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mittelfingerzeigen, welche folgen?

VW Vento 1H
Themenstarteram 29. März 2004 um 10:59

hallo,

mit welchen folgen muss ich rechnen, wenn ich einem blitzer, also dem typ der die geschwindigkeitsmessung durchführt, meinen mittelfinger zeige? kann der mir überhaupt was wollen? ich kam aus der entgegengesetzten seite und er hat mein nummernschild aufgeschrieben, also ich bin nicht geblitzt worden, war auch nicht zu schnell. hat schon jemand erfahrungen mit solch einer situation? im voraus schon mal danke.

mfg mila

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28 Antworten
am 29. März 2004 um 11:01

Beamtenbeleidigung, 500-1000 Euro..je nachdem.

Recht bekommt er aufjedenfall, wenn er Dein Kennzeichen hat und es gesehen hat, denn seine Aussage wiegt schwerer...

Selbst Schuld...

wie hohl muss man sein, einem beamten den stinkefinger zu zeigen?? und noch blöder ist das, wenn man eigentlich nix gemacht hat! Haste ihm einfach so den finger gezeigt oder was?

Bei Privatleuten wird da nach Tagessätzes verhandelt, glaube da muss man 10 - 15 Tagessätze (Einkommen pro Tag) zahlen.

Bei Beamten mehr, aber eine pauschale Regelung gibts nicht. Zumal der Typ der drinsitz nicht unbedigt ein Beamter gewesen sein muss. Kann auch ein Freiwilliger Helfer oder ein niedriger Angestellter der Stadt sein...

Vieleicht unternimmt er ja auch garnix, weil ers vergisst oder keine Lust hat sich den Akt zu geben, weil Geld bekommt er dafür keins...

am 29. März 2004 um 12:42

Wollt grad auch sagen dass muss nicht mal ein Beamter gewesen sein !

Denn das macht ja nicht die Polizei sondern die Polizeibehörde oder ?

Und die sind ja net alle Beamte ...

 

Wie nah warst n dran an dem ?

Vielleicht warst ja weit genug weg um sagen zu können dass du im nur den gestreckten Zeigefinger gezeigt hast also Ausrdruck deines was-weiss-ich....

Aber sag mal musste denn das sein ?

Die regen mich zwar auch immer sehr arg auf aber soweit sollte man sich schon noch unter Kontrolle haben....

Gruß Ralf

Ähem...

Was will der gesehen haben?? Daß Du den Daumen nach oben gestreckt hast und damit gezeigt hast, daß er da richtig seinen Job macht...?... Wegen der ganzen Raser...

Wie will der sehen, welchen Finger Du gezeigt hast?? Zig Meter zwischen, getönte Scheiben usw...?... Welchen Grund hätte man, dem nen Stinkefinger zu zeigen??

Einspruch einlegen wenn was kommt und vor Gericht alles abstreiten...

Hat er dich überhaupt erkannt am Steuer? Vielleicht ist ja ganz jemand anders gefahren...

Würd ich auch so sehen, wie Totti-Amun!! Ohne Beweisfoto, dass Du den Finger gezeigt hast, kann er es nicht beweisen! Ist das gleiche, wie wenn die Polizei am Strassenrand steht und Du mit 100 in Ortsschaft an denen vorbei rast. Da können die 1000 x dein Nr. Schild aufschreiben. Ohne Radarmessung können sie es Dir nicht beweisen dass Du so schnell gefahren bist! Oder sehe ich das falsch??

Gruss

Stefan

find ich gut das du den gebracht hast aber brauchst du dich nicht dran stören ohne foto kann er garnix da kann er jeden raus fischen wenn er nicht ab kann oder wie er lust hat und sowas behaupten , kannst ihn ja mal fragen ob er zuviel langeweile hat wenn da was kommt das er dir sowas unterstellt :)

Zitat:

Original geschrieben von gti-bolide

...wie wenn die Polizei am Strassenrand steht und Du mit 100 in Ortsschaft an denen vorbei rast. Da können die 1000 x dein Nr. Schild aufschreiben. Ohne Radarmessung können sie es Dir nicht beweisen dass Du so schnell gefahren bist! Oder sehe ich das falsch??

Gruss

Stefan

Das würde ich nicht so sagen, zumindest in Österreich darf die Polizei die Geschwindigkeit schätzen - ohne Messung - und das ist dann amtlich.

Gruß

Jörg

am 29. März 2004 um 19:06

Zitat:

Original geschrieben von eule0

Das würde ich nicht so sagen, zumindest in Österreich darf die Polizei die Geschwindigkeit schätzen - ohne Messung - und das ist dann amtlich.

Gruß

Jörg

Ne mittlerweile soweit ich weiss dürfen sie das auch nimmer ...

 

Oder ?

Hab ich vor kurzem gelesen...

Zitat:

Original geschrieben von eule0

Das würde ich nicht so sagen, zumindest in Österreich darf die Polizei die Geschwindigkeit schätzen - ohne Messung - und das ist dann amtlich.

Gruß

Jörg

Hmm ok aber in Deutschland gibts sowas ja zum Glück noch nicht.

Stefan

Themenstarteram 29. März 2004 um 19:08

also, es war nur ein freiwilliger helfer oder sowas, auf keinen fall ein beamter, der das manchmal macht für die stadt, ansonsten ist der nämlich marktmeister des wochenmarktes.

und außerdem hat ich noch ne zweite person im auto und er war alleine.

werde das mal alles so laufen lassen, denn wenn er eine anzeige erstattet ist er ja auch in der beweispflicht! und da sieht es schlecht für ihn aus.

jo dann zieh ihm noch n paar über das er sowas einfach behauptet vielleicht bekommt er dann auch mal einen auf den sack die meinen sowieso wer weis was was sie sind

am 29. März 2004 um 19:37

So ein ärmliches Verhalten kann man ja wohl kaum an den Tag legen. Hoffentlich musst Du ordentlich bluten dafür! Und was Ihr alle mit Euren Fotos habt, es ist Aussage gegen Aussage und ratet mal welche Aussage wohl glaubwürdiger ist vor Gericht........tztztz

am 29. März 2004 um 20:46

Leute, macht mal locker...

Die Masche "Ich zeigte ihm nur nen Daumen hoch" zieht nicht so einfach..

Da stehts Aussage gegen Aussage...Und seine Aussage ist gewichtiger, da er "nur seine Pflicht" tut und Dir "per se" nicht schaden moechte....

Ist so...

Aussage gegen Bullen-Aussage haste schlechte Karten..

Ganz abgesehen davon, dass ich die Aktion alleine so bescheuert finde...

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