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Mitfahrer ohne Rücksitzbank-Sitzfläche mitnehmen?? (+ Eintrag in den Fahrzeugschein bei Sitzausbau?

Themenstarteram 17. Februar 2020 um 8:59

Hei, bei meinem Fiat Punto (3 Türer), habe ich im Moment die Rücksitzbank-Sitzfläche ausgebaut. Die Rücksitzbank-Lehne ist noch dran. (Da ich mein Auto als Minicamper nutzen werde habe ich die Rücksitzbank-Sitzfläche ausgebaut damit ich eine ebene Liegefläche habe). Da ich auf meiner Reise gelegentlich auch mal jemanden mitnehmen werde, wolle ich mich darüber informieren ob ich so reintheoretisch hinten hemanden mitnehmen darf... eine Lehne ist ja vorhanden, ebenso wie Gurt und anschnaller. Sprich wenn sich derjenige der Hinten sitzt auf ein Kissen oder ähnliches Sitzt merkt man eigentlich keinen Unterschied, da das Auto von der Karosserie aus ja schon erhöht ist und man auch ohne die Polstersitzbank eine Gewisse höhe der "Sitzfläche" hat.

Auch habe ich viele verschiedene Meinungen darüber gelesen, dass man es reintheoretisch im Fahrzeugschein eintragen lassen muss, wenn Sitze dauerhaft ausgebaut wurden. Bei mir ist es eben die Rücksitzbank-Sitzfläche und eventuell der Beifahrersitz, die für ein halbes Jahr für meine Frankreich, Spanien, Portugalreise ausgebaut werden. Nun 2 Fragen: 1.die Rücksitzbank ist ja nur halb ausgebaut... Lehne befindet sich ja noch dran... sprich müsste ich es theoretisch austragen lassen oder nicht.

2. da ich es ja theoretisch nicht dauerhaft ausgebaut habe weil ich es irgendwann nach meiner Reise wieder einbauen werde ...ist es ja nicht dauerhaft? -also MUSS ich es ja auch nicht unbedingt eintragen lassen.

Vielen Dank schonmal für eure Antwort!

Beste Antwort im Thema

Im Falle eines Unfalls wird es den auf einem Kissen mitfahrenden ggf. schlimmer verletzen als auf der eingebauten Sitzbank. Da muss die HP-Versicherung über einen Regress gegen den Fahrer nachdenken und wahrscheinlich auch bejahen. Eine fahrlässige Körperletzung würde auch vorliegen. Die Mitnahme von Fahrgästen bei ausgebauten Sitzen ist entweder ein Ferienscherz oder eine ziemlich dumme Idee.

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Das sollte dir der TÜV bestätigen können.

(...) und er muss sich auch noch anschnallen können. Wenn du das Fahrzeug aber als "Lkw" zulassen willst, zugelassen ist, dann darf da niemand sitzen/ liegen.

G

Im Falle eines Unfalls wird es den auf einem Kissen mitfahrenden ggf. schlimmer verletzen als auf der eingebauten Sitzbank. Da muss die HP-Versicherung über einen Regress gegen den Fahrer nachdenken und wahrscheinlich auch bejahen. Eine fahrlässige Körperletzung würde auch vorliegen. Die Mitnahme von Fahrgästen bei ausgebauten Sitzen ist entweder ein Ferienscherz oder eine ziemlich dumme Idee.

Das kannst du vergessen.

Warum wohl ist die Sitzfläche und die Lehne eines Sitzes so Massiv gebaut?

Um bei einem Unfall zu verhindern, das der Passagier nach unten unter den Sicherheitsgurt abtauchen und durch die Windschutzscheibe fliegen kann............................

MfG kheinz

vielleicht einen Bierkasten dabei haben, damit die Mitfahrer hinten eine Sitzgelegenheit haben?

Im Ernst: Du bist nicht verpflichtet bei einem temporären Ausbau die Sitze austragen zu lassen. Aber natürlich darfst Du ohne die genehmigten und zugelassenen Sitze im Auto auch keine Mitfahrer mitnehmen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. Februar 2020 um 11:03:08 Uhr:

Im Falle eines Unfalls wird es den auf einem Kissen mitfahrenden ggf. schlimmer verletzen als auf der eingebauten Sitzbank.

Genau so. Der Gurt verläuft nicht mehr so wie vorgesehen über den Körper. Dabei entsteht ein hohes Verletzungsrisiko, da jemand an empfindlichen Stellen im Bauchbereich gequetscht werden kann, oder er rutscht aus dem Gurt raus.

