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Mit normalen Führerschein 80 Roller fahren?
Hi
mein Vater hat einen 80-ziger Roller?
Kann ich auch damit fahren, obwohl ich nur ein normales Führerschein klasse B; M und L habe?
Habe mein Führerschein schon seit über sieben Jahren. Wenn nicht, welche Klasse brauche ich und was kostet mich der spaß?
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14 Antworten
Wenn Du den Führerschein Klasse 3 vor dem 1.4.1980 gemacht hättest,dürftest Du damit bis 125 ccm (A1) fahren.
Da das aber nicht der Fall ist,musst Du den Motorad-Führerschein machen.Was der kostet kannst Du in einer Fahrschule in Deiner Nähe erfragen.
Grüße
hallo
mal ne frage zum A1 A führerschein. bzw das rechtliche.
leute die den lappe abgebem müsssen fahren ist ausland und konnten ihn da machen. unsere MPU umgehen............das geht ja nicht mehr !!! schon klar. aber wie ist es wenn man 18 jahre unfallfrei fährt und den lappen noch hat. ??? kann leider nur 50iger roller fahren und will in polen mein A führerschein machen. ich bin in polen geboren habe da ein haus was ich im urlaub nutze. habe aber nur ein deutschen pass ?!?!kann ich dan mit dem polnischen A lappe in deutschlad fahren ?
wenn ich googel erzählen die immer nur von leuten die den lappe abgeben mussten,wegen drogen, alko, punkte, aber nie von den die ihn noch haben......
Zitat:
Original geschrieben von B200_Sport
hallo
mal ne frage zum A1 A führerschein. bzw das rechtliche.
leute die den lappe abgebem müsssen fahren ist ausland und konnten ihn da machen. unsere MPU umgehen............das geht ja nicht mehr !!! schon klar. aber wie ist es wenn man 18 jahre unfallfrei fährt und den lappen noch hat. ??? kann leider nur 50iger roller fahren und will in polen mein A führerschein machen. ich bin in polen geboren habe da ein haus was ich im urlaub nutze. habe aber nur ein deutschen pass ?!?!kann ich dan mit dem polnischen A lappe in deutschlad fahren ?
wenn ich googel erzählen die immer nur von leuten die den lappe abgeben mussten,wegen drogen, alko, punkte, aber nie von den die ihn noch haben......
hi, frage nach bei adac. mein schwager hat sein lappen in cz gemacht und mein kumpel in den usa, beide wurden hier legal umgeschrieben. sie waren beide in flensburg unauffällig und haben nur deutsche pässe. ciao
du musst mind 6 monate im ausland gemeldet (d.h. hier abgemeldet) sein. dann kannst du im ausland deinen lappen machen. ich werde bei nächstmöglicher gelegenheit in bulgarien alle klassen "machen".
80 roller fahren?
fang mal lieber mit einem an. 2 ist schon schwierig. und wie willst du 80 kordeln ziehen bzw anker werfen?!
Zitat:
Original geschrieben von peugeot-fahrer
80 roller fahren?
fang mal lieber mit einem an. 2 ist schon schwierig. und wie willst du 80 kordeln ziehen bzw anker werfen?!
Wie immer nichts als blöder SPRUCH
Auch so kann man Beiträge sammeln.
Zitat:
Original geschrieben von peugeot-fahrer
80 roller fahren?
fang mal lieber mit einem an. 2 ist schon schwierig. und wie willst du 80 kordeln ziehen bzw anker werfen?!
Du bist ja so witzig...
Schreib was sinnvolles oder lass es sein...
von dir kommen eig fast nur noch Sprüche...
habt mitleid, er kommt aus der ostdeutschen wüste. die leute sind sozusagen kleinkinder im internet.
Zitat:
Original geschrieben von B200_Sport
hallo
mal ne frage zum A1 A führerschein. bzw das rechtliche.
leute die den lappe abgebem müsssen fahren ist ausland und konnten ihn da machen. unsere MPU umgehen............das geht ja nicht mehr !!! schon klar. aber wie ist es wenn man 18 jahre unfallfrei fährt und den lappen noch hat. ??? kann leider nur 50iger roller fahren und will in polen mein A führerschein machen. ich bin in polen geboren habe da ein haus was ich im urlaub nutze. habe aber nur ein deutschen pass ?!?!kann ich dan mit dem polnischen A lappe in deutschlad fahren ?
wenn ich googel erzählen die immer nur von leuten die den lappe abgeben mussten,wegen drogen, alko, punkte, aber nie von den die ihn noch haben......
