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Motor Umbau 2,0L
Hallo. Kann mir jemand weiter helfen. Habe in meinen Einser nen 2E motor 2,0L 115 PS verbaut. jetzt kostet er aber sehr viel Steuern. Bräuchte nen Abgas Gutachten dafür.
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15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Maik Rasche
Hallo. Kann mir jemand weiter helfen. Habe in meinen Einser nen 2E motor 2,0L 115 PS verbaut. jetzt kostet er aber sehr viel Steuern. Bräuchte nen Abgas Gutachten dafür.
Der kostet erst einmal gar keine Steuern, weil der 2E ohne Abgasgutachten nicht eingetragen wird. Mach da 2 Vergaser drauf, und gut. Bei Bedarf geb ich Dir Links zu Saugrohren etc. Dann fährste wieder zum Onkel Tüv, lässt das eintragen und beantragst ein H-Kennzeichen. So einfach ist das
Zitat:
Original geschrieben von dodo32
Zitat:
Original geschrieben von Maik Rasche
Hallo. Kann mir jemand weiter helfen. Habe in meinen Einser nen 2E motor 2,0L 115 PS verbaut. jetzt kostet er aber sehr viel Steuern. Bräuchte nen Abgas Gutachten dafür.
Der kostet erst einmal gar keine Steuern, weil der 2E ohne Abgasgutachten nicht eingetragen wird. Mach da 2 Vergaser drauf, und gut. Bei Bedarf geb ich Dir Links zu Saugrohren etc. Dann fährste wieder zum Onkel Tüv, lässt das eintragen und beantragst ein H-Kennzeichen. So einfach ist das
wenns so einfach währe mit dem H
den 2l motor hat es im einser nicht original nicht gegeben
aber eine möglichkeit gibt es wenn der motor vor 20 jahren schon eingetragen worden ist ( mit nachweiß ) dann liegt es im ermessen
des prüfers der die h-abnahme macht ob du die h-zulassung bekommst
p.s. ab 1.7.12 haben sich die h-zulassungsbestimmungen stark verschärft
Zitat:
Original geschrieben von sony8v
den 2l motor hat es im einser nicht original nicht gegeben
aber eine möglichkeit gibt es wenn der motor vor 20 jahren schon eingetragen worden ist ( mit nachweiß ) dann liegt es im ermessen
des prüfers der die h-abnahme macht ob du die h-zulassung bekommst
die 2 Liter gab es bekanntlich von Öttinger. Das heist also: zeitgenössisches Tuning und das, ist erlaubt. Theoretisch wäre sogar der 2E mit Einspritzung eintragbar als H, weil sich die Abgasnorm verbessert hat. Mit Vergasern sehe ich allerdings keinerlei Probleme. Es muss nicht zwingend alles "ab Werk" so gewesen sein. Sonst hätte man schon mit Spiegeln, Reifen, Gurten, Fahrwerken etc.pp ein Riesenproblem
Zitat:
Original geschrieben von dodo32
Zitat:
Original geschrieben von sony8v
den 2l motor hat es im einser nicht original nicht gegeben
aber eine möglichkeit gibt es wenn der motor vor 20 jahren schon eingetragen worden ist ( mit nachweiß ) dann liegt es im ermessen
des prüfers der die h-abnahme macht ob du die h-zulassung bekommst
die 2 Liter gab es bekanntlich von Öttinger. Das heist also: zeitgenössisches Tuning und das, ist erlaubt. Theoretisch wäre sogar der 2E mit Einspritzung eintragbar als H, weil sich die Abgasnorm verbessert hat. Mit Vergasern sehe ich allerdings keinerlei Probleme. Es muss nicht zwingend alles "ab Werk" so gewesen sein. Sonst hätte man schon mit Spiegeln, Reifen, Gurten, Fahrwerken etc.pp ein Riesenproblem
dodo da hst du nicht recht laut den neuen vorschriften muss bei motorumbauten der nachweis gebracht werden
das der umbau vor mindestens 20 jahren erfolgt ist
p.s. auch vom öttinger gab es keinen 2l im einser es gabe eine tuningstufe auf 1,9l
nachzulesen da:
Zitat:
Original geschrieben von sony8v
nachzulesen da:
ja und da steht:
Zitat:
Als Orginalitätsnachweis für technische oder optische Änderungen (zeitgenössisches Tuning) sollten vom Fahrzeughalter auf jeden Fall die alten Gutachten, der Fahrzeugbrief, Fahrzeugbriefkopien von ähnlichen Fahrzeugen, Herstellerfreigaben, alte Prospekte oder Testberichte usw. sammeln
damit ist der Fall klar. Ob es das von Öttinger, Müller, Maier, Huber oder sonstwem gab ist damit völlig egal. So, wie ich es Dir per PN geschrieben habe. Darüber hinaus steht dort:
Zitat:
Anbauteile, die in den ersten 10 Jahren (Fahrzeug) montiert wurden oder es aber die Möglichkeit gibt, dass diese Teile in dem Zeitraum montiert werden konnten, können positiv begutachtet werden
Also: wo ist das Problem?
