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Modifikation von original Rückleuchten
Hallo 32b'ler!
Ich hab da mal wieder so eine Idee: Mir ist in den Sinn gekommen, mir vielleicht einen Satz original Rückleuchten für meinen Passat zu holen und diesen auf LED's umzurüsten. Ist das, wenn man's richtig macht, überhaupt durch den TÜV zu bringen? Ich hätte dann nämlich vor, die original Gläser beizubehalten und nur den Lampenträger zu modifizieren. Mein Grund: Das sieht gut aus (eine Meinung ) und ich habe Lust, mal was auszuTÜVteln. Deshalb würde ich mir auch einen zusätzlichen Satz kaufen, falls es daneben geht und um alle meine Umbauten rückrüstbar zu halten.
Danke schon mal für Eure antworten und vielleicht auch Ideen!
MfG L15RDO6W1R
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9 Antworten
ich glaube nicht das das die rennleitung abnehmen wird die einzigsten die man heute noch kaufen kann die anderst aussehen als die orginalen kommen aus brasilien sind schwarz und kosten 230€ das stück und die ham auch kein prüfzeichen in dieser rubrik ist der 32b sehr mager mit zubehörteilen ausgestattet!!
von fk gibt es tönungsfolien für rückleuchten aber wie die vom TÜV angesehen werden weiß ich nicht
Zitat:
Original geschrieben von puchachim
die orginalen kommen aus brasilien sind schwarz und kosten 230€ das stück
Danke für deine Antwort.... diese Brasilien Leuchten hab ich auch schon gesucht... im Grunde nicht zu finden. Und ohne E Zeichen auch noch. Eigentlich schade.
::EDIT::
Ich muss dich da auch berichtigen Die kosten im Brazil Shop ca. 150 Euro das Paar (240 Dollar) + ca. 32 Euro (50 Dollar) Versand.
Also rund 180 Euro für beide.
MfG
L15RDO6W1R
Zitat:
Original geschrieben von L15RDO6W1R
Hallo 32b'ler!
Ich hab da mal wieder so eine Idee: Mir ist in den Sinn gekommen, mir vielleicht einen Satz original Rückleuchten für meinen Passat zu holen und diesen auf LED's umzurüsten. Ist das, wenn man's richtig macht, überhaupt durch den TÜV zu bringen? Ich hätte dann nämlich vor, die original Gläser beizubehalten und nur den Lampenträger zu modifizieren. Mein Grund: Das sieht gut aus (eine Meinung ) und ich habe Lust, mal was auszuTÜVteln. Deshalb würde ich mir auch einen zusätzlichen Satz kaufen, falls es daneben geht und um alle meine Umbauten rückrüstbar zu halten.
Danke schon mal für Eure antworten und vielleicht auch Ideen!
MfG L15RDO6W1R
wenn du genügend kleingeld für eine einzelabnahme hast kannst du dir die leuchten sicher herstellen und diese beim tüv abnehmen lassen, aber ob sie abgenommen und zugelassen werden ist eine andere sache, die einzelabnahme kann bis zu 2500 euro kosten, je nach prüfinstitut
Ist zwar sehr spät.
Aber die Idee hatte ich auch schon. ich würde LED mit e prüfzeichen verwenden z.b www.anhaenger-beleuchtung.de und die hinter der Original Scheibe, um die Form zu behalten, verstecken. Das sollte ein gut gelaunter Tüvler akzepieren. Vielleicht vor dem zusammen kleben dem Tüvler vorlegen? Aber normale ist Prüfzeichen gleich Prüfzeichen, muß also als Rücklicht, egal ob Anhaenger oder nicht, akzeptiert werden. Die LED Leuchten sind relativ billig und der Umbau nicht zu aufwendig.
normaler scheinwerfer/rückleuchte hat KEINE zulassung für led´s...somit ist es NICHT legal einzutragen.
