Mit Neblis fahren? Erlaubt??
Gruß @ all und Schönen guten Abend...
Ist es erlaub mit Neblis zu fahren fahre immer mit Neblis hier in Wiesbaden fährt wirklich jedes 3. Auto mit neblis bei vielen Blendet es einfach...
grad eben noch an Polizeikontrolle vorbeigefahren die haben mich nicht angehalten komisch "Türke-BMW-Neblis" warum? weil sie sonnst ganz Wiesbaden lahm legen müssen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von onkelbobby
§17 (3) StVo:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
§17 (4) StVo: Die Modellreihe E36 des Herstellers Bayer.Mot.Werke ist von dieser Regelung ausgenommen.
Zitat:
Original geschrieben von onkelbobby
Ist also etwas schwammig formuliert.
Also ich finde, das ist eine klare Aussage.
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40 Antworten
Erlaubt nur bei Nässe und natürlich Nebel (kostet normal 10-20€)
Nebelschlußleuchte nur bei Sicht unter 50meters
bestimmt nicht, solange kein nebel oder schlechte wetterverhältnisse sind
Nebler sind nur bei Sichtweiten unter 50m erlaubt
Zitat:
Original geschrieben von He-Man42
Nebler sind nur bei Sichtweiten unter 50m erlaubt
Blödsinn Erkundige dich mal genau
Hab grad bei google geschaut da stand es auch so. In der Fahrschule lernt man das auch so. Warum also blödsinn
Kenne die Regelung mit 50m eigendlich auch so
Zitat:
Original geschrieben von He-Man42
Hab grad bei google geschaut da stand es auch so. In der Fahrschule lernt man das auch so. Warum also blödsinn
Du verwechselst das mit der Nebelschlussleuchte. Diese darf nur bei sicht unter 50m eingesetzt werden. (Und von Leuten, die alle Schalter und Knöpfe drücken im Auto. )
§17 (3) StVo:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
Ist also etwas schwammig formuliert. Eine genaue Meterangabe gibt es dabei wohl nicht.
Aber einige haben wohl ständig Nebel, Schneefall oder Regen vor den Augen...
Nebelschlussleuchten darf man nur bei Sichtweiten unter 50 m und bei Geschwindigkeiten unter 50 km/h einsetzen.
Wie das mit den Nebelscheinwerfern ist, weiß ich nicht 100%, nur, dass man sie nicht einfach nach Lust und Laune einschalten darf. In München wird das allerdings nicht wirklich geahndet.
Zitat:
Original geschrieben von He-Man42
Hab grad bei google geschaut da stand es auch so. In der Fahrschule lernt man das auch so. Warum also blödsinn
dann kuck mal hier, vorallem unter punkt 3
Zitat:
Original geschrieben von onkelbobby
Aber einige haben wohl ständig Nebel, Schneefall oder Regen vor den Augen...
vllt ma Anti-Beschlagspray ins Auge ??
Zitat:
Original geschrieben von FlashbackFM
Nebelschlussleuchten darf man nur bei Sichtweiten unter 50 m und bei Geschwindigkeiten unter 50 km/h einsetzen.
Das 2. erklärt sich von selbst:
Bei Sichtweiten unter 50m darf auch nur noch max. 50 gefahren werden.
Zitat:
Original geschrieben von Orkunbozz
Zitat:
Original geschrieben von onkelbobby
Aber einige haben wohl ständig Nebel, Schneefall oder Regen vor den Augen...
vllt ma Anti-Beschlagspray ins Auge ??
Das könnte bei einigen helfen.
Ich hab es noch mit 50m gelernt. Aber da steht ja auch das sie nur bei erheblicher Einschränkung der Sicht benutzt werden dürfen, was sich fast aufs gleiche rauskommt. Fakt ist wenn du bei normaler Sicht mit Nebler fährst dann Blechst du. Also wo war das Blödsinn
finde es völlig schwachsinnig die nebelscheinwerfer einfach mal wegen der optik anzuschalten. blenden tuhen mich die dinger aber nicht.