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Motor Umbau 2,0L

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 12. Oktober 2012 um 19:05

Hallo. Kann mir jemand weiter helfen. Habe in meinen Einser nen 2E motor 2,0L 115 PS verbaut. jetzt kostet er aber sehr viel Steuern. Bräuchte nen Abgas Gutachten dafür.

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15 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Maik Rasche

Hallo. Kann mir jemand weiter helfen. Habe in meinen Einser nen 2E motor 2,0L 115 PS verbaut. jetzt kostet er aber sehr viel Steuern. Bräuchte nen Abgas Gutachten dafür.

Der kostet erst einmal gar keine Steuern, weil der 2E ohne Abgasgutachten nicht eingetragen wird. Mach da 2 Vergaser drauf, und gut. Bei Bedarf geb ich Dir Links zu Saugrohren etc. Dann fährste wieder zum Onkel Tüv, lässt das eintragen und beantragst ein H-Kennzeichen. So einfach ist das :)

Zitat:

Original geschrieben von dodo32

Zitat:

Original geschrieben von Maik Rasche

Hallo. Kann mir jemand weiter helfen. Habe in meinen Einser nen 2E motor 2,0L 115 PS verbaut. jetzt kostet er aber sehr viel Steuern. Bräuchte nen Abgas Gutachten dafür.

Der kostet erst einmal gar keine Steuern, weil der 2E ohne Abgasgutachten nicht eingetragen wird. Mach da 2 Vergaser drauf, und gut. Bei Bedarf geb ich Dir Links zu Saugrohren etc. Dann fährste wieder zum Onkel Tüv, lässt das eintragen und beantragst ein H-Kennzeichen. So einfach ist das :)

wenns so einfach währe mit dem H

den 2l motor hat es im einser nicht original nicht gegeben

aber eine möglichkeit gibt es wenn der motor vor 20 jahren schon eingetragen worden ist ( mit nachweiß ) dann liegt es im ermessen

des prüfers der die h-abnahme macht ob du die h-zulassung bekommst

p.s. ab 1.7.12 haben sich die h-zulassungsbestimmungen stark verschärft :eek::(

Zitat:

Original geschrieben von sony8v

den 2l motor hat es im einser nicht original nicht gegeben

aber eine möglichkeit gibt es wenn der motor vor 20 jahren schon eingetragen worden ist ( mit nachweiß ) dann liegt es im ermessen

des prüfers der die h-abnahme macht ob du die h-zulassung bekommst

die 2 Liter gab es bekanntlich von Öttinger. Das heist also: zeitgenössisches Tuning und das, ist erlaubt. Theoretisch wäre sogar der 2E mit Einspritzung eintragbar als H, weil sich die Abgasnorm verbessert hat. Mit Vergasern sehe ich allerdings keinerlei Probleme. Es muss nicht zwingend alles "ab Werk" so gewesen sein. Sonst hätte man schon mit Spiegeln, Reifen, Gurten, Fahrwerken etc.pp ein Riesenproblem ;)

Zitat:

Original geschrieben von dodo32

Zitat:

Original geschrieben von sony8v

den 2l motor hat es im einser nicht original nicht gegeben

aber eine möglichkeit gibt es wenn der motor vor 20 jahren schon eingetragen worden ist ( mit nachweiß ) dann liegt es im ermessen

des prüfers der die h-abnahme macht ob du die h-zulassung bekommst

die 2 Liter gab es bekanntlich von Öttinger. Das heist also: zeitgenössisches Tuning und das, ist erlaubt. Theoretisch wäre sogar der 2E mit Einspritzung eintragbar als H, weil sich die Abgasnorm verbessert hat. Mit Vergasern sehe ich allerdings keinerlei Probleme. Es muss nicht zwingend alles "ab Werk" so gewesen sein. Sonst hätte man schon mit Spiegeln, Reifen, Gurten, Fahrwerken etc.pp ein Riesenproblem ;)

dodo da hst du nicht recht laut den neuen vorschriften muss bei motorumbauten der nachweis gebracht werden

das der umbau vor mindestens 20 jahren erfolgt ist

p.s. auch vom öttinger gab es keinen 2l im einser es gabe eine tuningstufe auf 1,9l

nachzulesen da:

klick

Zitat:

Original geschrieben von sony8v

nachzulesen da:

klick

ja und da steht:

Zitat:

