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Mit wie viel % beginne ich?

Themenstarteram 10. Mai 2008 um 21:34

moin..

 

Ich moechte demnaechst ein Fahrzeug auf mich selbst Versichern.. zur Zeit laeuft mein Wagen auf jmd anderen.. bei 35%.

Nun stellt sich die Frage, mit wie viel % ich jetzt beginnen werde? ..unabhaengig vom Fahrzeug

Ich fahre nun seid ca 7 Jahren. Zuletzt war mit 18 ein Fahrzeug auf meinen Namen Versichert, aber dann nach einem

Unfall gewechselt. Heißt ich fahre nun ~6 jahre unfallfrei.

 

mfg

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14 Antworten
am 11. Mai 2008 um 5:53

Wenn der jmd. andere dein Vater oder Mutter ist kannst du die % einfach übertragen lassen.

ABER

Du bekommst im besten Fall SF5 und im schlechtersten Fall SF4 als mögliche Einstufung, nur soviel % wie du hättest mit deinen 7Jahren Führerscheinbesitz selbst erfahren können. Also Vorsicht bei Rabattübertragung.

Zitat:

Original geschrieben von patriceTT

Wenn der jmd. andere dein Vater oder Mutter ist kannst du die % einfach übertragen lassen.

..falls dieser jemand das zulaesst!

Themenstarteram 11. Mai 2008 um 8:16

..waere mein Onkel von dem ich die % uebernehmen koennte. 

Wie ist es denn wenn man mit 25 beginnt, ohne von jmd die % uebernehmen zu koennen?

am 11. Mai 2008 um 11:32

Zitat:

Original geschrieben von sonicXX

..waere mein Onkel von dem ich die % uebernehmen koennte.

Wie ist es denn wenn man mit 25 beginnt, ohne von jmd die % uebernehmen zu koennen?

Wenn man seit mindestens 3 Jahren den Führerschein hat SF 1/2 mit ca. 140%.

am 11. Mai 2008 um 11:43

Zitat:

Original geschrieben von Wuge

 

Wenn man seit mindestens 3 Jahren den Führerschein hat SF 1/2 mit ca. 140%.

generell imho richtig, aber eben 140% von was ? von EUR im regelfall. also NETTO (inkl. der AGB) vergleichen.

Harry

Themenstarteram 11. Mai 2008 um 12:11

Hab vorhin mal bei paar Versicherungen nachgelesen.. Sf1/2 haette ich dann wohl.. 1405 waer bei nem Fahrzeug mit ~55PS an die 1.000€ im Jahr nur Hapftpflicht.. da das Fahrzeug fuer einen Azubi waere, der noch einen Wagen zu finanzieren hat, is das zu viel ;(

 

..habs auch mal fuer Ihn mit SF0 gerechnet.. das was dabei raus kam is ja eigentl. nur LoL und kann sich doch im normalfall keiner leisten.

Wenn man kein hat der einem das Auto mit ~60% versichern kann, is man ja schon fast aufgeschmissen :(

Ja so ist es.

Ich hab auch mit 1.200 Euro im Jahr angefangen.

(Ford Escort Kombi mit 75 PS)

Momentan schlaeft mein eigener Vertrag bei 85% und mein Auto ist ueber meine Mum versichert auf 35%.

Das ging vorher leider nicht, weil wir insgesamt 3 Autos hatten, jetzt nur noch 2.

Ab naechstes Jahr spaetestens werd ich auch wieder selber versichern muessen, weil wieder ein 3. Auto kommt.

Die Prozente kann ich natuerlich nicht uebernehmen, die werden noch gebraucht.

Aber es geht.. werden dann wohl so 700 Euro statt 280 Euro jaehrlich.

am 14. Mai 2008 um 5:55

Zitat:

Original geschrieben von sonicXX

..waere mein Onkel von dem ich die % uebernehmen koennte. 

Wie ist es denn wenn man mit 25 beginnt, ohne von jmd die % uebernehmen zu koennen?

Es gibt Versicherer, da kann man auch mit diesen Voraussetzungen in SF2 einsteigen.

Für Frauen mit diesen Voraussetzungen gibt es einen Lady Tarif.

