zum Teil einfach wieder in ihre Ausgangsform zurückspringen und abgesehen von ein paar Lackschäden nicht viel zu sehen ist. Und die ganze tragende Struktur dahinter ist krumm. Bis Airbags auslösen haben Kräfte auf das Auto gewirkt die nicht alleine von einer Kunststoffstoßstange aufgenommen werden könne.

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