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Mit Sonnenschutzverglasung nicht durch den TÜV?

BMW 3er F30
Themenstarteram 21. März 2019 um 15:48

Hallo zusammen,

komme grade etwas ratlos vom TÜV, da hat man mich mit meinem F30 wegen "nicht nachgewiesener Zulässigkeit" der Scheibenfolien hinten nicht durchgelassen.

Da ich nicht der Erstbesitzer bin, habe ich erst nach Rücksprache mit BMW erfahren, dass es sich hierbei aber um die werksseitige Sonnenschutzverglasung handelt.

Der Freundliche vom TÜV besteht aber nun darauf, eine Bescheinigung oder ein Siegel zu sehen, auf der Folie selbst ist nichts vermerkt.

Habt ihr dazu Erfahrungen oder Ratschläge?

LG

Beste Antwort im Thema

schau doch nochmal genau hin, vllt ist doch die Folie gestempelt, man muss sich schon echt mühe machen, die Folie so zu legen, das kein Stempel zu sehen ist. Schau die Fenster haargenau an!!! Dann fahr zu nem Folierer und bitte um eine ABE für die Folie. Hat er vllt oder holt sie dir.

 

Dieser Code, oder was auch immer, ist ne glaub ne Lasergravur, die alle geschätze 20 cm wieder auftaucht.

Die im Anhang ist nur so deutlich zu sehen, da die Kante durch das Blitzlicht gebrochen wurde.

Img-20190322-204430
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Mein Ratschlag: Fahr wo anders hin (KÜS, Dekra)

Blöde Frage, steht die ECE-Nummer nicht auf dem Scheibenstempel?

Bei einer Abfrage der VIN müsste in deiner Ausstattung die SA 0420 Sonnenschutzverglasung/Abgedunkelte Verglasung auftauchen @xNighty

Zitat:

@heXX schrieb am 21. März 2019 um 16:53:18 Uhr:

Mein Ratschlag: Fahr wo anders hin (KÜS, Dekra)

Er war ja schon beim TÜV und musste sicherlich schon die 100 EUR löhnen... Da würde ich dem Herrn auch erst einmal möglichst nachweisen, dass er Mist geredet hat. :)

Also wenn ich den TÜV bezahlt habe und nicht durch komme, weil der Prüfer falsch lag, würde ich dem nachgehen. Eine Bestätigung vom autohaus, das es sich hierbei um Orginal schutzverglasung handelt(die haben die Folie zwischen den beiden Scheiben, nicht wie nachträglich angebrachte als aussenhaut) (er kann ja mal mit nem Kratzer kratzen an ner unscheinbaren Ecke) und würde darauf bestehen, ohne weitere Kosten den TÜV zu erhalten. Wenn du Rechtsschutzversuchert bist kannst ja noch blöde kommen(wenn er nicht nachsichtig ist, erst dann) und mit Aufwandsentschadigung angedroht über Anwalt kommen. Den spruch würde ich aber nur bringen, wenn ich wenigstens ne Rechtsschutz habe. Zu lügen eine zu haben würde ich aber nicht. Da bin ich zu ehrlich. Aber auf alle Fälle würde ich mich bemühen, kostenfrei für die Nacharbeit zu bleiben.

 

 

Aber ansonsten mal ne Frage, Folie mit abe macht keine Probleme oder? Muss nur die typennummer in der Folie zu sehen sein. In jeder Scheibe, die sie trägt. Oder?

Ist es eine aufgebrachte Folie auf der Innenseite, dann ist es nicht ab Werk und eine Erklärung vom Hersteller zur Tauglichkeit ist verlangbar vom Tüv.

Ist es eine Scheibe ab Werk, dann hat der Tüv´ler nicht nachgesehen. Dann zählt die Nummer / Siegel in der Scheibe.

Themenstarteram 21. März 2019 um 23:40

Zitat:

Ist es eine aufgebrachte Folie auf der Innenseite, dann ist es nicht ab Werk

Danke für Eure Infos, ja es ist tatsächlich eine aufgebrachte Folie auf der Innenseite und im VIN steht auch nichts von Wärmeschutzverglasung, von daher ist es wohl tatsächlich nachträglich angebracht worden um die Wärmeschutzverglasung zu imitieren :/

Dann sind mir wohl die Hände gebunden und die Folie muss schweren Herzens runter...

Könnte pokern und es nochmal wo anders probieren, immerhin wurde es bei den letzten 3 HUs nie beanstandet, aber dann schiebe ich das unvermeidliche wohl nur hinaus und die 100€ hab ich ja auch schon bezahlt.

Naja, also entweder Folie entfernen oder wie gesagt nochmal wo anders hinfahren und 100 € Lehrgeld zahlen, dass man nicht zum TÜV geht ;)

Themenstarteram 22. März 2019 um 10:04

Hatte ehrlich gesagt noch nie Probleme beim TÜV oder negatives von anderen gehört, so gesehen hat der Mann ja recht mit dem was er sagt.

Mich juckt es aber tatsächlich zu Dekra zu fahren, auch wenn es nicht unwahrscheinlich ist dass die das dort merken :D

Fahr zum anderen TÜV ganz einfach.

Ich mache immer TÜV direkt bei BMW und dort hatte ich noch nie so einen Zirkus. Es scheint mir, die dorthin bestellten Prüfer sehen das nie so ganz genau.

 

Dieser Fall macht ja einem deutlich, dass man auch übertreiben kann.

 

Was ich ja gerade nicht ganz verstehe, es geht doch ausschließlich um die hinteren Scheiben, oder?

Wieso sollten die überhaupt TÜV relevant sein?

Seitenscheiben und Frontscheibe, ok, aber alles weitere?

Zitat:

@Hackology schrieb am 22. März 2019 um 14:15:22 Uhr:

Ich mache immer TÜV direkt bei BMW und dort hatte ich noch nie so einen Zirkus. Es scheint mir, die dorthin bestellten Prüfer sehen das nie so ganz genau.

Und genau deswegen fahre ich selber zum TÜV/DEKRA, weil ich auch ganz genau wissen will, was an meinem Auto nicht stimmt und nicht nur „Hauptsache die Plakette ist dran“.

Meinen ersten F30 hab ich mit frischem TÜV gekauft (keine Mängel vorhanden lt. Bericht), obwohl der Reifendruck unter 2,0Bar und kein Verbandskasten vorhanden war.

Daran sieht man wie genau die arbeiten, wenn der Kunde nicht dabei ist.

 

Desweiteren bringt es hier in dem Fall nichts, wenn man irgendwie durch den TÜV kommt und man später in eine Polizeikontrolle kommt und dort auf einen besonders aufmerksamen Polizisten trifft.

Also ich hab da ne Bescheinigung zu der Folie bekommen

schau doch nochmal genau hin, vllt ist doch die Folie gestempelt, man muss sich schon echt mühe machen, die Folie so zu legen, das kein Stempel zu sehen ist. Schau die Fenster haargenau an!!! Dann fahr zu nem Folierer und bitte um eine ABE für die Folie. Hat er vllt oder holt sie dir.

 

Dieser Code, oder was auch immer, ist ne glaub ne Lasergravur, die alle geschätze 20 cm wieder auftaucht.

Die im Anhang ist nur so deutlich zu sehen, da die Kante durch das Blitzlicht gebrochen wurde.

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