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mit ungestempelten Kennzeichen zum LPG-TÜV? und Zulassung mit Mängel möglich?

Themenstarteram 17. Juni 2012 um 3:54

Hallo.

Unser neues Auto ist endlich (fast) fertig...nun wollen wir morgen zum TÜV und zum zulassen.

Da wir das kennzeichen des alten autos auf's neue übertragen wollen (wurde abgemeldet, entstempelt und kennzeichen reserviert), sagte man uns beim TÜV, dass wir mit den ungestempelten Kennzeichen zum TÜV fahren dürfen...

Nun meine Frage, da der Wagen schon beim TÜV (HU/AU) war mit erheblichen Mängeln (hauptsächlich weil die Autogas-Anlage noch nicht eingetragen ist...das soll ja morgen gemacht werden)...zählt das, das man mit den ungestempelten Kennzeichen zum TÜV fahren darf auch für die Abnahme der Gas-Anlage???

Außerdem frage ich mich ob den Wagen überhaupt mit den Mängeln zugelassen bekomme??? die werden anfang nächster Woche bei der Werkstatt nachgetragen/-geprüft, die die HU gemacht hat.

Als Mängel wurden aufgelistet: Bremsschläuche beschädigt, Bremsbeläge verschleißmaß erreicht, Scheinwerferglas matt, Abblendlicht Einstellung zu tief, Xenonscheinwerfer SWR ohne Funktion, oberer Querlenker der Vorderachse-Achskörper/Aufhängung ausgeschlagen, und halt das die Auto-Gas-Anlage noch nicht abgenommen wurde.

kriege ich den Wagen überhaupt zugelassen? mit dem TÜV-Bericht?

LG Trümmerliese

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10 Antworten

Schau mal hier nach, könnte dir vielleicht helfen .

http://www.motor-talk.de/forum/auto-anmelden-ohne-tuev-t953514.html

am 17. Juni 2012 um 6:24

Warum machst nicht erst alles fertig und dann die Abnahme mit einen Aufwasch? HU/AU ,Gasanlage und Anmelden. Da gibts absolut kein Problem mit den Kennzeichen ;)

Hi...

Wenn die HU bereits abgelaufen ist, dann nicht mehr. Ich bin da nicht sicher, aber ich glaube, es müssen noch mindestens 6 Wochen HU drauf sein für die Zulassung. :confused:

Aber durch den Einbau der Gasanlage ist die Betriebserlaubnis erloschen und du riskierst im Ernstfall deinen Versicherungsschutz :eek::eek:

Wenn die LPG-Anlage abgenommen ist, musst du unverzüglich zum STVA und die eintragen lassen, damit die BE wieder Gültigkeit hat.

Gruß

Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von campero1

Hi...

Wenn die HU bereits abgelaufen ist, dann nicht mehr. Ich bin da nicht sicher, aber ich glaube, es müssen noch mindestens 6 Wochen HU drauf sein für die Zulassung. :confused:

das ist ansichtssache und dank länderrecht überall anders. hier bekommst du am 31. dezember um 16uhr noch ein auto zugelassen das nur bis dezember tüv hat.

@topic

wen du eine gültige hu hast bekommst den wagen auch zugelassen. ob da jetzt "ohne mangel" draufsteht oder "mit 4237984387954 mängel" (ok ist nicht möglich aber als beispiel) draufsteht spielt keine rolle. "plakette erteilt" und dann passt das.

Zitat:

Original geschrieben von campero1

Ich bin da nicht sicher, aber ich glaube, es müssen noch mindestens 6 Wochen HU drauf sein für die Zulassung.

Nein, ein Tag reicht. Wenn eine gültige HU bis bspw. Juni 12 vorliegt, dann kann man das Fahrzeug am 30.06.12 zulassen, am 01.07.12 aber nicht mehr...

Welche Mängel der Wagen hat, ist der Zulassungsstelle egal, nur muss der Prüfer eben einen HU-Bericht anfertigen, der das Datum der nächsten HU enthält. Wird aufgrund der Mängel eine Zuteilung verweigert, dann kann das Fahrzeug auch nicht zugelassen werden.

In diesem Fall wäre es aber empfehlenswert erst die Gasanlage eintragen zu lassen und dann neu zuzulassen.

Denn sonst musst du nach dem TÜV wieder zur Zulassungstelle und wieder Gebühren für die Eintragung in die Papiere zahlen, denn die Gasanlage muss zwingend in die Papiere, da sich die Antriebsart ändert.

Für die direkte Fahrt zum TÜV kannst du auch mit ungestempelten Kennzeichen + Deckungszusage von der Versicherung fahren. Nach erfolgreicher Prüfung, kannst du dann auch vom TÜV auf direktem Wege zur Zulassungstelle.

Zitat:

Original geschrieben von Truemmerliese

Hallo.

Unser neues Auto ist endlich (fast) fertig...nun wollen wir morgen zum TÜV und zum zulassen.

Da wir das kennzeichen des alten autos auf's neue übertragen wollen (wurde abgemeldet, entstempelt und kennzeichen reserviert), sagte man uns beim TÜV, dass wir mit den ungestempelten Kennzeichen zum TÜV fahren dürfen...

Nun meine Frage, da der Wagen schon beim TÜV (HU/AU) war mit erheblichen Mängeln (hauptsächlich weil die Autogas-Anlage noch nicht eingetragen ist...das soll ja morgen gemacht werden)...zählt das, das man mit den ungestempelten Kennzeichen zum TÜV fahren darf auch für die Abnahme der Gas-Anlage???

