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Mofa zu schnell - Führerschein Klasse A offen
Servus! Ich habe mir folgende Frage gestellt.. mal rein hypothetisch..
Wenn ich mir gerne ein Mofa/Moped zulegen möchte (Piaggio Ciao oder SI) und dieses Teil mit einem anderen Zylinder ausstatte bzw es einfach viel zu schnell läuft, dann ist das ja grundsätzlich erstmal fahren oder Versicherungsschutz bzw Betriebserlaubnis.
Da ich aber alle Führerschein Klassen voll habe inkl. A offen, kann es ja schonmal kein fahren ohne Fahrerlaubnis sein.
Wie sieht so eine Kontrolle aus bzw wie geht diese von statten?
Was sagt die Polizei?
Lassen die einen einfach weiter fahren?
Hat da bereits jemand Erfahrung machen können?
Beste Antwort im Thema
Weiter fahren ist dann nicht. Das gleiche wie bei mir. Alle Führerscheine da, aber wenn du schneller bist, als das Möpp darf, bist du dennoch dran und darfst das Gutachten plus Strafe zahlen
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11 Antworten
Weiter fahren ist dann nicht. Das gleiche wie bei mir. Alle Führerscheine da, aber wenn du schneller bist, als das Möpp darf, bist du dennoch dran und darfst das Gutachten plus Strafe zahlen
... und bekommst Punkte in Flensburg, die dich einige Jahre begleiten werden. Dann reicht es, dass du noch ein oder zwei andere Bußgelder mit Punkten einfährst und die Führerscheinstelle erlässt die ersten Maßnahmen gegen dich.
Also, nimm lieber gleich ein serienmäßiges Moped zwischen 25 und 45 km/h, um Spaß zu haben.
Gut, dann bleibe ich einfach bei meiner Saxonette und meiner dicken.
Wollte die Saxonette eigentlich eintauschen gegen so ein Mofa/Moped um etwas flotter zu sein, aber wenn das so viel ärger bringen kann, lasse ich das lieber sein.
Punktekonto ist grad wieder komplett leer
Warum muss es dann ein Mofa sein? Nimm doch direkt was, was 50 kmh laufen darf
Zitat:
@Künne schrieb am 1. November 2020 um 19:55:21 Uhr:
Warum muss es dann ein Mofa sein? Nimm doch direkt was, was 50 kmh laufen darf
Die Dinger sind mir zu teuer. Würde auch ne Simson oder Kreidler nehmen, aber habe mir halt nur ca. 500€ als Budget gesetzt, da es nur just 4 fun ist.
Außerdem soll es möglichst klein und einfach sein.
Für was bitte soll es Punkte geben? In diesem Fall ist es ausschhließlich eine erloschene Betriebserlaubnis, was lediglich 50€ kostet. Punkte - nix. Ebenfalls Unsinn ist der erloschene Versicherungsschutz, da bei einer bestehenden Versicherung Kontraktionszwang herrscht und es sich hier nur um eine Obliegenheitsverletzung handelt. Im Aussenverhältnis gibt es also keine Einschränkungen.
Und da ich in der gleichen Situation wie der Fragesteller bin kann ich sagen, dass wenn man der Polizei nicht gerade übelst um die Ohren fährt, ist die Kontrolle beim zeigen der Fahrerlaubnisklasse A auch schon wieder vorbei.
Ganz so einfach ist es nicht:
https://www.finanzen.de/news/verlust-der-kfz-versicherung-durch-tuning
Ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz wird wohl eingeleitet werden, da der Anfangsverdacht gegeben ist. Setzt natürlich eine Verkehrskontrolle mit entsprechenden Feststellungen oder schlimmstenfalls einen Verkehrsunfall voraus.
Unterm Strich muss man also sagen, der mögliche Ärger lohnt den Aufwand nicht.
Und für begangene Verkehrsstraftaten gibt es eben Flensburger Punkte.
Ich weiß ja nicht wer sich diesen Unsinn (der zum Teil stimmt und zum größeren Teil nicht stimmt) ausgedacht hat, aber es entspricht nicht der gültigen Rechtssprechung.
Daher nochmals: Im Aussenverhältnis muß die Versicherung im Rahmen der gesetzlichen Mindestbeträge regulieren. Und da der Versicherungsschutz nicht erlischt, liegt auch keine Staftat des Fahrens ohne Versicherungsschutz vor.
Im Innenverhältnis gibt es jedoch mögliche Einschränkungen. Die Versicherung kann den Versicherungsnehmer in Regress nehmen. Dies sind pro Obliegenheitsverletzung 5000€ und das ist gesetzlich gedeckelt. Komplett leistungsfrei ist die Versicherung jedoch im Kaskobereich.
Allerdings ist dies abhängig von der Kausalität. Sollte die Tuningmaßnahme weder ursächlich noch beeinflussend auf das Schadensereignis gewirkt haben, greift weder Regress noch Leistungsfreiheit.
Und wenn man das mal logisch betrachtet, macht diese Regelung auch Sinn. Wenn der Versicherungsschutz erlöschen würde, würde man ja in erster Linie ein mögliches Opfer bestrafen. Leistungsfreiheit bei einem gültigen Versicherungsvertrag? Nicht in Deutschland. Hier gilt zuerst der Opferschutz.
Es bleibt also dabei, keine Punkte.
Fakt ist so oder so: Wirst du erwischt, wird das Möpp mitgenommen und du zahlst das Gutachten. Das sind etwa 400 Euro. Was sonst noch kommt sei mal dahin gestellt
Strafe wird sein: 1 Punkt & 90€ Bußgeld, bleibt also überschaubar. Die möglichen Regressansprüche bei einem verschuldeten Unfall sollte man halt nicht vergessen, falls das Tuning entdeckt wird. Fahre schon seit Ewigkeiten mit meiner frisierten alten Vespa PK & Peugeot 103 ab u. an durch die Gegend, hat sich noch nie einer für interessiert. Denke auch, daß man bei einer Kontrolle mit FS Kl.A wohl besser wegkommt.
Zitat:
@Razor00014 schrieb am 1. November 2020 um 19:25:50 Uhr:
Servus! Ich habe mir folgende Frage gestellt.. mal rein hypothetisch..
Wenn ich mir gerne ein Mofa/Moped zulegen möchte (Piaggio Ciao oder SI) und dieses Teil mit einem anderen Zylinder ausstatte bzw es einfach viel zu schnell läuft, dann ist das ja grundsätzlich erstmal fahren oder Versicherungsschutz bzw Betriebserlaubnis.
Da ich aber alle Führerschein Klassen voll habe inkl. A offen, kann es ja schonmal kein fahren ohne Fahrerlaubnis sein.
Wie sieht so eine Kontrolle aus bzw wie geht diese von statten?
Was sagt die Polizei?
Lassen die einen einfach weiter fahren?
Hat da bereits jemand Erfahrung machen können?
sowas lohnt sich nicht.
du bekommst eine anzeige, musst ein bussgeld zahlen, ggf ein gutachten, der roller wird eingezogen. mit unfall wird es dann natürlich komplizierter, bei personenschäden oder höheren sachschäden wird dein mofa dann auf jeden falls untersucht.
https://www.fachanwalt.de/magazin/verkehrsrecht/mofa-frisieren