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Mobilitätsgarantie

Audi
Themenstarteram 2. Dezember 2009 um 16:50

Hallo

Griege ich ein Leihauto gratis wenn ich Mobilitätsgarantie habe und ich mein Auto wegen eines mangels zum :) stelle!

Mein :) weigert sich immer?

Beste Antwort im Thema
am 2. Dezember 2009 um 17:54

Mob-Garantie ist die Mobilhaltung im Liegenbleiberfall, also wenn das Fzg. die Werkstatt nicht mehr aus eigener Kraft erreicht oder der Hersteller die Weiterfahrt untersagt (i.d.R. rote Kontrolleuchte). Bei "normaler" Rep. oder Werkstattaufenthalt gibt es keinen Anspruch auf kostenlosen Leihwagen.

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Nur wenn die Reparaturdauer über 3 Stunden liegt. Das war zumindest bei meinem :) die letzte Ausrede. Wollte aber nicht lange diskutieren, nachdem es nur um 25,- Eur im Werkstattersatztarif ging.

Gruß

André

am 2. Dezember 2009 um 17:54

Mob-Garantie ist die Mobilhaltung im Liegenbleiberfall, also wenn das Fzg. die Werkstatt nicht mehr aus eigener Kraft erreicht oder der Hersteller die Weiterfahrt untersagt (i.d.R. rote Kontrolleuchte). Bei "normaler" Rep. oder Werkstattaufenthalt gibt es keinen Anspruch auf kostenlosen Leihwagen.

Zitat:

Original geschrieben von paddy7809

Mob-Garantie ist die Mobilhaltung im Liegenbleiberfall, also wenn das Fzg. die Werkstatt nicht mehr aus eigener Kraft erreicht oder der Hersteller die Weiterfahrt untersagt (i.d.R. rote Kontrolleuchte). Bei "normaler" Rep. oder Werkstattaufenthalt gibt es keinen Anspruch auf kostenlosen Leihwagen.

Meiner ist mit defekter Zündspule im Notlauf gewesen und lief max 60 km/h. Die Motorwarnlampe war auf gelb und die Kiste damit ziemlich unfahrbar. Ich finde da suggeriert der Begriff "Mobilitätsgarantie" nicht unbedingt die Tatsache, dass ich nur dann einen kostenlosen Ersatzwagen bekomme, wenn ich mir mal eben bis zu 3 Stunden für eine Reparatur Zeit nehme. Morgens an einem Montag hab ich dafür leider nicht die Zeit...:(

Ich hab mir das Kleingedruckte der Mob nicht durchgelesen, aber unabhängig davon, sollte eine Premiummarke bei einem scheckheftgepflegten Wagen mit 40 tkm auf dem Tacho nicht so kleinlich sein.

am 4. Dezember 2009 um 16:13

Im Fall einer defekten Zündspule ist die Sache ja auch in einer halben Stunde erledigt. Bis die Formalitäten für den Leihwagen erledigt sind, ist der eigene Wagen schon längst repariert. Wäre aber kein Ersatzteil da gewesen, hättest du auch den Leihwagen bekommen...

Themenstarteram 4. Dezember 2009 um 16:36

Ein Beispiel:

Ich habe ein Problem mit dem Wagen ,das Problem wird vom :) behoben und ein halbes Jahr später ist es wieder da!

Auto in Mob Garantie und ohne eigenes Verschulden.

Wie sieht es da aus ,ich bin auf mein Auto Angewiesen?

am 4. Dezember 2009 um 16:42

Was ist denn das Problem?

Themenstarteram 4. Dezember 2009 um 17:36

Tubolader!

Wenn dein Wagen noch fährt und der Werkstatttermin planbar ist (soll heißen, dass du den Wagen meinetwegen am Montag hinbringen kannst und ihn Mittwoch wider abholst), hast du keinen Anspruch auf einen LW über die MoGa!

Wenn dein Wagen nichtmehr läuft, dann hast du einen Anspruch auf einen Leihwagen durch die MoGa!

Ich hatte meinen Wagen planbar auf Grund einer defekten Druckplatte der Kupplung (die Kuppung war extrem ruppig beim Anfahren) für einen Tag in der Werkstatt (in der Werksgarantiezeit). Beim Auseinanderbauen wurde festgestellt, dass mein Zweimassenschwungrad defekt war. Da habe ich dann durch die MoGa für den zweiten Tag einen anderen Leihwagen bekommen. Den Leihwagen für den ersten Tag musste ich mir auch erbetteln bei meinem :), da Audi selbst für Reparaturen, die ganz klar ein Garantiefall sind (der Wagen war da 14 Monate alt), keinen Leihwagen anbitet, sondern dass das jeder :) für sich regeln und bezahen muss!

am 4. Dezember 2009 um 17:53

Nur nicht zu viele Details verraten. Wenn´s um die "Zisch-Probleme" aus deiner Signatur geht, steht dir kein kostenloser Leihwagen zu.

