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Mit B196 bald ins Ausland? Revision der EU Führerscheinverordnung geplant.
Sorry erstmal für den reißerischen Titel, aber was ja nicht ist, kann ja noch werden
Die EU Kommission plant Ende 2022 eine Neuauflage der EU Führerscheinverordnung auf den Weg zu bringen. In dieser Verordnung ist z.B. auch geregelt, daß EU Staaten für ihr Territorium die uns bekannten Ausnahmen zulassen können, um mit der Fahrerlaubnis der Klasse B auch Zweiräder der Klasse A1 zu führen. Bei dieser Initiative geht zwar nicht Primär um dieses Thema, jedoch könnte man die Bürokraten dazu animieren, die gegenseitige Anerkennung zumindest als Rechtsgrundlage zu unterstützen.
Der Fahrplan zu dieser Gesetzesinitiative befindet sich grade in der Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Firmen, Organisationen, Verbände und alle EU-Bürger können noch bis zum 21 Mai 2021 Ihre Anregungen zur Berücksichtigung an die EU Kommission senden.
Ich würde Euch bitten davon rege Gebrauch zu machen!
Man kann die Kommentare in jeder Amtssprache der EU einreichen. Ich selber habe bereits einen sehr umfangreichen Kommentartext in Englischer Sprache an die Kommision gesandt.
Wichtig ist nur, daß ihr bei Euren Kommentaren nicht direkt und sehr spezifisch auf die B196 Regelung in Deutschland Bezug nehmt (mit der die EU Kommission ja nichts am Hut hat), sondern eher auf das Fahren von A1 Zweirädern mit Klasse B an sich und die momentan im EU-Recht fehlenden Rechtsgrundlagen zur gegenseitigen Anerkennung solche Ausnahmen, wodurch sich erheblich Nachteile ergeben.
Als hilfreiche Argumentationslinie wäre es z.B. vorteilhaft etwas in die Richtung der positiven Umweltaspekte (z.B. geringerer Verbrauch, weniger Verkehrsdichte in Städten, Förderung der Elektromobilität von A1 Zweirädern u.s.w.) sowie der momentanen Nachteile in der Freizügigkeit und freie Beweglichkeit, den kleinen Grenzverkehr und grenzüberschreitenes Pendeln, welche durch die momentan fehlenden gegenseitigen Anerkennungen dieser Ausnahmeregelungen entstanden sind. Ebenso wenn ein EU Bürger sein Wohnsitz in ein anderes EU Land verlegt, ihm dadurch Nachteile entstehen, weil seine, z.B. Deutsche, Österreichische, Französiche, Belgische, Ausnahmeregelung (trotz „Kurs“ in dem Heimatland) im anderen EU-Staat nicht anerkannt wird und er dadurch unnötig diskriminiert wird oder je nach EU Land gar genötigt würde seinen Führerschein umzutauschen.
Da es in diesem Stadium auch um eine Folgenabschätzung geht, sind auch Kommentare empfehlenswert, die z.B. einen wirtschaftlichen, sozialen, umwelt oder einen Grundrechte-Vorteil haben. So, jetzt habe ich Euch hoffentlich schon genug Stichpunkte genannt, um die Bürokraten in Brüssel ein wenig zu beschäftigen. Bitte Kommentiert alle fleißig dieses Gesetzesvorhaben.
Ihr findet den Vorgang und die Kommentarfunktion (nach Registrierung) unter diesem Link der Europäischen Kommission:
https://ec.europa.eu/.../...ision-of-the-Directive-on-Driving-Licences
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309 Antworten
Warum soll sich Brüssel um Dinge kümmern, mit denen sie nichts zu tun haben? Zusatzcodes sind eine rein nationale Angelegenheit. Außerdem gibt es bereits eine Regelung um mit A1-Fahrzeugen in's Ausland zu fahren. Nennt sich genauso wie die Fahrzeuge, nämlich Fahrerlaubnisklasse A1.
Aber scheinbar will man nicht verstehen, dass es für die gut die Hälfte Kosten dieser Fahrerlaubnisklasse einfach auch weniger gibt. Etwas undankbar, diese Einstellung. Da hat man nun eine Möglichkeit geschaffen, dem Inhaber der Klasse B mit einfachen Mitteln das Führen eines Leichtkraftrads zu ermöglichen und das ist immer noch zu wenig.
