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mit leihwagen (transporter) am eigenen Auto gestreift!

Themenstarteram 20. Februar 2018 um 3:31

Moin liebe Nutzer.!

 

Folgendes Problem. Habe mir ein Transporter ausgeliehen für den Umzug. Beim herausfahren aus den Hof habe ich mein eigenes Auto erwischt. Ist mir alles bischen peinlich wie das passieren könnte. Fahre eigentlich Automatik und habe mich komplett abgewöhnt von Manuel Schaltung Plus dazu ein 3.5 t

 

Bin jetzt voll verzweifelt was jetzt passieren wird.

Ps: die Polizei würde schon verständigt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@CaptainObvi0us schrieb am 20. Februar 2018 um 14:58:10 Uhr:

Auf jeden Fall erstmal zum Anwalt, dann kann man in Ruhe weitersehen.

Um sich selbst zu verklagen?

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am 20. Februar 2018 um 3:43

Wo ist die Frage/das Problem? Die Versicherung des LKW übernimmt den Haftpflichtschaden an Deinem Fahrzeug. Die Versicherung des LKW übernimmt die Schäden am LKW abzüglich der Selbstbeteiligung, sofern Vollkasko mit drin ist. Ansonsten musst du den Schaden am LKW voll bezahlen.

Themenstarteram 20. Februar 2018 um 3:47

Ja der Lkw ist vollkasko mit 1200€ Selbstbeteiligung versichert in toom Markt wo ich in ausgeliehen habe. Hab nur eben was bei googel gelesen das ich für mein eigenes Auto selbst aufkommen muss. Weil in den Moment der gleiche Halter war. Deswegen bin ich durcheinander

am 20. Februar 2018 um 3:50

Den Ausschluss fänd ich komisch. Sofern du glaubhaft darlegen kannst dass du nicht extra in Dein Auto gedonnert bist, kann ich mir das nicht vorstellen.

Zudem bist du doch nicht Halter vom LKW, das ist weiterhin die Mietwagenfirma.

am 20. Februar 2018 um 6:17

Rechne damit, dass es bei der Regulierung des Schadens an Deinem eigenen Pkw Probleme geben wird. Gründe wurden hier schon genannt: Du selbst fährst mit einem fremden Fahrzeug Dein eigenes Auto an. Da schrillen die Alarmglocken jedes Versicherers. Auch wenn Du ein Versehen beteuerst.

Beim Schaden am gemieteten Lkw bist Du bis zu 1200 Euro dabei. Je nach Vertragsinhalt, evtl. auch wenn der Schaden am Lkw darunter liegen sollte.

Die Alarmglocken dürfen schon schrillen - aber für eine Ablehnung der Regulierung braucht es eindeutige Beweise. Wenn die nicht erbracht werden können, dann muss Reguliert werden.

Wenn da alles in Ordnung ist würde ich mir als TE keinen Kopf drum machen.

am 20. Februar 2018 um 6:55

Den Kopf sollte er sich schon machen, denn iñ trockenen Tüchern ist gar nichts. Der TE hat schon richtig gegoogelt. Denn dort ist auch genau erklärt, warum er auf den Schaden sitzen bleiben wird. Für mich auch logisch. Den eigenen Schaden dürfte dann nur noch von einer evtl. vorhandenen VK gedeckt werden.

am 20. Februar 2018 um 7:06

... Ich kann mich irren. Meines Wissens besteht ein Ausschluss immer gegen Schadenereignisse des gleichen Vertrages. Wenn beispielsweise zwei Fahrzeuge bei der gleichen Gesellschaft (1. Und 2. Fahrzeug) versichert sind, sind gegenseitige Schäden ausgeschlossen. Das ist beispielsweise auch bei einer Privathaftpflichtversicherung so, wenn zwei Menschen in einer Wohnung leben und einen gemeinsamen Privathaftpflichtvertrag haben. Haben die zwei Verträge, würde meines Wissens in der Tat die eine Haftpflicht den Schaden der anderen Person mit versichern. Anders ist das übrigens bei Eheleuten und Familienmitgliedern. Die sind per Bedinungen automatisch mit versichert. Im Fall hier sind LKW und PKW aber nicht Erstvertrag und Zweitvertrag. Daher zieht meiner Meinung nach die Ausschlussklausel nicht.

@viktor19866

Es gibt doch sicher einen schriftlichen Mietvertrag, in dem auch die Ausschlussklauseln nachzulesen sind.

Im § 823 BGB steht u.a.

"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines ANDEREN widerrechtlich verletzt, ist dem ANDEREN zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Da der TE kein anderes, sondern sein eigenes Fahrzeug beschädigt hat, kommt die KFZ-Haftpflicht des Mietwagens für den Schaden nicht auf.

Schon interessant, was so mancher unter "Haftpflicht" versteht! :D

Dumm gelaufen, die Selbstbeteiligung eventuell ganz weg und der eigene Schaden kommt dazu. :(

Hier ist aber auch alles an Meinung vertreten... :D

Von "mach dir keinen Kopf" bis "dumm gelaufen" :o

@TE: Gab es denn Zeugen und was hat die Polizei bei der Unfallaufnahme gesagt? ?

Themenstarteram 20. Februar 2018 um 13:37

Keine zeugen. Die hat es nicht interessiert die haben auch nicht zu entscheiden. Fall aufgenommen und ciao

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 20. Februar 2018 um 14:30:45 Uhr:

Hier ist aber auch alles an Meinung vertreten... :D

Von "mach dir keinen Kopf" bis "dumm gelaufen" :o

@TE: Gab es denn Zeugen und was hat die Polizei bei der Unfallaufnahme gesagt? ?

Gewissensfrage:

Wenn Du mit einem Mietwagen Dein eigenes Fahrzeug beschädigst, würdest Du die Polizei hinzuziehen?

Auch wenn es im Mietvertrag steht und keine Entschädigung erwarten kannst?

Wenn ich mir nichts vorzuwerfen hätte und eine Regulierung erwarten würde... .. natürlich.

Zumindest hat der TE doch die Polizei informiert.. ..lt 1.Posting. https://www.motor-talk.de/.../...enen-auto-gestreift-t6276114.html?...

Den Mietvertrag muss man ja nicht dabei haben... .

Ich denke das es bei einem Mietwagen sogar Pflicht ist die Polizei hinzu zu ziehen. .. .

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