Hier geht es nach den Jahren des Führerscheinbesitz, da würde hier die SF 4 mit 60% eingestuft werden.

Schöne Grüsse aus Potsdam

am 14. Mai 2008 um 16:43

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

Zitat:

Original geschrieben von Wuge

 

Wenn man seit mindestens 3 Jahren den Führerschein hat SF 1/2 mit ca. 140%.

generell imho richtig, aber eben 140% von was ? von EUR im regelfall. also NETTO (inkl. der AGB) vergleichen.

Harry

Absolut richtig und insbesondere im Hinblick auf "vergleichmachtreich"s Posting hervorzuheben.

Hab da schon die kuriosesten Angebote gesehen ;)

Wie ist das eigentlich, wenn man die % überträgt? Also ich war früher über meinen Vater versichert und bin auch fleißig gefahren und möchte nun nen eigenen Vertrag machen (hab seot 4,5 Jahren Führerschein).

Was passiert denn genau beim Übertragen der %? Werden die meinem Vater irgendwie "geklaut" oder wie äußert sich das dann genau?

Der Anspruch auf Anrechnung der Schadenfreiheit wird wie das Wort schon erahnen lässt "übertragen". D.h. der bisherige Anspruchsberechtigte verliert den Schadenfreiheitsrabatt und der neue Versicherungsnehmer bekommt die schadenfreie Zeit angerechnet. Natürlich nur in der Höhe, in der er selbst einen Schadenfreiheitsrabatt hätte "erfahren" können.

Das heißt also, mein Vater würde dann seine schadenfreien Jahre verlieren und würde wieder bei 0 anfangen? Na dann ist das ja eher weniger sinnvoll, außer bei älteren Leuten, die dann sowieso nicht mehr fahren ^^

Ja da muss man sich schon entscheiden. Soll es nun "sein" Rabatt sein doder "deiner"? Beides geht nicht ;)

Ich hab meinen Führerschein mit 18 gemacht, mein erstes Auto mit 19 gehabt und der Wagen war als Zweitwagen auf meinen Vater zugelassen. Gestartet bin ich mit 120% und hab 850 DM im Jahr gezahlt. Nach zwei Jahren habe ich den Wagen auf mich umschreiben lassen und die Prozente übernommen.

Übernehmen heißt, wie Wuge geschrieben hat, die Prozente des Übertragenden werden gelöscht und an den Übernehmer übertragen, max. jedoch in der Höhe, wie man sie selbst hat "erfahren" können.

Ähnliches Problem bei meiner Freundin: Führerschein mit 18, Eltern haben zwei Autos, gefahren ist sie hauptsächlich mit einem davon, eingestuft sind die Verträge in SF 15 bzw. SF 18. Jetzt ist sie 24 und kauft sich ein eigenes Auto. Versicherung von einem der Eltern-Fahrzeuge zu übernehmen rechnet sich nicht, daß SF 15 bzw. SF 18 verloren gehen würde und wieder mit SF 1/2 startet. Meine Freundin bekäme für ihr Auto bestenfalls SF7.

Hier hat sie nun aber den Vorteil, daß mein Vertrag in SF8 eingestuft ist und mein Versicherer anbietet, daß der eigene Zweitwagen bzw. das Erstfahrzeug des Partners (Ehepartner oder in häuslicher gemeinschaft lebend) in SF2 eingestuft wird. So werden wir das nun auch machen und sie spart damit über 500 Euro im Jahr!

Generell noch eine Info zur Übertragung von Prozenten: Möglich das zwischen Eltern, Geschwistern, Großeltern, Onkel/Tanten und mit Einschränkungen auch Großonkel/Tanten.

Beispiel: Ein Bekannter hat regelmäßig über fast 10 Jahre hinweg seinen pflegebedürftigen Großonkel (auf den war ein Auto zugelassen und versichert) und die Großtante gefahren. Das Auto wurde in der Zeit nur von meinem Bekannten bewegt, weil die Großtante keinen Führerschein hatte. Nach Tod des Großonkels konnte mein Bekannter den SF-Rabatt übernehmen und wurde in SF10 eingestuft.

Gruß, Tobi

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