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Mit PoliScanSpeed in Enforcement Trailer geblitzt worden
Hallo zusammen,
Ich habe ein unerwartetes Schreiben von der Polizei bekommen, da ich vor einem Monat von dem genannten Blitzer erwischt worden sein soll. Nach der Berücksichtigung der Toleranz habe ich 21kmh zu viel, also 125kmh in einer 100er Strecke, d.h. Vor allem 1 Punkt, was für meinen Job als Außendientler tödlich ist. Ich habe keinen Rechtsschutz, damit ich mich per Anwalt wehren kann. Was soll ich jetzt tun? Wie wahrscheinlich ist dass das Gerät einen Fehler gehabt hat?
Bitte um die Tipps ????
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72 Antworten
....in Zukunft vielleicht mal an die Tempolimits halten vorallem wenn dein Job dir im Nacken sitzt allerdings weis ich nicht ob du mit deinem Problem hier im Forum richtig bist (?)
Ein Außendienstmitarbeiter ohne Rechtsschutz handelt grob fahrlässig.
Das Fehlen einer Rechtschutzversicherung bedeutet doch lediglich, daß man die Kosten für den Rechtsanwalt mit eigenem Geld bezahlt. Ansonsten stehen einem alle Rechtsmittel zu Verfügung, die auch mit Rechtschutzversicherung genutzt werden können.
Meint ihr dass es sich lohnt, selber also ohne Anwalt Widerspruch einzulegen?
Die Poliscan Blitzer standen schon häufiger in der Kritik, für einen rechtskräftigen Einspruch muß jedoch ein Sachverständiger bestellt werden, der sich die bereits bekannten Merkmale ansieht und für zutreffend oder nicht plädiert.
Diese Kosten sind von Dir zu tragen und auch eine RS Versicherung wird sich zuerst den Sachverhalt von Dir und dann die Aktenlage der Polizei ansehen und dann erst eine Kostenübernahme zusagen.
Da Du die nicht hast, empfehle ich Dir die Konsultation eines Fachanwalts für Verkehrsrecht, manche Anwälte nehmen für eine Erstberatung ohne Mandatsübertragung eine Mindersumme, die es Dir wert sein sollte.
Abschließend würde ich aber aus Deinen Schilderungen von keinem Meßfehler sondern einfach Pech und überhöhte Geschwindigkeit folgern.
Merken, behalten und aufs Tempo achten, gerade wenn der Job dran hängt.
Du als Privatperson kannst zwar förmlichen Widerspruch einlegen, die rechtliche Vertretung und Einsicht in die Ermittlungsakte wird aber trotzdem nur ein RA bekommen.
Zitat:
@reza. schrieb am 26. Januar 2021 um 22:21:21 Uhr:
Meint ihr dass es sich lohnt, selber also ohne Anwalt Widerspruch einzulegen?
Wirklich Sinn macht es nur mit der Einschaltung eines Rechtsanwalts.
Habe gelesen, dass man gegenüber der Behörde einen einmaligen "Joker" hat, d.h. Du argumentierst, dass Du aufgrund eines Führerscheinentzugs Deinen Job verlierst und die Behörde könnte dann das Bußgeld verdoppeln (ohne Fahrverbot) ...alle Angaben ohne Gewähr... Bin kein Rechtsanwalt
Der Joker beim "Ersten mal" besteht dari, dass Du den Zeitraum des FS-Entzuges innerhalb von 5 Monaten auswählen kannst, also Jahresurlaub mit verwenden, restliche Zeit Chauffeur engagieren.
Das mag auch möglich sein
.. Die Aussage oben mit dem Joker kam aber von einem Rechtsanwalt
Bei 21 km/h außerorts zu schnell gibt es kein Fahrverbot. Die Neufassung des Bußgeldkataloges ist aufgrund eines Formfehlers noch gar nicht aktiv. Und was den einen Punkt betrifft, weiß ich nicht, was daran schlimm sein soll, sofern es bisher der einzige ist. Das ist doch kein Kündigungsgrund, oder?
Als ADAC-Mitglied ist eine Erstberatung bei einem RA kostenneutral.
Bußgeld Außerorts (ohne/mit StVO-Novelle):
Bei 21 - 25 km/h 1 Punkt 70/80 Euro + Gebühren Fahrverbot: nein
Was ich noch nicht verstanden habe ist, was die Angelegenheit mit dem Fzg. A5 B9 zutun hat. Stichwort: Passendes Forum
Zitat:
@Twinni schrieb am 27. Januar 2021 um 10:02:07 Uhr:
Bei 21 km/h außerorts zu schnell gibt es kein Fahrverbot. Die Neufassung des Bußgeldkataloges ist aufgrund eines Formfehlers noch gar nicht aktiv. Und was den einen Punkt betrifft, weiß ich nicht, was daran schlimm sein soll, sofern es bisher der einzige ist. Das ist doch kein Kündigungsgrund, oder?
Er wird dann wohl an der Grenze sein und mit dem einen zusätzlichen Punkt ein Fahrverbot bekommen... Ist doch logisch
Auch wenn er es leider nicht richtig klar Formuliert hat , so habe ich es auch verstanden .
Wenn dem so ist fehlt mir irgendwie das Verständnis dafür, warum er nicht zu Fuß gehen sollte. Dass Fahrverbot droht ist dann ja wohl nicht überraschend und wenn man sich nicht an Regeln hält trägt man entsprechende Konsequenzen.
Sorry, dann nimm es hin wie ein Mann und lerne für die Zukunft daraus.