Außerdem frage ich mich ob den Wagen überhaupt mit den Mängeln zugelassen bekomme??? die werden anfang nächster Woche bei der Werkstatt nachgetragen/-geprüft, die die HU gemacht hat.

Als Mängel wurden aufgelistet: Bremsschläuche beschädigt, Bremsbeläge verschleißmaß erreicht, Scheinwerferglas matt, Abblendlicht Einstellung zu tief, Xenonscheinwerfer SWR ohne Funktion, oberer Querlenker der Vorderachse-Achskörper/Aufhängung ausgeschlagen, und halt das die Auto-Gas-Anlage noch nicht abgenommen wurde.

kriege ich den Wagen überhaupt zugelassen? mit dem TÜV-Bericht?

LG Trümmerliese

Hallo Truemmerliese,

die Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen ist nur dann erlaubt, wenn dass Kennzeichen bereits dem Fahrzeug zugeordnet war. Bei uns in der Niedersachsen gibt es dann allerdings noch die Möglichkeit der Vorabzuteilung. Alle erforderlichen Zulassungsunterlagen werden dann hinterlegt, ein Kennzeichen wird zugeteilt, dass kann dann auch das Alte sein und danach - mit der Zustimmung Deiner Versicherung - könntest Du auch Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen durchführen.

Gleich vorab, dies ist bei uns so möglich. Wie es bei anderen gemacht wird, ist für mich nicht von Interesse und ist mir auch egal, denn es gibt immer welche, die eine andere Auffassung haben. :D

Ob die Zulassung mit erheblichen Mängeln möglich ist, hängt davon ab, ob das Fahrzeug überhaupt noch TÜV hat. Sollte das Fahrzeug also noch TÜV haben, rate ich Dir die Rückseite des Mängelberichtes zu lesen, denn da steht alles Nötige drauf, aber eine Zulassungs wäre dennoch möglich.

Sollte das Fahrzeug keinen TÜV mehr haben, ist doch die Sache klar. Keine Zulassung !

Wenn ich das richtig deute, dann ist die Schweinwerferreinigungdfunktion defekt ? ! Allein für einen solchen Mangel könnte ein Fahrzeug bereits die Betriebsuntersagung bekommen. Zumindest keinen TÜV (siehe auch hier)

http://www.motor-talk.de/.../...nlage-kein-tuev-bekommen-t3904246.html

Schönes WE

Gruß Rolf

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

 

die Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen ist nur dann erlaubt, wenn dass Kennzeichen bereits dem Fahrzeug zugeordnet war. Bei uns in der Niedersachsen gibt es dann allerdings noch die Möglichkeit der Vorabzuteilung. Alle erforderlichen Zulassungsunterlagen werden dann hinterlegt, ein Kennzeichen wird zugeteilt, dass kann dann auch das Alte sein und danach - mit der Zustimmung Deiner Versicherung - könntest Du auch Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen durchführen.

so nicht ganz korrekt bzw. unvollständig.

Es ist grundsätzlich erlaubt, mit einem reservierten Kennzeichen Fahrten durchzuführen, die im Zusammenhang mit den Zulassungsverfahren stehen.

Heißt also:

Wunschkennzeichen beim Straßenverkehrsamt reservieren lassen. Bei einer x-beliebigen Schilderbude oder im Internet prägen lassen, Versicherung abschließen und Haftung bestätigen lassen, Schilder anbringen und zum TÜV fahren.

 

Zitat:

Quelle FZV §10 Abs. 4

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Themenstarteram 17. Juni 2012 um 15:45

Hallo zusammen!

erstmal danke für eure schnellen Antworten!!! :D

ich hab mir sowas schon gedacht...aber mein Mann meinte...das geht alles kein problem...ja ne is klar :mad:

Wir holen uns morgen erstmal kurzzeitkennzeichen (das geht ja auch ohne tüv), damit wir morgen die Gasanlage abnehmen lassen können und in den folgenden Tagen auch die restlichen Mängel behoben werden können (neue bremsscheiben müssen noch und wir warten noch auf das/die Teile für den Querlenker.

Und dann Freitag endgültig zulassen. das Problem ist eben, das unseren alten nun endgültig das zeitliche gesegnet hat und wir im moment von einem Bekannten den Zweitwagen haben, da die im urlaub sind...aber den haben wir auch nur bis donnerstag oder freitag.

danke..für eure antworten!

LG Trümmerliese

das Stichwort ist

Zitat:

DEM FAHRZEUG ZUGETEILT

Eine Reservierung allein reicht nicht...

Das hatten wir schon ein paarmal.

Also Zulassungsstelle anrufen und sagen das Fahrzeug X soll das Kennzeichen Y kriegen.

 

Ich persönlich hätte so eine "Zuteilung" aber immer gern schriftlich falls was passiert.

Versicherung ist üblicherweise kein Problem, da hätte ich aber auch gerne schriftlich, daß die Deckung besteht und nicht nur die DF123456 EVB Nummer telefonisch durchgegeben...

Also entweder ein Schreiben oder etwas das wie eine Doppelkarte aussieht (auch wenns die nicht mehr gibt).

Gute Versicherungen machen sowas.

 

Man sollte auch noch bedenken, daß üblicherweise nur Haftpflicht über EVB Nummern gedeckt ist.

Außer man vereinbart was anderes.

Das hätt ich aber gerne ...

Gute Versicherungen...

:D

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