Motor umbestellen - Abwrackprämie dadurch gefährdet?

Hallo zusammen,

ich bin am überlegen, ob ich vom 1,6 auf den 1,4 l TSI umbestellen soll. Nun meine Frage, ich habe ja die Reservierungsbestätigung von der BAFA erhalten. Ist die Abwrackprämie durch die Umbestellung eines Motores gefährdert und man muss die Abwrackprämie neu beantragen? Die Daten des Motores sind ja beim Einreichen der Kopie des neue Fahrzeugscheines anders wie bei der Reservierung über das Internet. Es ist ja als Bsp keine Änderung des Radios das nirgends auf den neuen Fahrzeugpapiere auftaucht.

Mein unverb. Liefertermin ist Juli 2009. Wird sich dieser bei einer eventuellen Umbestellung verschieben? Wer hat Erfahrungswerte?

Da ich neu im Motortalk bin hoffe ich, dass es dieses Thema nicht irgendwo schon vorhanden war.
Falls doch bitte ich um Entschuldigung.

Freu mich auf Eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Als erstes würde ich mal beim 🙂 nachfragen, ob es dadurch zu einer Lieferverzögerung kommt. Wenn Du das Forum aufmerksam gelesen hast 🙄, wirst Du festgestellt haben, dass fast alle, die jetzt einen TSI bestellen, den gleich mit Winterreifen ausliefern lassen können.

Die SUFU kennst Du?

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Als erstes würde ich mal beim 🙂 nachfragen, ob es dadurch zu einer Lieferverzögerung kommt. Wenn Du das Forum aufmerksam gelesen hast 🙄, wirst Du festgestellt haben, dass fast alle, die jetzt einen TSI bestellen, den gleich mit Winterreifen ausliefern lassen können.

Die SUFU kennst Du?

Nein, die Suchfunktion kannte ich noch nicht. Vielen Dank für die Information.

O.k das werde ich nachher Anfragen, ob es zu einer Lieferverzögerung kommt.

Ich kann Dir bezüglich den Winterreifen nicht folgen. Sorry! Wie meinst Du das im Bezug auf die BAFA?

Vielen Dank für Deine Mithilfe. Welchen Motor hast Du?

Zitat:

Original geschrieben von MHe3


Nein, die Suchfunktion kannte ich noch nicht. Vielen Dank für die Information.

O.k das werde ich nachher Anfragen, ob es zu einer Lieferverzögerung kommt.

Ich kann Dir bezüglich den Winterreifen nicht folgen. Sorry! Wie meinst Du das im Bezug auf die BAFA?

Vielen Dank für Deine Mithilfe. Welchen Motor hast Du?

mit winterreifen ausliefern lassen soll bedeuten das der liefertermin ca. november ist wenn du jetzt einen tsi neu-bestellst, wie das bei umkonfiguration ist kann dir wohl wirklich nur dein händler sagen ...

ansonsten würd ich auch einfach mal bei der bafa anfragen!

falls die reservierung damit hinfällig ist einfach neu reservieren

Thx für die Winterreifenerklärung 😉

Was ich gerade für einen Motor habe? 1,6l......noch 😁

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Bei unverbindlichem Liefertermin Juli kann es mit der Umbestellung bereits schon zu spät sein. Es ist möglich, dass dein Auto bereits eingeplant ist (dann hat es schon eine Nummer) und wenn du dann umbestellst, dann wirst du rausgeschmissen und neu eingeplant. Dann wirds wohl November oder so. Ich wollte Anfang April umbestellen (gleiche Änderung wie du) und bekomme mein Auto am Dienstag. War also schon mindestens zwei Monate vorher fest eingeplant. Bei der Bafa sollte dies allerdings kein Problem sein, weil man hat ja nirgends PS oder Motor angegeben. Die wissen ja nur, dass du einen Golf VI bestellt hast. Euro 5 müssten ja auch beide sein. Denke, dass größere Problem ist die Umbestellung und dass du dadurch eventuell aus den 6 Monaten Reservierungszeitraum fallen könntest.

Also bei dem reservierungsverfahren steht im kaufvertrag - verbindliche bestellung - durchaus was für eine motorisierung das auto haben soll ... die 6 monatsfrist ist gestern auf 9 monate verlängert worden, also das sollte nicht das problem darstellen ... viel eher würde ich mir sorgen machen das das auto noch vorm 31.12. kommt ...

aber wie gesgat am besten bei der bafa anrufen, mail schrieben etc. und einfach mal nachfragen :-)

Stimmt, soweit habe ich gar nicht gedacht. Mein Fehler

Mahlzeit! So BAFA habe ich mal eine E-Mail geschrieben und beim AH erreiche ich gerade niemand. Ich werde es nachher nochmals versuchen.

Also später Lieferzeit möchte ich eigentlich nicht...beim meinen alten Auto ist der TÜV seit April abgelaufen und bis Nov. etc. ist mir zu riskant.....

Danke für Eure rege Beteiligung.

Wie seit Ihr zufrieden mit dem 1,6 L? Was für mich komisch ist, ist z. T. die Angabe des Verbrauchs. Die eine geben den Verbrauch beim 1,6 L mit 6-7 L an die anderen 9-10 L das gleiche gilt z.T. auch beim 1,4 TSI.
Unter Spritmonitor ist die Spanne eher enger und der Unterschied gar nich so hoch zwischen dem 1,4 TSI und dem 1,6 L.

Der Spritverbrauch liegt immer am Fahrerprofil und Streckenprofil.

Meinen 1,6er im G5 kann ich auch mit unter 7 Litern/100 km fahren, wenn ich drauf trete, geht es rasant aufwärts.

