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Moppedverkauf - Kennzeichen behalten - wie ?

Themenstarteram 30. Januar 2020 um 15:38

Leider war die Zulassungsstelle schon seit 3 Minuten geschlossen, als ich ankam. Daher meine Frage hier:

Wenn am Sonntag ein Käufer mein Mopped mitnehmen will, und ich das Kennzeichen für ein anderes Mopped behalten möchte, wie löse ich das?

Er muß ja, glaube ich, Papiere und Kennzeichen bei seiner ZulSt. vorzeigen. Geht es tatsächlich nur so, daß er mir das Kennzeichen zurückschickt? Oder gibt es einen einfacheren Weg? Wohlgemerkt: zur ZulSt gehen fällt wg Sonntag Übernahme aus. Der Käufer kommt von etwas weiter her.

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27 Antworten

Es geht auch so, dass der Käufer das Mopped ohne Kennzeichen mitnimmt - auf einem Anhänger oder im Transporter.

Dann kannst du das Kennzeichen behalten, das Fahrzeug am Montag abmelden und dem Käufer dann Bescheid geben.

Die Übernahme des Kennzeichens klappt nur bei Verkauf innerhalb der Region.

Das scheint ja nicht der Fall zu sein, also braucht er dein Kennzeichen auch nicht. Da genügen die üblichen Papiere.

Die du ihm ja nach Abmeldung zuschicken wirst.

Bitte per Einschreiben mit Rückschein, sicher für dich und für ihn.

Entweder schickt er Dir das entstempelte Kennzeichen nachdem er das Motorrad abgemeldet hat zu - oder er nimmt das Bike ohne Kennzeichen und ohne Papiere mit und Du meldest dann zügig die Verkaufte Maschine bei der Zulassungsstelle ab. Danach sendest Du ihm den Schein und Brief per Einschreiben an seine Adresse.

Lass Dich bloß nicht in wilde Preisverhandlungen verstricken, nur weil das Motorrad noch nicht abgemeldet ist. Ich sehe das sogar als Pluspunkt, da eine Probefahrt ohne Probleme möglich ist. Der Käufer wird ja wahrscheinlich keine rotes oder Kurzzeitkennzeichen dabei haben. Papiere hinterherschicken ist gängige Praxis.

Na das sehe ich etwas anders.

Normal muss man bei Abmeldung des KFZ das KZ auf sich (Person) reservieren.

Also wenn der Käufer das macht ist das schon, vor allem wenn er in einem anderen Zulassungsbezirk agiert schon nicht mehr so einfach.

Da ich aber immer FZGe abgemeldet übergebe kann ich den speziellen Fall nicht wirklich beurteilen.

Aber mal so ohne weiters auf die Person reservieren ist wohl nach mein bisherigen Kenntnissen nicht möglich.

Ich hatte mal den Fall das der VK schriftlich da KZ freigeben musste und ich konnte es dann sogar für ein anderes FZG weiter verwenden.

Mehr weiß ich dazu leider auch nicht.

am 30. Januar 2020 um 20:46

Soviel ich weiß ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich (evt. wird es sogar von Landkreis zu Landkreis anders geregelt).

Bei uns kann man das eine Mopped ab- und das andere mit dem selben Kennzeichen anmelden; kostet als Wunschkennzeichen aber extra. Und das Kennzeichen eines abgemeldeten Fahrzeugs wird eine bestimmte Zeit lang nicht neu vergeben, ergo kann es sich der Vor-Inhaber als Wunschkennzeichen wieder holen. Aber das ist bei uns in Ba-Wü so.

am 30. Januar 2020 um 20:58

Ist jetzt schon fast OT aber vielleicht trotzdem interessant:

In der Schweiz gehört das Kennzeichen zum Fahrzeughalter und nicht zum Fahrzeug. Klingt wie eine Spitzfindigkeit, hat aber aber interessante Konsequenzen:

1. Beim Fahrzeugverkauf verbleibt das Kennzeichen bei dessen Besitzer und er kann es an sein neues Fahrzeug montieren. Also genau das, was hier gefragt wurde ist in der Schweiz üblich.