Als Orginalitätsnachweis für technische oder optische Änderungen (zeitgenössisches Tuning) sollten vom Fahrzeughalter auf jeden Fall die alten Gutachten, der Fahrzeugbrief, Fahrzeugbriefkopien von ähnlichen Fahrzeugen, Herstellerfreigaben, alte Prospekte oder Testberichte usw. sammeln

damit ist der Fall klar. Ob es das von Öttinger, Müller, Maier, Huber oder sonstwem gab ist damit völlig egal. So, wie ich es Dir per PN geschrieben habe. Darüber hinaus steht dort:

Zitat:

Anbauteile, die in den ersten 10 Jahren (Fahrzeug) montiert wurden oder es aber die Möglichkeit gibt, dass diese Teile in dem Zeitraum montiert werden konnten, können positiv begutachtet werden

Also: wo ist das Problem?

dodo hast du schon eine h-zulassung machen lassen :confused:

ich schon und da sind solche umbauten nachzuweisen laut tüv der das gutachten macht das die sachen schon mindestens 20 jahre

eingetragen worden sind

und bei der letzten abnahme vor 4 wochen beim tom ( du weit wen ich meine ) war so bei einen käfer bj. 65

der einen typ4 motor drin hatte da wurde auch der nachweis verlangt ob der motor schon damals eingetragen

war. Das war er aber nicht also gabs kein h.

Zitat:

Original geschrieben von sony8v

dodo hast du schon eine h-zulassung machen lassen :confused:

ich schon und da sind solche umbauten nachzuweisen laut tüv der das gutachten macht das die sachen schon mindestens 20 jahre

eingetragen worden sind

und bei der letzten abnahme vor 4 wochen beim tom ( du weit wen ich meine ) war so bei einen käfer bj. 65

der einen typ4 motor drin hatte da wurde auch der nachweis verlangt ob der motor schon damals eingetragen

war. Das war er aber nicht also gabs kein h.

lies den Text genau durch. Das ist der Irrglaube. Du musst nachweisen, dass der Umbau ZEITGENÖSSISCH ist. Wie Du das machst, und ob Dir der Prüfer das glaubt, ist eine andere Geschichte. Nochmal:

Zitat:

Als Orginalitätsnachweis für technische oder optische Änderungen (zeitgenössisches Tuning) sollten vom Fahrzeughalter auf jeden Fall die alten Gutachten, der Fahrzeugbrief, Fahrzeugbriefkopien von ähnlichen Fahrzeugen, Herstellerfreigaben, alte Prospekte oder Testberichte usw. sammeln

als Beispiel mal die fett hervorgehobenen Passagen beachten.

...und noch etwas:

Zitat:

Der Oldtimer darf auch nicht über moderene Tuningmaßnahmen verfügen, ausschließlich zeitgenössische Anbauteile sind gestattet.

das sagt auch im Kontext dieser Diskussion viel aus. Ein Bi-Turbo ist im Golf 1 nicht zeitgenössisch. Auch keine 18 Zoll um das auf die Straße zu bringen. Kein Klarglas weder vorne noch hinten etc

da stehen die vorschriften drin und genaueres kann dir nur der zuständige prüfer sagen ;)

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=704667

Zitat:

Original geschrieben von sony8v

da stehen die vorschriften drin und genaueres kann dir nur der zuständige prüfer sagen ;)

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=704667

das ist eine Tüv interne Richtlinie, mehr nicht.

Es gibt Neuigkeiten :D => *klick* und PDF im Anhang. Absatz 3.2.3.1

Zitat:

die Motorbaureihe ist mindestens 30 Jahre alt

Und da es ein Motor der 827er Baureihe ist..., sollte es grundsätzlich kein Problem sein.

Darüber hinaus Absatz 1:

Zitat:

Zeitgenössische Änderungen sind solche Änderungen, die innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung bzw. Herstellungsjahr üblich waren. Derartige zeitgenössische Änderungen können auch nachträglich durchgeführt werden

.

nur so interessehalber: sind die hochblöcke (welcher der 2e zweifelsohne ist) wirklich reinrassige 827er von der baureihenbezeichnung her?

Zitat:

Original geschrieben von wellental

nur so interessehalber: sind die hochblöcke (welcher der 2e zweifelsohne ist) wirklich reinrassige 827er von der baureihenbezeichnung her?

Meines Wissens nach ja

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