Zitat:

Original geschrieben von Pantareih


... viel eher würde ich mir sorgen machen das das auto noch vorm 31.12. kommt ...

Diese Frist wurde auch geändert. Für's BAFA reicht jetzt Lieferung und Zulassung bis 30.06.2010.

habe gleiches Thema, hab auf Silber umbestellt -> mein neuer Termin ist nun "ca Oktober", meine UMP Reservierung nur bis 21.10. gültig.

Telefonat mit netter Dame von der Bafa heute morgen ergab: 2 Wochen vor Ablauf der Frist (Anfang Oktober) einen formlosen Brief und die neueste AB des Händlers mit aktuellem Liefertermin mit Bitte um Verlängerung der Frist an die Bafa reicht aus. Die Frist kann bis maximal Juni 2010 aufgeschben werden, die Verschrottung des alten Wagens muss dieses Jahr passieren.

Vielen Dank für die Info. Ich fahre selbst noch einen Golf III und habe einen Verbrauch von ca. 7,3-7,5 L also auch im erträglichen Maße. Da hast Recht jeder fährt anders.

Eine Änderung des Motors ist leider nicht mehr möglich. Egal, ich freue mich trotzdem darauf.

Im großen und ganzen muss man sagen (ich möchte niemand angreifen), dass der Spritverbrauch nicht um Welten auseinander liegt.

Ich habe in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Auto Test" gelesen, dass der Golf VII Hybrid einen Durchschnittsverbrauch von 2,5L pro 100km haben soll. Das ist wirklich ein Fortschritt beim Spritsparen....

Zitat:

Original geschrieben von jayhova


habe gleiches Thema, hab auf Silber umbestellt -> mein neuer Termin ist nun "ca Oktober", meine UMP Reservierung nur bis 21.10. gültig.

Telefonat mit netter Dame von der Bafa heute morgen ergab: 2 Wochen vor Ablauf der Frist (Anfang Oktober) einen formlosen Brief und die neueste AB des Händlers mit aktuellem Liefertermin mit Bitte um Verlängerung der Frist an die Bafa reicht aus. Die Frist kann bis maximal Juni 2010 aufgeschben werden, die Verschrottung des alten Wagens muss dieses Jahr passieren.

Zitat: "... die neueste AB des Händlers..."

Die Aussage zeigt erneut, dass das BAFA von Verträgen keine Ahnung hat.

Es gibt nur eine AB, die die zwischen Händler und Käufer gemachten Abmachungen bestätigt. Es gibt keine weitere AB, es sei denn der Kunde hat Änderungen vorgenommen, die durch die AB bestätigt werden.

Was soll die neue Auftragsbestätigung<strong>

dem Kunden </strong>

bestätigen?

Den neuen Liefertermin, den er nicht gewünscht hat? Bestätigt wird etwas üblicherweise dem, der etwas vorgebracht hat.

Der vereinbarte Liefertermin steht in AB. Wenn der Händler diesen Termin nicht einhalten kann, kann er im Zuge der Pflege der Kundenbeziehung dem Käufer eine Information zukommen lassen, die aber keine Änderung des Liefertermins auslöst und damit vertraglich ohne Bedeutung ist.

Ich höre schon den Einwand, der Händler kann ja nichts dafür, dass VW nicht liefern kann. Richtig. Aber darum geht es auch nicht.
Händler kann aber etwas dafür, wenn er bei Vertragsabschluss einen zu optimistischen Termin nennt, um sich die Unterschrift des Käufers zu angeln (Viele Beispiele wurden hier angeführt), und dadurch ggfs. einen anderen Händler, der realistische Liefertermine nennt, verdrängt. Wenn Händler einen nicht-realistischen Termin nennt muss er  auch das größere Lieferterminrisiko tragen. 
Dieses größere Risiko trägt er aber insofern nicht, als er unter Berufung auf den Produktionsplan von VW seinen Käufern eine neue AB schickt und davon ausgeht, dass diese ddie neue AB aus Unkenntnis schlucken.
Der Händler kennt sehr genau die rechtlichen Bestimmungen zum Neuwagenkauf, auch wenn er sich manchmal unwissend stellt oder unzutreffende Aussagen macht.
Oder hat einer schon erlebt, dass ein Verkäufer Bestimmungen zugestimmt hat, die sich im nachinein als nachteilig für ihn herausgestellt haben?

Also: Wenn ein Kaufvertrag korrekt abgewickelt wird, gibt es bei Lieferverzögerung keine neue AB. Wenn Verkäufer jedoch eine neue AB erstellt, erfolgt es aus Eigeninteresse, nicht im Interesse des Käufers. Er geht davon aus, dass der Käufer diese neue AB akzeptiert und er damit mehr Zeit zur Lieferung hat, ohne in Lieferverzug zu geraten.

O.

Zitat:

Original geschrieben von alexum



Zitat:

Original geschrieben von Pantareih


... viel eher würde ich mir sorgen machen das das auto noch vorm 31.12. kommt ...
Diese Frist wurde auch geändert. Für's BAFA reicht jetzt Lieferung und Zulassung bis 30.06.2010.

Wo steht das? Auf

www.ump.bafa.de

steht immernoch

Zitat:

eine Auszahlung der Prämie vom BAFA nur vorgenommen wird, wenn alle von mir nach den Nummern 4.2 und 4.3 der Richtlinie vorzunehmenden Handlungen innerhalb einer im Zuwendungsbescheid (Reservierung) des BAFA vorgegebenen Frist von sechs Monaten vollzogen werden und darüber zu führende Nachweise bis spätestens zum 31. Januar 2010 beim BAFA eingereicht werden (Verwendungsnachweis).

notting

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