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mit dem Mietwagen für 1 Tag nach Osteuropa trotz Verbot
Hi,
Mal ne kurze Frage. Wir haben momentan eine Langzeitmiete vom VW Händler auf Kosten von VW, da unser neufahrzeug deutlich später als angekündigt ausgeliefert wird.
Nun müssen wir morgen spontan für einen Tag nach Tschechien, allerdings im grenzgebiet und auf einen bewachten Parkplatz.
Bei der Fahrzeugübergabe wurde uns gesagt, dass Fahrten nach Osteuropa nicht genehmigt sind.
. Das hat sicherlich Versicherungstechnische Gründe. Greift in so einem Fall ( zb Diebstahl) unsere private Kfz Versicherung? (vollkasko bei Allianz mit Mallorca police) Und mit welchen Konsequenzen ist sonst zu rechnen (Vertragsstrafe etc)?
Danke für eur Hilfe. Mir geht's in erster Linie darum nen Überblick darüber zu bekommen welches Risiko wir eingehen würden und ob es vertetbar ist.
Insgesamt eigentlich ärgerlich, da wir mit dem eigenen Fahrzeug die Probleme nicht hätten. Allerdings lässt sich die Fahrt morgen nicht verschieben.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Sagen wir mal so, wenn dir die Kiste in Tschechien geklaut wird oder du in einen Unfall (auch ohne Schuld) verwickelt wirst hast du ein großes Problem. Deine eigene Kfz-Versicherung bringt dir in dem Fall dann gar nichts.
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16 Antworten
Was gesagt wurde und was auf dem Papier steht sind zweierlei Schuhe.
Was steht den in dem Mietvertrag?
MfG kheinz
Sagen wir mal so, wenn dir die Kiste in Tschechien geklaut wird oder du in einen Unfall (auch ohne Schuld) verwickelt wirst hast du ein großes Problem. Deine eigene Kfz-Versicherung bringt dir in dem Fall dann gar nichts.
Was wollt ihr denn für einen Tag im Grenzgebiet? KFZ-Diebstähle sind dort mittlerweile genauso selten wie bei uns.
Nehmt doch zur Not ab der Grenze den Zug oder Bus. Weiß ja nicht was ihr plant.
Und sagt den Tschechen mal, dass ihr Land in Osteuropa liegt - da freuen die sich darüber.
@TE
Morgen früh direkt mal zum VW-Händler und fragen, ob sie lieber die Taxikosten übernehmen oder ob sie mit der VW-Partnerversicherung auf eigene Kosten eine Sonderedeckung hinbekommen (schriftlich geben lassen ob ja oder nein). Wenn letzteres nicht gelingt, dann kann man mit einem Taxibetrieb einen Sonderpreis ausmachen oder anderweitig einen anderen Mietwagen nehmen. Die über den Sprit hinausgehenden Kosten holst Du dir dann später von denen zurück.
Dazu mal aus Interesse eine Frage. Dürfte der Händler eigentlich das Fahrzeug legal orten? Ist ja immerhin sein Fahrzeug, oder müsste das im Vertrag geregelt sein?
Achso nochwas, in den letzten drei Tagen sind in den höheren Lagen im Erzgebirge sehr viel sehr nasser Schnee heruntergekommen und zur Zeit gilt ab 1000m Sturmwarnung
Dadurch ging wohl stellenweise verkehrstechnisch nicht mehr allzu viel, teilweise bis 70cm -Schnee auf dem Fichtelberg und viele Äste die durch nassen Schnee herunterzubrechen drohen / drohten. Also bitte vorher schauen ob die gewünschte Strecke passierbar ist, oder ob da gerade geräumt wird. und ggf. Schneeketten einpacken ;-)
https://www.tag24.de/.../...h-wetter-wetterdienst-sturm-glaette-912859
Bei Mietfahrzeugen wird das wohl in den AGB's enthalten sein. Mitunter senden die Autos einen stillen Allarm wenn sie in den Grenzbereich rollen und je nach Konfiguration werden die Autos dann lahmgelegt.
