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mobile Parkverbote für Demo

Themenstarteram 23. September 2019 um 11:18

Hallo Leute,

Inhalt entfernt - twindance/MT-Moderation

Die Polizei hat überall entlang unserer Straße auf beiden Seiten lückenlos mobile Parkverbote aufgestellt, von 10 bis 24h.

Bei uns herscht nicht gerade ein Überangebot an Parkplätzen und ich frage mich, wo die Anwohner heute denn bitte parken sollen, wenn sie von der Arbeit kommen, hmm.

Und was ist mit den Leuten, die dann 2-3 km weiter weg parken müssen, weil sie nichts gefunden haben, aber kleine Kinder haben, bzw. morgen ihr kleines Kind zum Kindergarten bringen müssen? Ist doch eine Zumutung.

Inhalt entfernt -- twindance

Was passiert eigentlich mit den Autos, deren Besitzer krank, auf Geschäftsreise oder z.B. im Urlaub sind?

Werden diese Abgeschleppt?

Auch ich lasse im Urlaub mal mein Auto 2-3 Wochen stehen. Genau da, wo heute das mobile Parkverbot ist.

Wer kommt für die Gebühren auf, wenn das Auto abgeschleppt wird?

Wer kommt für die Kosten auf, falls mein Fahrzeug (nur Haftpflicht) dort wo ich es weggeparkt habe, von dem Demonstranten mutwillig demoliert wird?

Ich mache mir nämlich Sorgen, weil die Demonstranten auch durch den Bereich meines Ausweichparkplatzes ziehen werden.

Vielen Dank für eure Antworten

Beste Antwort im Thema

Inhalt editiert, da Kontext entfernt - twindance

, dass Du das nicht offen auf die dämliche simple Kernfrage reduzieren möchtest, was man als Kfz-Halter bei Aufstellung von mobilen Haltverbotsschildner zu tun hat. :(

Die Antwort ist Inhalt editiert, da Kontext entfernt - twindanceganz simpel: da hat man eben nicht zu parken und alles weitere ist Dein Problem wenn Du den Hocker da abstellst.

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Zitat:

@vASNator schrieb am 23. September 2019 um 13:18:54 Uhr:

 

Nun die Fragen:

Was passiert eigentlich mit den Autos, deren Besitzer krank, auf Geschäftsreise oder z.B. im Urlaub sind?

Werden diese Abgeschleppt?

Auch ich lasse im Urlaub mal mein Auto 2-3 Wochen stehen. Genau da, wo heute das mobile Parkverbot ist.

Wer kommt für die Gebühren auf, wenn das Auto abgeschleppt wird?

Die Fahrzeuge werden auf Halterkosten abgeschleppt.

Das Haltverbot muss aber mit Vorlaufzeit (waren es 72 Std.?) angekündigt werden.

Als Dauerparker auf öffentlichen Straßen sollte man also regelmäßig nach seinem Auto sehen (lassen).

Zitat:

Wer kommt für die Kosten auf, falls mein Fahrzeug (nur Haftpflicht) dort wo ich es weggeparkt habe, von dem Demonstranten mutwillig demoliert wird?

Der Verursacher (wenn greifbar und solvent), sonst mangels Vollkasko der Besitzer.

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Zu deinen Fragen:

Wer sein Auto nicht weg bewegt, warum auch immer, dessen Fahrzeug wird abgeschleppt. Meist nur ein paar Strassen weiter.

Schäden durch Vandalismus bezahlt die Haftpflicht nicht.

Inhalt editiert, da Kontext entfernt - twindance

, dass Du das nicht offen auf die dämliche simple Kernfrage reduzieren möchtest, was man als Kfz-Halter bei Aufstellung von mobilen Haltverbotsschildner zu tun hat. :(

Die Antwort ist Inhalt editiert, da Kontext entfernt - twindanceganz simpel: da hat man eben nicht zu parken und alles weitere ist Dein Problem wenn Du den Hocker da abstellst.

Ganz richtig wie Gelderland sagt.

