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Mit Kurzzeitkennzeichen auf falschem Weg nach Hause von Polizei kontrolliert. Was droht ?

Themenstarteram 12. Oktober 2019 um 0:41

Hallo liebes Forum,

bin am 09.09.19 aus Australien gekommen.

Habe mir am 10.09.19 ein Auto gekauft mit meinem Kumpel. Kurzzeitkennzeichen auf seinen Namen, da wir sie in seinem Landkreis besorgt haben.

Auf dem Heimweg vom Autokauf zu ihm gefahren und dort gepennt.

Am 11.09.2019 von ihm nach Hause gefahren und auf dem Heimweg nochmal zu Mediamarkt gefahren um eine Handyhalter für das Auto zu kaufen.

Bin von der Polizei angehalten worden, hab mir erstmal keinen Kopf gemacht, bis Sie mir klar gemacht haben, dass ich nicht mal auf der Heimfahrt einen Umweg machen kann. Ich hab gedacht, dass Datum das auf dem Kurzzeitkennzeichen steht zählt und das ich das Auto verwenden kann. (Willkommen in Deutschland).

Sie haben mich angezeigt und haben gesagt, dass das alles vor die Staatsanwaltschaft geht, mit meiner Aussage ich aber eine wahrscheinlichkeit habe, dass der Fall fallen gelassen wird.

Jetzt meine Frage, was kann mir passieren, was ist das worst case und das best case Szenario ?

Dankeschön und Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema

@Bogdan-82

Bitte nicht! Sonst könnte man noch glauben, du weißt wovon du redest!

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Das ist wie fahren ohne Führerschein. Gilt als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit. Vorschlag. Leugnen. Wusstest ja nicht dass es so.sei. wenn die anzeige kommt, dann einen Anwalt nehmen.

Im besten Fall wird es fallen gelassen. Im wirst case gibt es einen akteneintrag. Na und.

Was soll er denn leugnen????

@DrPT Erkläre mir bitte mal was das mit einem Führerschein zu tun hat?

Es handelt sich um ein Steuer und/oder Versicherungsvergehen.

Da das KZK ja auf den Namen des Freundes lief, hat er da wo er rumgefahren ist, eh nix zu suchen.

Hätte er mal das KZK auf seinen Namen ausstellen lassen, dies geht ja auch an dem Ort wo das Auto gekauft wird

Es geht um die Sichtweise. Die Staatsanwaltschaft ist bei sowas immer sehr seltsam drauf. Wenn die nämlich Vorsatz darin sieht, dann ahnden die das ganze eben als Straftat und nicht eben als Ordnungswidrigkeit.

Beim fahren ohne Führerschein als Beispiel wird automatisch genau dieser Vorsatz angenommen und es als Straftat betrachtet und nicht als Ordnungswidrigkeit.

Am besten. Warten und schauen, welcher Vorwurf denn kommt. Dann erst mal glaubhaft machen, dass man es nicht besser wusste

Da hier aus Unwissenheit eine Straftat begangen wurde,

(Das KZK hätte auf den TE laufen müssen und die Fahrt war eine Probefahrt.)

kann der TE nur auf die Gnade der St.-Anwaltschaft hoffen.

Ich halte eine Eistellung (gegen Geldbuße) für sehr gut möglich.

Kommt auf die Formulierung der schriftlichen Aussage an.

(Lass dich vom Fachmann beraten, kostet oft gar Nix bis 150,-€)

Der Freund wird ja auch noch eine Anzeige bekommen

Ich finde, dass hier im Fred einige Ungereimtheiten zu finden sind.

Soweit es mir bekannt ist, ist das Kurzeitkennzeichen an ein Fahrzeug gebunden, nicht an eine Person.

Das Kurzeitkennzeichen ist zweckgebunden für Probefahrten / Überführungsfahrten, Werkstattfahrten, ......., da sollte man wissen, wie man sich den Ordnungsorganen gegenüber äußerst. Einen falschen Weg, gibt es da eigentlich auch nicht.