Ich würde mich auf das verlassen, was im Mietvertrag (Sowas wirst du wohl ausgehändigt bekommen haben) steht. Findet sich dort ein Passus über ausgeschlossene Länder?
Eventuell sollte sich der Te mal fragen ob er sein neues Fahrzeug ohne entsprechende Versicherung da abstellen würde.
Ich persönlich hätte da ein sehr ungutes Gefühl.
B 19
Zitat:
@Bopp19 schrieb am 26. Dezember 2018 um 19:59:11 Uhr:
Eventuell sollte sich der Te mal fragen ob er sein neues Fahrzeug ohne entsprechende Versicherung da abstellen würde.
Ich persönlich hätte da ein sehr ungutes Gefühl.
Warum hättest du dabei auf einem bewachten Parkplatz ein ungutes Gefühl?
Die Versicherung gilt natürlich. Nur im Falle eines Diebstahls wirst Du ohne Deckung dastehen.
Selbst dort kommt es zu Diebstählen ...
Das Diebstahlrisiko schätze ich auf einem bewachten Parkplatz als vernachlässigbar gering ein.
Zitat:
@Bopp19 schrieb am 26. Dezember 2018 um 19:59:11 Uhr:
Ich persönlich hätte da ein sehr ungutes Gefühl.
Ich nicht.
TE... schau doch echt mal im "Schwarz auf Weiss" nach... zuviel Spekulatius tut selten gut.
"Greift in so einem Fall ( zb Diebstahl) unsere private Kfz Versicherung? (vollkasko bei Allianz mit Mallorca police)"
hast du einen eigenen versicherungsvertrag incl vollkasko für das gemietete fahrzeug?
falls ja und dieser vertrag keine ausschluss für das land hast bist du entsprechend versichert.
nun wird im versicherungsfall selten neuwert ausgezahlt (siehe vertragsklauseln im versicherungsvetrag. bei totalschaden oder diebstahl evtl 0,5 jahre. manchmal auf bis zu 2 jahre erweitert...wobei da vermutlich dann nutzungsabzug stattfindet).
wird kein neuwert sondern wiederbeschaffungswert(tk fall also diebstahl) oder zeitwert (vk fall) ausgezahlt kann es natürlich sein dass du auf der differenz zum neuwert oder auch der differenz zu dem wert sitzen bleibst wo der vw betrieb das fahrzeug sieht (sollte auch wiederbeschaffungswert sein....kann aber passieren dass sie ihn halt höher sehen....)
sprich falls du tatsächlich versichert bist läge in meinen augen das risiko bei der genannten differenz und evtl noch kosten für einen rechtsstreit (eben aufgrund der vertragsverletzung). ggf käme noch nutzungsausfall oben drauf (denn der vw betrieb kann ein fahrzeug was nicht mehr da ist oder in reperatur ist natürlich nicht vermieten/weitervermieten). die angst den ausfall für den gesamten lieferzeitraum zahlen zu müssen hätte ich zwar nicht aber sie werden es ggf verlangen (spricht rechtsstreit vorprogrammiert)
alles in allem wohl überschaubares risiko.
lahmlegen per gps usw vermutliich unzulässig - ich würde behaupten so eine abschalteinrichtung müßte in die paperie eingetragen werden bzw falls eine abe dazu existiert müßtest du als langzeitnutzer mindestens über deren existenz informiert werden.
tracken ohne deine kenntnis auch nicht zulässig. allerdings kann es natürlich beim wiederauffinden des fahrzeugs helfen.
ich würd:
zu vw gehen und die sollen dir einen mietwagen klarmachen mit dem du ins ausland darfst oder eine kostenübernahme für ein von dir extern gemietetes auto geben (summe vereinbaren und gut).
ist beides nicht möglich sprich mit ihnen über die änderung des vertrages zur langzeitmiete. lass den vertrag notfalls per anwalt mal prüfen (nicht selten enthalten verträge nichtige oder sittenwidrige passagen. ggf tauchen da noch ganz andere fragwürdige dinge im vertrag auf die dich davon abhalten das leihfahrzeug überhaupt weiterhin zu nutzen)