Aber macht mal. Es wird sowieso nichts damit. Es ist ja auch nicht der erste Versuch und er wird genauso erfolglos sein, wie zum Beispiel die Anhebung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit auf 60 Km/h für Kleinkrafträder.
Brüssel hat sehr wohl etwas damit zu tun, denn die definieren die Rechtsgrundlagen auf denen z.B. die derzeitigen Ausnahmen basieren. Ohne die dritte EU-Führerscheinverordnung würde es diese nationalen Ausnahmen erst gar nicht geben.
Es gibt zumindest aufgrund von vorherigen Kommentaren auch zwei Lobbyisten-Verbände die der gegenseitigen Anerkennung positiv gegenüberstehen. Da ist einmal der Europäische Motorradhersteller Verband ACEM (natürlich nicht ganz uneigennützig, da gut fürs Geschäft), sowie der Dachverband der Europäischen Motorradvereine FEMA.
Ebenso gibt es eine von der EU Kommission in 2017 in Auftrag gegebene Studie über die Auswirkungen der dritten EU-Führerscheinverordnung die zu ähnlichen Ergebnissen und Empfehlungen kommt.
Ich denke auch die 60km/h für Kleinkrafträder sind langfristig nicht so ganz utopisch, wenn dann jedoch im Gegenzug mit der TÜV Pflicht... :-)
Zitat:
@ottilein2k schrieb am 25. April 2021 um 21:34:31 Uhr:
Brüssel hat sehr wohl etwas damit zu tun, denn die definieren die Rechtsgrundlagen auf denen z.B. die derzeitigen Ausnahmen basieren. Ohne die dritte EU-Führerscheinverordnung würde es diese nationalen Ausnahmen erst gar nicht geben.
Es gibt zumindest aufgrund von vorherigen Kommentaren auch zwei Lobbyisten-Verbände die der gegenseitigen Anerkennung positiv gegenüberstehen. Da ist einmal der Europäische Motorradhersteller Verband ACEM (natürlich nicht ganz uneigennützig, da gut fürs Geschäft), sowie der Dachverband der Europäischen Motorradvereine FEMA.
Ebenso gibt es eine von der EU Kommission in 2017 in Auftrag gegebene Studie über die Auswirkungen der dritten EU-Führerscheinverordnung die zu ähnlichen Ergebnissen und Empfehlungen kommt.
Ich denke auch die 60km/h für Kleinkrafträder sind langfristig nicht so ganz utopisch, wenn dann jedoch im Gegenzug mit der TÜV Pflicht... :-)
Aber bevor die beiden Angelegenheiten in Brüssel durch gehen, wird "noch eben" die Zeitumstellung aufgehoben.
In einem vereinten Europa, sollten auch so "Kleinigkeiten" wie einheitliche Führerscheinklassen kein Thema sein. Aber auch deine Rente wird jedem Land angepaßt (... nach unten versteht sich!).
Sie wird nicht dem Land angeglichen, wenn dort die Lebenshaltungskosten höher sind.
Einheitliche Fahrerlaubnisklassen gibt es bereits in der EU. Die Zusatzcodes sind nationale Freiheiten und haben mit einer Fahrerlaubnisklasse nichts zu tun. Daher glaube ich auch nicht, dass Brüssel hier etwas regeln kann, da ganz einfach die Zuständigkeit nicht gegeben ist.
Eine Anerkennung der Zusatzcodes kann nur durch nationale Regelungen erfolgen. Das heißt also, die entsprechenden Länder müßten die Codes gegenseitig anerkennen.
Eine vereinheitlichte B Regelung wäre aber schon wünschenswert.
Wenn in Spanien/Frankreich/Luxemburg A1 in B enthalten ist, in Deutschland/Österrreich/Niederlande/.. jedoch nicht, ist das doch ein Flickenteppich, der in die eine oder andere Richtung vereinheitlicht werden sollte.
Und das hat nichts mit ggfs vorhandenen lokalen Regelungen jenseits der Schlüsselzahl 100 zu tun.
Zitat:
@zuion schrieb am 26. April 2021 um 10:50:21 Uhr:
Eine vereinheitlichte B Regelung wäre aber schon wünschenswert.
