Motor im Stand laufen lassen um Batterie aufzuladen?
Mein Nachbar fährt eine E-Klasse (W212 oder W213), E200.
Gestern ließ er den Motor in der Garage laufen. Als ich fragte ob er wegfahren wolle, meinte er, er lässt den Motor laufen um die Batterie aufzuladen. Da er sehr wenig, und wenn dann Kurzstrecke, fährt, sei im Instrument die Meldung erschienen, er solle "den Motor starten und im Stand laufen lassen" (sinngemäß)!!!
Auf mein ungläubiges Gesicht und einen entsprechenden Kommentar hin blieb er dabei, dass die besagte Meldung dort gestanden habe.
Klingt das irgendwie nachvollziehbar?
Ähnliche Themen
31 Antworten
Steht wirklich so in der BA Modell 2017
Sehr merkwürdig, Dein Nachbar sollte regelmäßig auftanken und die Garage offen lassen. Mich würde interessieren, nach wieviel Stunden er 1 Volt mehr hat.
Er hat eine Garage und anstatt ein Ladegerät anzuschließen, lässt er den Motor laufen??
Das war auch mein Gedanke !
Eünsche ihm dass eine Steckdose in der Nähe ist und er sich ein gutes Ladegerät leistet...
Einmal die Woche eine OKF mit Überlandfahrt ist sinnvoller...
Und wenn Mutti mit im Auto..... Ach lass mal ????
Einmal die Woche eine schöne Fahrt übers Land genau das wäre besser .
Im stand laufen lassen ist so ziemlich das schädlichste was man machen kann da sich im Motor und Auspuff Kondenswasser bilden kann wenn die Geschichte nicht richtig auf Temperatur kommt.
Ladegerät macht ihm evtl. Angst je nach Alter kommen da Probleme auf einen zu die wir uns noch nicht vorstellen können.
Lasst den Mann doch einfach machen, ist doch sein Auto, wenn der krach nervt, einfach das Tor zumachen.
Zitat:
@zandi1 schrieb am 23. Januar 2024 um 07:30:02 Uhr:
Lasst den Mann doch einfach machen, ist doch sein Auto, wenn der krach nervt, einfach das Tor zumachen.
Hier ist keiner der ihn aufhält die Diskussion darüber schadet ihm auch nicht also lass uns einfach machen lol
Je nach Landesimmissionsschutzgesetz kann das unnötige Laufenlassen eines Motors für den Besitzer teuer ausfallen. In Berlin etwa kann theoretisch eine Strafe in Höhe von bis zu 50.000 Euro für das Warmlaufenlassen des Motors verhängt werden. Das gilt übrigens auch dann, wenn das Auto auf einem Privatgrundstück warmläuft.
So ist die gesetzliche Lage, für das Laden der Hauptbatterie gibt es Ladegeräte, die sogar für Privatpersonen käuflich sind und sogar für Privatpersonen erschwinglich sind.
Gruß
Kommt wohl immer darauf an, wegen was und wann es "unnötig" ist.
... egal, ich hab die "Extremvariante" in den Text kopiert, was warscheinlich nie erhoben wird, aber dein verlinktes Bußgeld wird mit Sicherheit den ein oder anderen treffen...zu nennen wären da zb. ...gerade auf heimischen Privatboden...die lieben Nachbarn.
Ich zb. hab auch so einen "Netten" , der es sich zur Grundaufgabe gemacht hat, die lieben Nachbarn beim Amt anzuschwärzen, wo immer es möglich ist.
Gruß
Wenn das so in der BA steht lt. @AWXS,
sinngemäß war es bisher so das Batteriesymbol bei einem Ladeproblem leuchtet z.B. defekter Rillenriemen!
Den Motor dann ohne Kühlung laufen lassen bis die ganzen Verbraucher die Batterie erst recht leerziehen!
Jedenfalls ist mir das Symbol noch nie bei leerer Batteri aufgefallen.
Und zum Thema, Eiskratzen bei laufendem Motor ist ja auch verboten!
Möchte nicht wissen was manche irrsinniges so mit ihrem Gefährt machen!!
Interessant wäre es ob sich der TE ja noch mal zu Wort meldet.
...denn ein gutes CTEK Ladegerät kann man sich beim Besitz eines Mercedes schon noch leisten.
Steckdose in Laufweite vorausgesetzt
Oder eben Verlängerung ??????