Du musst (nachweislich) länger als 6 Monate durchgehend Deinen Lebensmittelpunkt in dem Land haben, dann geht es und wird auch anstandslos umgeschrieben (soweit es keine Hindernisse wie z.B. deutschen Entzug oder Sperre gibt).
Zitat:
Original geschrieben von -billabong-
Zitat:
Original geschrieben von peugeot-fahrer
80 roller fahren?
fang mal lieber mit einem an. 2 ist schon schwierig. und wie willst du 80 kordeln ziehen bzw anker werfen?!
Du bist ja so witzig...
Schreib was sinnvolles oder lass es sein...
von dir kommen eig fast nur noch Sprüche...
danke für euren neid =)
Zitat:
Original geschrieben von B200_Sport
hallo
mal ne frage zum A1 A führerschein. bzw das rechtliche.
leute die den lappe abgebem müsssen fahren ist ausland und konnten ihn da machen. unsere MPU umgehen............das geht ja nicht mehr !!! schon klar. aber wie ist es wenn man 18 jahre unfallfrei fährt und den lappen noch hat. ??? kann leider nur 50iger roller fahren und will in polen mein A führerschein machen. ich bin in polen geboren habe da ein haus was ich im urlaub nutze. habe aber nur ein deutschen pass ?!?!kann ich dan mit dem polnischen A lappe in deutschlad fahren ?
wenn ich googel erzählen die immer nur von leuten die den lappe abgeben mussten,wegen drogen, alko, punkte, aber nie von den die ihn noch haben......
Nur ist gut sei froh!
Kleine Korrektur:
Zitat:
Original geschrieben von alex2308
du musst mind 6 monate im ausland gemeldet (d.h. hier abgemeldet) sein.
Abmelden ist NICHT NOTWENDIG. Anmelden im anderen Land dafür sehr wohl. Ich bin gerade in der Schweiz und mache dort den A1 für kleines Geld (für den A hat leider die Zeit nicht gereicht).
Einen "Hauptwohnsitz" in Deutschland zu haben ist normal. Der einzige Wohnsitz in .de ist immer der "Hauptwohnsitz" für die Behörden in .de, auch wenn man 7 Monate (oder noch länger) im Ausland verweilen würde.
Auf den Führerschein bzw. das Umschreiben hat ein Wohnsitz in .de keine Auswirkung.
Aber für den Erwerb des Führerscheins im Ausland ist es i.d.R. notwendig, dort gemeldet zu sein. Innerhalb der EU geht dies ja recht einfach. Bei nicht-EU-Staaten (wie z.B. die Schweiz oder die USA) kommen weitere Faktoren hinzu.
Es gibt mehrere Seiten im Web welche sich mit dem Umschreiben von Führerscheinen beschäftigen. Mein Tipp: Informiere dich vor Ort bei deinem Amt im Ort. Die sollten dir wohl am besten Auskunft geben können.
Grüsse, Martin
Ach so, okay, dann habe ich das verwechselt. Ich meine die Behörden würden stressen, wenn man sich nicht abmeldet. Egal
Zitat:
Original geschrieben von alex2308
Ich meine die Behörden würden stressen, wenn man sich nicht abmeldet. Egal
Die stressen dich dann, wenn du deinen Wohnsitz komplett aufgibst. Falls er noch vorhanden sein kann oder vorhanden ist -> braucht man ihn auch nicht abmelden.
Insbesondere dann sinnvoll, wenn du dein bisheriges Fahrzeug weiterhin in der Schweiz nutzen willst. Die Einfuhr in die Schweiz ist alles andere als günstig.
Daher: Die Gebühr für die Bescheinigung zahlen, welche das Fahrzeug als unverzolltes "Umzugsgut" deklariert. Diese gilt für 12 Monate. Danach sind weitere 12 Monate mit einem "Überführungskennzeichen" möglich bevor das Fahrzeug komplett in der Schweiz eingelöst und auch verzollt werden muss.
Falls du das Fahrzeug nicht beim Zoll angibst, könnte eine empfindliche Busse folgen...
Grüße, Martin