Wenn in Spanien/Frankreich/Luxemburg A1 in B enthalten ist, in Deutschland/Österrreich/Niederlande/.. jedoch nicht, ist das doch ein Flickenteppich, der in die eine oder andere Richtung vereinheitlicht werden sollte.
Und das hat nichts mit ggfs vorhandenen lokalen Regelungen jenseits der Schlüsselzahl 100 zu tun.
?? Nicht nur eine einheitliche B-Regelung!
Sämtliche Klassen müssten bedingungslos und ohne diese Trickserei einheitlich sein.
Die Sonderregelungen in jedem Land zeigen doch lediglich auf, wieviel Defizite diese Gemeinschaft hat.
Komisch. Sonst wird der EU immer vorgeworfen, dass dort alles über die einzelnen Nationen bestimmt wird und die Eigenständigkeit verloren geht.
Die Fahrerlaubnisklasse B ist einheitlich geregelt. Aber auch hier gibt es ganz einfach einen nationalen Spielraum über die inkludierten Klassen. Warum auch nicht? Wer sich darüber mokiert, scheint von Neid getrieben zu sein. Die haben was mehr als wir.
Aber auch das ist Dank der EU kein Problem, denn jeder kann innerhalb der Gemeinschaft ohne größere Schwierigkeiten den Wohnort wechseln. Wer also glaubt, dass es ihm in einem anderen Land besser geht, idem steht der Weg offen.
Extra dafür angemeldet... Super!
Man fährt das was man als Fahrerlaubnisklasse erworben hat. Wen interessiert der "Grenzverkehr" oder die Stadt? Da soll eh keiner mehr fahren. Also vergebene Mühe.
Unsere Regierung bekommt es ja noch nicht einmal gebacken, eine einheitliche Regelung für den AM-Schein auf den Weg zu bringen.
In Hessen darf man mit 15 fahren, in Niedersachen und Baden-Würtemberg erst mit 16. Warum? Sind die Kinder aus NDS dümmer?
Warum sollten die sich dann ausgerechnet um die B196 Erweiterung kümmern? Das hat über 15 Jahre gedauert, bis das endlich genehmigt war.
Wenn die Grün-Roten dann an der Reihe sind, geht's dem Individualverkehr ohnehin an den Kragen.
Tempo 120 ist gesetzt, Autofreie Innenstädte und Verbrennerverbot werden dann kommen.
Mobilität wird teuer und zum Luxus werden.
Wo dann die Motorräder landen, kann sich jeder selber ausrechnen.
Zu laut, zu schnell, zu gefährlich und vor allem zu viele Abgase.
Also Fahrverbote wo es nur geht.
Ich würde mir keine Hoffnung machen, mit dem B196 ins Ausland zu fahren.
Seid froh, das ihr überhaupt noch fahren dürft!
Zitat:
@Up-gefahren schrieb am 26. Apr. 2021 um 19:11:59 Uhr:
Wenn die Grün-Roten dann an der Reihe sind, geht's dem Individualverkehr ohnehin an den Kragen.
Tempo 120 ist gesetzt, Autofreie Innenstädte und Verbrennerverbot werden dann kommen.
Dann hätte ich mit dem B196 alles richtig gemacht!
Zitat:
@Goldmantelziesel schrieb am 28. April 2021 um 15:23:39 Uhr:
Es ist nicht so, dass alle Länder in Europa mit dem B-Führerschein automatisch 125 ccm fahren dürfen.
Nein, nur in bestimmten Ländern. Und auch da nur unter bestimmten Voraussetzungen. Hier in Deutschland gab es das nie. Sonst hätte es den Zusatzcode auch nicht gebraucht.
Ausnahme:
Wenn Klasse 3 vor dem 1.4.1980 erworben wurde war die alte Klasse 4 inkludiert. Damit konnte man 50er ohne bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit fahren. Durch eine EU-Reform der Fahrerlaubnisklassen wurden alle Krafträder bis zu einem Hubraum von 125ccm ohne bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit zusammen gelegt und damit konnte man sowohl mit der alten Klasse 4, als auch mit der nachfolgenden und bis 80ccm gehenden Klasse 1b, ab Februar 1996 Krafträder bis 125ccm fahren.
Bis zu dieser Reform galten 125er als Krafträder ohne Leistungsbegrenzung und erforderten ab 1.4.1980 die Klasse 1a, davor die Klasse 1.