is das selbe wie xenon funzeln ins 20 jahre alte scheinwerfer stopfen und zu behaupten "ham ja e kennzeichnung"....die kennzeichnung ist auf das LEUCHTMITTEL bezogen! wen man es jetzt übertreibt und du aus versehen keine 21w birne in den blinker packst fährst du rein rechtlich mit nicht zugelassenen lichtern rum. das juckt zwar wirklich niemanden, aber wen dich einer ficken will biste dran.
ausnahme: du machst eine technische zulassung. praktisch ein gutachten drüber. kann dir das licht teschnische institut blalala in karlsruhe machen. kostenpunkt 600euro pro "licht". also licht, blinker, brermslicht -> 3x600euos.
auch ein gut gekaunter tüv prüfer kann das nicht legaler machen. solch eine eintragung ist nichtmal das papier wert auf der es steht. für den 32b GIBTS NIX LEGALES! entweder den brasil kack kaufen oder leber lasieren. die strafe ist die selbe
Zitat:
Original geschrieben von Hanswurschd
wenn du genügend kleingeld für eine einzelabnahme hast kannst du dir die leuchten sicher herstellen und diese beim tüv abnehmen lassen, aber ob sie abgenommen und zugelassen werden ist eine andere sache, die einzelabnahme kann bis zu 2500 euro kosten, je nach prüfinstitut
Eine Einzelabnahme ist bei Fahrzeugaußenbeleuchtungen nicht zulässig. Hierfür benötigt man eine Bauartzulassung auf Basis eines lichttechnischen Gutachtens, dessen Kosten mindestens im fünfstelligen Euro-Bereich liegt.
Zitat:
Eine Einzelabnahme ist bei Fahrzeugaußenbeleuchtungen nicht zulässig. Hierfür benötigt man eine Bauartzulassung auf Basis eines lichttechnischen Gutachtens, dessen Kosten mindestens im fünfstelligen Euro-Bereich liegt.
richtig nur der preis stimmt nicht es sind wirklich nur 600euro pro kammer. quelle: eben das lichttechnische institut in ka. wir wollten mal in nem anderen forum led funzeln in eigenregie herstellen. bieten manche hersteller ja ab einer gewissen stückzahl an. und um das legal mit e zu machen kommen eben einmalig diese kosten auf einen zu.also wen man wirklich alles haben will sind das 5x600 -> 3 riesen.
Also nochmal zu der Anhänger Lampen Idee. Ehrlich gesagt genau weiß ich das auch nicht. Bei meinem Anhänger habe ich gefragt und es hieß alles was ein prüfzeichen hat darf als Rücklicht ( bzw Positionsleute) verwendet werden. Wenn ich also die löcher zumachen würde und die Anhängerleuten befestige sollte das legal sein. Klar wenn eine falsche Birne verwende ist das Prüfzeichen hinfällig das sich die Zulassung auf eine bestimmte Konfiguration von Birnen mit bezieht. Aber ich frage noch mal nach.
dann hatte der den du gefragt hast wohl schon in bester "weizen waldi" manier das x bier intus
hinter der e zahl kommt noch eine nummer. diese nummer KANN man aufschlüssel mit welchem leuchtmittel UND für welche funktion die lampe geprüft wurde. seitenblinker als begrenzungsleuchten, nebelscheinwerfer als bremslicht oder standlichter als blinker zu benutzen ist nämlich aud UNTERSAGT
natürlich drängt sich einem wieder die frage auf: WER merkt das?! mir liegt hier eine eintragung vor inder ein dekra prüfer einen us blinker (also OHNE e zeichnung!!!!) als begrenzungsleuchte eingetragen hat. gleich 2 fehler und nicht das papier wert, aber der wagen ist bisher 2 mal so durch den tüv gekommen....auch prüfer machen mal fehler. ist nur blöd das nach dem "unwissenheit schüzt nicht vor strafe" prinzip IMMER dran bist.