dodo hast du schon eine h-zulassung machen lassen
ich schon und da sind solche umbauten nachzuweisen laut tüv der das gutachten macht das die sachen schon mindestens 20 jahre
eingetragen worden sind
und bei der letzten abnahme vor 4 wochen beim tom ( du weit wen ich meine ) war so bei einen käfer bj. 65
der einen typ4 motor drin hatte da wurde auch der nachweis verlangt ob der motor schon damals eingetragen
war. Das war er aber nicht also gabs kein h.
Zitat:
Original geschrieben von sony8v
dodo hast du schon eine h-zulassung machen lassen
ich schon und da sind solche umbauten nachzuweisen laut tüv der das gutachten macht das die sachen schon mindestens 20 jahre
eingetragen worden sind
und bei der letzten abnahme vor 4 wochen beim tom ( du weit wen ich meine ) war so bei einen käfer bj. 65
der einen typ4 motor drin hatte da wurde auch der nachweis verlangt ob der motor schon damals eingetragen
war. Das war er aber nicht also gabs kein h.
lies den Text genau durch. Das ist der Irrglaube. Du musst nachweisen, dass der Umbau ZEITGENÖSSISCH ist. Wie Du das machst, und ob Dir der Prüfer das glaubt, ist eine andere Geschichte. Nochmal:
Zitat:
Als Orginalitätsnachweis für technische oder optische Änderungen (zeitgenössisches Tuning) sollten vom Fahrzeughalter auf jeden Fall die alten Gutachten, der Fahrzeugbrief, Fahrzeugbriefkopien von ähnlichen Fahrzeugen, Herstellerfreigaben, alte Prospekte oder Testberichte usw. sammeln
als Beispiel mal die fett hervorgehobenen Passagen beachten.
...und noch etwas:
Zitat:
Der Oldtimer darf auch nicht über moderene Tuningmaßnahmen verfügen, ausschließlich zeitgenössische Anbauteile sind gestattet.
das sagt auch im Kontext dieser Diskussion viel aus. Ein Bi-Turbo ist im Golf 1 nicht zeitgenössisch. Auch keine 18 Zoll um das auf die Straße zu bringen. Kein Klarglas weder vorne noch hinten etc
da stehen die vorschriften drin und genaueres kann dir nur der zuständige prüfer sagen
http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=704667
Zitat:
Original geschrieben von sony8v
da stehen die vorschriften drin und genaueres kann dir nur der zuständige prüfer sagen
http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=704667
das ist eine Tüv interne Richtlinie, mehr nicht.
Es gibt Neuigkeiten => *klick* und PDF im Anhang. Absatz 3.2.3.1
Zitat:
die Motorbaureihe ist mindestens 30 Jahre alt
Und da es ein Motor der 827er Baureihe ist..., sollte es grundsätzlich kein Problem sein.
Darüber hinaus Absatz 1:
Zitat:
Zeitgenössische Änderungen sind solche Änderungen, die innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung bzw. Herstellungsjahr üblich waren. Derartige zeitgenössische Änderungen können auch nachträglich durchgeführt werden
.
nur so interessehalber: sind die hochblöcke (welcher der 2e zweifelsohne ist) wirklich reinrassige 827er von der baureihenbezeichnung her?
Zitat:
Original geschrieben von wellental
nur so interessehalber: sind die hochblöcke (welcher der 2e zweifelsohne ist) wirklich reinrassige 827er von der baureihenbezeichnung her?
Meines Wissens nach ja