ForumMotorroller
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Motorroller
  5. Mofaroller zu weit fahren

Mofaroller zu weit fahren

Themenstarteram 19. August 2017 um 17:07

Hallo,

stimmt es das man seit diesem Jahr ein 50ccm roller als Mofagedrosselt jetzt zu zweitfahren darf? D.h. Fußraster wieder anbringen und Platzhalter vom 2. Sitz entfernen.

Beste Antwort im Thema

Dann lässt du einfach das Gutachten weg,baust oder lässt die Mofadrossel aus/ausbauen und bei der Versicherung es einfach umschreiben auf 45er.

Die Mofadrossel und das Gutachten sorgsam aufbewahren,es steigert den Wert beim Wiederverkauf enorm.

Möchtest du den Roller weiter als Mofa fahren auch kein Problem ,er ist ja für 2 Personen zugelassen.

36 weitere Antworten
Ähnliche Themen
36 Antworten

Wenn in den Papieren der Roller als zweisitzer ursprünglich zugelassen war.

Und zu deinem Thema,bzw. der Überschrift: Am Nordpol sollte man sich Gedanken machen umzudrehen.:D:D

Zitat:

@kranenburger schrieb am 19. August 2017 um 19:21:12 Uhr:

Wenn in den Papieren der Roller als zweisitzer ursprünglich zugelassen war.

Und zu deinem Thema,bzw. der Überschrift: Am Nordpol sollte man sich Gedanken machen umzudrehen.:D:D

Weils dort das Tankstellennetz dünner wird? :D

Zitat:

@Groh01 schrieb am 19. August 2017 um 19:07:58 Uhr:

Hallo,

stimmt es das man seit diesem Jahr ein 50ccm roller als Mofagedrosselt jetzt zu zweitfahren darf? D.h. Fußraster wieder anbringen und Platzhalter vom 2. Sitz entfernen.

Und z.B. hier findest du die rechtliche Aussage ...

https://daubner-verkehrsrecht.info/2017/mofa-einsitzigkeit-gestrichen

Zitat:

@kranenburger schrieb am 19. August 2017 um 19:21:12 Uhr:

Wenn in den Papieren der Roller als zweisitzer ursprünglich zugelassen war.

Und zu deinem Thema,bzw. der Überschrift: Am Nordpol sollte man sich Gedanken machen umzudrehen.:D:D

Wenn du nur bei deinen eigenen Texten auch so genau gucken würdest!

kbw ;)

Zitat:

@kleiner_boeser_Wolf schrieb am 19. August 2017 um 22:29:20 Uhr:

Zitat:

@kranenburger schrieb am 19. August 2017 um 19:21:12 Uhr:

Wenn in den Papieren der Roller als zweisitzer ursprünglich zugelassen war.

Und zu deinem Thema,bzw. der Überschrift: Am Nordpol sollte man sich Gedanken machen umzudrehen.:D:D

Wenn du nur bei deinen eigenen Texten auch so genau gucken würdest!

kbw ;)

Stimmt da ist ein Schreibfehler drin,aber bei im hat es eine andere Bedeutung und die fand ich witzig.

Der Kommentar dazu sollte auch als Witz erkannt werden,es sei denn man hat kein Humor.

Themenstarteram 20. August 2017 um 8:19

Zitat:

@creativschrauber schrieb am 19. August 2017 um 20:38:36 Uhr:

Zitat:

@kranenburger schrieb am 19. August 2017 um 19:21:12 Uhr:

Wenn in den Papieren der Roller als zweisitzer ursprünglich zugelassen war.

Und zu deinem Thema,bzw. der Überschrift: Am Nordpol sollte man sich Gedanken machen umzudrehen.:D:D

Weils dort das Tankstellennetz dünner wird? :D

Ich besitze noch die originalen Papiere (45kmh) und die drossel ist auf einem extra Gutachten vom TÜV. D.h. nur die drosseln is auf diesem Gutachten eingetragen und die originalen Papiere muss ich immer mitführen. In dem Gutachten steht der Mofaroller als einsitzer drin aber in den originalen Papieren steht zweisitzer. Muss ich jetzt trotzdem das Drosselgutachten auf zwei Personen umschreiben lassen?

Dann lässt du einfach das Gutachten weg,baust oder lässt die Mofadrossel aus/ausbauen und bei der Versicherung es einfach umschreiben auf 45er.

Die Mofadrossel und das Gutachten sorgsam aufbewahren,es steigert den Wert beim Wiederverkauf enorm.

Möchtest du den Roller weiter als Mofa fahren auch kein Problem ,er ist ja für 2 Personen zugelassen.

Themenstarteram 20. August 2017 um 14:15

Ich möchte ihn weiterhin als Mofaroller fahren. D.h. ich kann ,da die originalpapiere net umgeschrieben sind sonder oben bloß das Gutachten beigelegt ist, ihn ohne Umschreiben auf zwei Personen zu zweit fahren?

Ja,musst nur die Tasche wieder abmachen und es müssen Fußrasten da sein.

Aber ohne Führerschein darfste ihn nicht als Mofa fahren. Die Papiere fehlen ja, das Gutachten reicht da nicht aus.

Themenstarteram 20. August 2017 um 15:23

Zitat:

@janniszervas schrieb am 20. August 2017 um 17:11:14 Uhr:

Aber ohne Führerschein darfste ihn nicht als Mofa fahren. Die Papiere fehlen ja, das Gutachten reicht da nicht aus.

Ich hab ja den Mofaführerschein und die original Papiere (45kmh) und das Drosselgutachten (25kmh)

Dein Drosselgutachten besagt 1 sitzer. Dann darfst du auch nur als 1 Sitzer fahren, egal was in den 45er Papieren steht.

Alternativ kannst du ein neues Gutachten anfertigen lassen, wo er Mofaroller und 2 Sitzer ist.

Wenn du Klasse M hast, also den 45er fahren "darfst", kannst du auch mit 25 und 2 Personen fahren (ohne Mofagutachten in der Tasche. Dann darfst du aber auch nicht ausserorts auf dem Radweg fahren. Und mit 25 auf der Landstrasse rumgurken würde ich mir sehr genau überlegen!

Zitat:

@Papstpower schrieb am 20. Aug. 2017 um 17:38:27 Uhr:

Dein Drosselgutachten besagt 1 sitzer. Dann darfst du auch nur als 1 Sitzer fahren, egal was in den 45er Papieren steht.

Das stimmt soweit, wenn das wirklich im Gutachten steht.

 

Aber: das Gutachten reicht zum fahren nicht aus, wenn du keinen AM Führerschein hast. Du musst zum Tüv gehen und dann zum Straßenverkehrsamt und dir neue 25er Papiere anfertigen lassen.

1. Hast du einen rollerfuhrerschein oder nicht? Für ein Mofa brauchst du nur ne prüfbescheinigung, deshalb frag ich.

 

2. Was steht im 25er Gutachten? Ist da irgendwo die Rede von "hartring mit tasche" oder irgendwie so in der Art?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Motorroller
  5. Mofaroller zu weit fahren