Anders schaut es aus, wenn das Fz. keine gültige HU aufweist, und du auf dem direkten Weg zur Werkstatt / HU, im ausstellenden Landkreis bis max. in den Nachbarlankreis unterwegs bist.

Ob du da nun beim Mäckes o. Media Markt warst, ist an sich völlig egal.

Abwarten was da kommt, wenn überhaupt. Eventuell bringt es dich weiter, im Anhörungsbogen zu äußern, dass du dich von der Fragestellung der Beamten überrumpelt gefühlt hast.

 

Gruß

Zitat:

@Tobimonster schrieb am 12. Oktober 2019 um 02:41:40 Uhr:

Jetzt meine Frage, was kann mir passieren, was ist das worst case und das best case Szenario ?

Mit etwas Glück bewegt sich alles im Rahmen dieser Bußgelder: https://www.bussgeldkatalog-mpu.de/.../kurzzeitkennzeichen.php?...

Wo gegen man maximal verstoßen haben kann, wird hier ausgeführt: https://daubner-verkehrsrecht.info/.../...nzeichen-owis-und-straftaten

 

Zitat:

@Waeller5 schrieb am 12. Oktober 2019 um 08:57:58 Uhr:

Ob du da nun beim Mäckes o. Media Markt warst, ist an sich völlig egal.

Genau das kann einen Unterschied machen. Wenn man unbedingt eine Stärkung, einen Kaffee oder eine Toilette für die sichere Fortsetzung einer erlaubten Fahrt braucht, dann darf man bei Mäckes halten. Vermutlich kann man sich darüber streiten, wie viel Umweg erlaubt ist. Genau so dürfte man für eine Erfrischung einen Supermarkt anfahren. Beim Media Markt fällt mir nichts dergleichen ein.

Es war nicht zufällig ein Mäckes neben dem Mediamarkt oder eine Imbissbude auf dem Parkplatz?

Ein Kurzzeitkennzeichen wird hier zum Überführen eines Fahrzeuges genutzt. Da das Kennzeichen auf den Freund lief, ist die Überführungsfahrt vom Verkäufer bis zur Wohnung des Freundes zulässig.

Alles andere ist hier ein Verstoß (Zweckentfremdung) gegen § 3 I i.V.m. 48 I FZV

Zitat:

@celica1992 schrieb am 12. Oktober 2019 um 09:30:18 Uhr:

Ein Kurzzeitkennzeichen wird hier zum Überführen eines Fahrzeuges genutzt. Da das Kennzeichen auf den Freund lief, ist die Überführungsfahrt vom Verkäufer bis zur Wohnung des Freundes zulässig.

Mit dem Kaufvertrag kann man leicht nachweisen, wer Eigentümer des Autos ist und wohin es überführt werden muss. Je nach dem was kommt, sollte man einen Rechtsbeistand holen, damit man sich nicht durch unbedachte Angaben weiter in Bedrängnis bringt.

Plausibel wäre als Beispiel: Man wohnt in Bremen, man kommt aus Australien in Frankfurt an, übernachtet bei einem Kumpel in Frankfurt, kauft ein Auto in Aschaffenburg, wegen der Öffnungs- oder Terminzeiten der Zulassungsstelle, holt der Kumpel die KZK in FFM. Man übernachtet noch mal beim Kumpel auch wegen des Jetlags und tritt die Heimfahrt nach Bremen an. Da man den Weg von FFM nach Bremen nicht ohne Navy findet, muss man unbedingt noch beim Media Markt vorbei, besser wäre natürlich man brauchte noch eine Stärkung, damit man die Fahrt übersteht.

gut, dass in D für solche Kapitalverbrechen die Todesstrafe abgeschafft wurde...

naja, vielleicht gibt es ja lebenslänglich

Die Frage ist ja auch, hat er überhaupt einen gemeldeten Wohnsitz, wohin er das Auto überführen will

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