Gibt es vielleicht eine geteilte Rücksitzbank (evtl. nachrüstbar), so dass man ein Hälfte der Sitzfläche mitnehmen muss? Ansonsten wirst du die Sitzfläche mitnehmen müssen und je nach Bedarf montieren müssen. Dabei kommt es darauf an, wie schwer die Montage ist. Ich kann mich noch erinnern, dass das bei unserem alten Passat sehr leicht ging. Da haben wir sogar auf dem Parkplatz von Ikea in 2-3Min. die Sitzfläche mit einem Löffelstiel als Schraubendreher ausgebaut, damit ein Sofa in den Kofferraum ging. Montage ging mit richtigem Schraubendreher noch schneller.

Die Anzahl der Sitze muß nur dann ausgetragen werden, wenn auch die Rückhaltesysteme, sprich Sicherheitsgurte ausgebaut werden oder ein Überrollbügel dauerhaft die Sitzfläche versperrt.

Bei einem Teilsitz Ausbau ist das nicht der Fall.

Wie oben schon geschrieben, darfst du aber auf diesen keine Personen mehr befördern.

Zitat:

@crafter276 schrieb am 17. Februar 2020 um 11:05:55 Uhr:

Das kannst du vergessen.

Warum wohl ist die Sitzfläche und die Lehne eines Sitzes so Massiv gebaut?

Um bei einem Unfall zu verhindern, das der Passagier nach unten unter den Sicherheitsgurt abtauchen und durch die Windschutzscheibe fliegen kann............................

MfG kheinz

Der fliegt nicht durch die Windschutzscheibe, der hat "Glück" und wird vom Gurt am Hals/Kopf gehalten :rolleyes:.

 

§ 35a StVZO

Abs. 2: Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein.

Und an diesen Sitzverankerungen bzw. Sitzen hinten würde es wohl mangeln.

Themenstarteram 17. Februar 2020 um 22:41

Habe so eben eine Antwort vom TÜV erhalten: "wenn die Gurte/Gurtverankerungen der hinteren Sitze unverändert bleiben und nur das Sitzpolster fehlt bzw. evtl. durch ein Kissen ersetzt wird, steht der Mitnahme eines Fahrgastes nichts im Wege. Ebenso kann der Beifahrersitz i.d.R. ausgebaut werden und muss nicht eingetragen werden, wenn der Ausbau nur vorrübergehend ist."

Das kann der TÜV doch gar nicht beurteilen ob Du jemand mitnehmen darfst wenn die Bank ausgebaut ist.

Na ja, die haben ja auch den Staudamm in Brasilien für sicher erklärt...

Zitat:

@SoLaMountain schrieb am 17. Februar 2020 um 23:41:45 Uhr:

Habe so eben eine Antwort vom TÜV erhalten: "wenn die Gurte/Gurtverankerungen der hinteren Sitze unverändert bleiben und nur das Sitzpolster fehlt bzw. evtl. durch ein Kissen ersetzt wird, steht der Mitnahme eines Fahrgastes nichts im Wege. Ebenso kann der Beifahrersitz i.d.R. ausgebaut werden und muss nicht eingetragen werden, wenn der Ausbau nur vorrübergehend ist."

Und das hast Du schriftlich, mit Briefkopf und Unterschrift?

Würde echt gerne den Ingenieur sehen, der da den Kopf dafür hinhält.

Gruß Jürgen

 

Zitat:

@SoLaMountain schrieb am 17. Februar 2020 um 09:59:44 Uhr:

Bei mir ist es eben die Rücksitzbank-Sitzfläche und eventuell der Beifahrersitz, die für ein halbes Jahr für meine Frankreich, Spanien, Portugalreise ausgebaut werden.

Jetzt müsstest du das nur noch für Frankreich, Spanien und Portugal prüfen. Hier kann die Rechtslage zu Sitze und Mitfahrer anders sein.

Ob der Ausbau der Rücksitzbank zulässig ist, entscheidet sich wohl nach der StVZO. Ist er wohl.

Ob man dann hinten Fahrgäste befördern darf, ist wohl eine Frage an die StVO. Dazu steht was im § 21. Selbst wenn man es dürfte würde ich es lassen. Bei einer Notbremsung von dem unzureichend gesicherten Fahrgast hinten überholt zu werden, möchte ich nicht erleben - falls man es überlebt.

 

Nur, weil etwas nicht verboten ist, ist es nicht gleich sinnvoll, es zu machen.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@tuttavista schrieb am 18. Februar 2020 um 01:41:39 Uhr:

...

Und das hast Du schriftlich, mit Briefkopf und Unterschrift?

Würde echt gerne den Ingenieur sehen, der da den Kopf dafür hinhält.

...

...das sind heutzutage keine Ingenieure mehr, sondern nur noch "sozialversicherungspflichtige Taschenrechner" auch BA genannt. :D

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