Solange das Halteverbot frühzeitig angekündigt wurde, so wird auf Halterkosten abgeschleppt.

Ob du dann 2-3 Wochen im Urlaub oder sonst wo bist ist hier irrelevant. Dann muss man immer mal nach seinem Auto sehen lassen (von Bekannten oder Freunden).

Bzgl. 2-3 Kilometer entfernt parken: es gibt kein Recht auf einen nahe gelegenen Parkplatz vor der Haustür.

Was glaubst du, wie viele Leute täglich 10-15 Minuten Fußweg zum Auto haben, weil sie z.b. in der Innenstadt wohnen und da bekanntlich auch nicht viele Parkplätze zur Verfügung stehen? Für dich ist es eine Zumutung, für tausende täglicher Alltag. Da spielt es auch keine Rolle, ob du oder andere Eltern ihre Kids in die Kita morgens bringen müssen. Dann muss man halt zeitiger aus dem Haus gehen und nicht auf den letzten Peng.

Auch wenn ich den Grund für die mobilen Parkverbote absolut nicht gut heiße, so ist die Lage dennoch hinzunehmen.

Themenstarteram 23. September 2019 um 11:52

Inhalt editiert, da irrelevant - twindance

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 23. September 2019 um 13:37:37 Uhr:

Meist nur ein paar Strassen weiter.

aha, das heißt, mein Auto wird nur "kostenlos" versetzt?

Zitat:

@vASNator schrieb am 23. September 2019 um 13:52:42 Uhr:

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@vASNator schrieb am 23. September 2019 um 13:52:42 Uhr:

aha, das heißt, mein Auto wird nur "kostenlos" versetzt?

Nein, da du im Halteverbot stehst, hast du den Fehler begangen und musst dafür aufkommen. Warum soll das die Allgemeinheit zahlen? Es spielt keine Rolle, ob es zeitlich begrenzt ist, oder nicht. Halteverbot bleibt Halteverbot.

Themenstarteram 23. September 2019 um 12:03

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Vielen Dank an alle. Die Antworten haben mir echt sehr geholfen.

Besonders die Antwort von @Mars_gib_Gas war sehr informativ. Danke :)

Inhalt editiert, da Kontext entfernt - twindance

Themenstarteram 23. September 2019 um 12:28

Inhalt editiert, da Kontext entfernt - twindance

Das Thema mobiles Halteverbot (welches hier in's Forum passt), ist bereits mehrfach erschöpfend behandelt worden:

https://www.motor-talk.de/.../...r-auto-abgeschleppt-t6528949.html?...

Zum Rest des Themas dürft ihr euch gerne ausschweigen. ;)

Gruß Metalhead

Inhalt editiert, da Kontext entfernt - twindance

Ich habe die Diskussion auf das verkehrstechnische Problem reduziert und erwarte, dass der entfernte Teil der Diskussion von niemandem wieder aufgewärmt und auf den Tisch gebracht wird - das könnte schlecht verdaulich werden ;)

dafür ein Danke :)

Zitat:

@Gelderland schrieb am 23. September 2019 um 13:34:34 Uhr:

 

Die Fahrzeuge werden auf Halterkosten abgeschleppt.

Das Haltverbot muss aber mit Vorlaufzeit (waren es 72 Std.?) angekündigt werden.

Als Dauerparker auf öffentlichen Straßen sollte man also regelmäßig nach seinem Auto sehen (lassen).

Die Rechtsprechung gibt mehrheitlich 72 Stunden als ausreichende Vorankündigungszeit vor. Urteile über 48 Stunden Vorlauf sind umstritten.

Aus der Praxis ordne ich auch immer einen Mindestvorlauf von 72 Stunden an und es gibt darüber hinaus die Pflicht ein Aufstellungsprotokoll zu führen.

Abweichen von den 72 Stunden Vorlaufzeit kann ich nur, wenn ich Haltverbote aufstelle in Bereichen in denen eine Parkschein- oder Parkscheibenpflicht besteht. Hier kann man auch 24 Stunden machen da die Beweisführung einfacher zu handhaben ist.

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