2. So ist ohne grossen Aufwand ein Wechselkennzeichen möglich, da sich das Kennzeichen auf den Halter und nicht auf das Fahrzeug bezieht. Die Fahrzeuge werden dann auf den Halter angemeldet und erhalten so die Kennzeichenzuordnung.

In Deutschland geht das so nicht, da sich dann das Kennzeichen auf mehrere Fahrzeuge beziehen würde, was nicht mehr eindeutig wäre.

In der Schweiz bezieht sich das Kennzeichen auf einen Halter und das ist eindeutig.

Hilft leider dem TE wenig.

Wenn Du schon die neuen Plaketten hast, kannst Du das Fahrzeug mit dem neuen Personalausweis und einem Lesegerät selbst stilllegen, die Bestätigung gibts dann vom Amt.

Meist kann man sein Kennzeichen dann online wieder reservieren, je nach Bundesland, genauso wie die Wunschgebühr zwar im Grunde unrechtmäßig (da nicht vorgeschrieben), aber eben je nach Behörde bezahlt werden muß.

Kann dir sagen wie ich das beim letzen Mal gemacht habe.

Er hat das Möp mitgenommen . 2 Tage später abgemeldet und mir das Kennzeichen direkt bei Abmeldung wieder reserviert. Ich bin zur Zulassungsstelle und hab mein neues angemeldet.

Gruss

Wenn man sich auf den Käufer verlassen kann dann funzt das auch so.

Ich würde selber abmelden (mach eh immer) und dabei gleich auf mich reservieren.

Sohabe ich es ähnlich gemacht Käufer kam am Sonntag hatdas Fahrzeug mit genommen ich habe das Mopedonline abgemeldetund gleich auf mich reserviert.

In Bayern geht das ganz gut

Zitat:

@jmlif schrieb am 31. Januar 2020 um 12:06:03 Uhr:

Sohabe ich es ähnlich gemacht Käufer kam am Sonntag hatdas Fahrzeug mit genommen ich habe das Mopedonline abgemeldetund gleich auf mich reserviert.

In Bayern geht das ganz gut

Ohne das Kennzeichen zu entwerten?

Um es abzumelden muss man die Plakette zerstören, da sich darunter ein code befindet der für die Abmeldung nötig ist. Somit ist sichergestellt, dass die KZ entwertet sind.

Ich würde auf keinen Fall mehr ein angemeldetes Fahrzeug verkaufen:

"Andererseits kann es für Sie auch zum Nachteil werden, wenn Sie ein angemeldetes Fahrzeug verkaufen. Es hat hauptsächlich mit dem Vertrauen in den Käufer zu tun, denn: Wenn dieser das Fahrzeug nicht frühzeitig ummeldet, kann das ein Risiko für Sie sein. Für die Zulassungsstelle und die Versicherung gelten Sie in diesem Fall immer noch als der Halter des Autos.

Bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Behörden bzw. der Versicherer von dem Kaufvertrag erfahren, bleiben Sie der offizielle Ansprechpartner. Für Sie bedeutet das, dass Sie weiterhin die Versicherung zahlen müssen und ggf. sogar hochgestuft werden, sollte es mit dem nicht umgemeldeten Fahrzeug zu einem Unfall kommen.

Auch Bußgeldbescheide können in Ihrem Briefkasten landen. Dann müssen Sie als Halter glaubhaft versichern, dass Sie nicht der Fahrer waren. Das ist zwar mit dem Kaufvertrag möglich, bedeutet aber entsprechenden Papierkram. Ist der Käufer später nicht mehr aufzutreiben und in der Versenkung verschwunden, besteht sogar die Möglichkeit, dass Sie auf den Kosten komplett sitzen bleiben. Sie sind also eher auf der sicheren Seite, wenn Sie das Kfz nicht angemeldet verkaufen."

Siehe

https://www.bussgeldkatalog.org/auto-verkaufen-abmelden/

Nene das teil wurde entwertet ,da er eh aus einem anderen Landkreis gekommen ist nutzte ihm das Kennzeichen eh nix.

Kennzeichen können doch inzwischen auch in andere Landkreise mitgenommen werden, und irgendwann (falls das nicht sogar schon gilt) auch bundesweit weiter genutzt werden.

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