Themenstarteram 4. Dezember 2009 um 18:10

WARUM?PADDY!

am 4. Dezember 2009 um 18:48

Na weil es eben kein Liegenbleiber ist und das Auto die Werkstatt noch aus eigener Kraft erreichen kann. Allerdings ist der Werkstatt auch nicht verboten, Leihwagen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Liegt aber in deren Ermessen und ist sicher auch verhandelbar. Aber eben KEIN Anspruch.

Zitat:

Original geschrieben von paddy7809

Im Fall einer defekten Zündspule ist die Sache ja auch in einer halben Stunde erledigt. Bis die Formalitäten für den Leihwagen erledigt sind, ist der eigene Wagen schon längst repariert. Wäre aber kein Ersatzteil da gewesen, hättest du auch den Leihwagen bekommen...

Bei der Abgabe war ja nicht klar was das Problem ist! Ich weiß nicht wie's bei deinem :) zu geht, aber bei meinem passiert in 30 Minuten mal gar nichts! Ohne Termin kannst Du da erstmal 30 Minuten warten, bis einer von den Serviceleuten Zeit hat. Dann müßte ein Werkstattmitarbeiter den Fehlerspeicher auslesen und dann ist immer noch fraglich, ob die Meldung im Fehlerspeicher so eindeutig ist, dass der Fehler exakt lokalisiert werden kann. Letztlich muss das Problem dann aber auch noch beseitigt werden. Soviel zum Thema "in einer halben Stunde erledigt"... :rolleyes:

Einen Leihwagen bekomme ich in 5 Minuten. Führerschein kopieren, Mietvertrag unterzeichen, einmal ums Auto rennen und Beulen suchen und schließlich losfahren.

Hallo liebe Audi-Gemeinde,

ich würde gerne das Thema noch einmal aufgreifen.

Und zwar haben wir seit einem halben Jahr einen Audi A3 beim Freundlichen gekauft. Wir sind auch vollkommen zufrieden mit dem Fahrzeug. Heute standen wir im Stau und plötzlich ging das Kupplungspedal nicht mehr in seine Ursprungsposition, sondern blieb einen Moment stecken. Kurz darauf konnte man einen verbrannten Plastikgeruch im Innenraum und im Umkreis von 2m um den Motor herumwahrnehmen.

Dadurch sind wir so schnell wie möglich zum :) gefahren. Dieser stellte die Diagnose auf, dass der Kupplungszylinder defekt sei und wir das Fahrzeug da ließen müssten, um es morgen reparieren zu lassen.

Allerdings den Mietwagen müsste man selber bezahlen, da man, wie er uns erklärte, einen kostonlosen Mw kriegt, wenn das Fahrzeug liegen geblieben ist (wie hier auch schon erwähnt).

Das lässt mich zusammenfassend zu dieser Aussage führen:

Wir sind vollkommen schuldlos, dass unser Fahrzeug (mit einem Neupreis von über 30 000 Euro, einem Kilometerstand von unter 20 TKM und in der Garantiezeit ist) einen Defekt hat. Da stell ich jetzt die Frage an euch: Trotz alledem muss man für einen Mietwagen bezahlen?

Also irgendwie ist es doch für eine Marke wie Audi ein wenig peinlich? Weil vergleichend mit unserem 2. Wagen, einem Peugeot der auch noch in der Garantiezeit ist, bekam man da einen Mietwagen bei jeglicher Reparatur oder Inspektion und das bei keinem "Prämiumherrsteller"!

p.s.: Ich möchte das Fahrzeug an sich überhaupt nicht runterreden, weil ich bisher vollkommen zufrieden damit bin und weiß warum ich mich dafür entschieden habe. Einen Vergleich zu Peogeot will ich hier auch nicht ansprechen, aber die Mobilitätsgarantieleisungen an sich, sich schon sehr dürftig.

Mit freundlichen Grüßen

supercar

Edit: Sorry, ich habe erst später gesehn das es sich um das A4-Forum handelt.

Wer nur wegen der Mobilitätsgarantie Inspektionen bei Audi macht, ist auch selber schuld.

Joki

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