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Motorgeräusch E240 T

Themenstarteram 11. Juli 2010 um 15:31

Hiho, ich stelle bei meinem gerade gekauften E240 T V6 (EZ 2003 Laufleistung 125tkm) ein Nähmaschinenartiges Geräusch im Stand und bei niedriger Geschwindigkeit (offenes Fenster bei Häuserwänden) fest. Dachte vllt hängt das mit der Klimaanlage zusammen, aber damit hats nichts zu tun.

Motor läuft sehr ruhig und gleichmässig.

Ist mein erster Benzin-Benz. Hatte vorher Diesel die um einiges lauter waren.

Eben nochmal den Motor gestartet um mir das Geräusch nochmal ins Gehör zu holen. Und es war nichts :(

Fakt ist aber, dass es im Normalfall so ist.

Wagen hat frische Inspektion mit Öl und Filterwechsel, TÜV, Stabis und eine neue Feder bekommen, einen Tag, bevor ich ihn gekauft habe (das war am Donnerstag)

Kann mir einer von euch sagen was es sein kann? Denn ein Motornageln ordne ich vom Klang doch ganz anders ein. Es ist eher wie ein leiseres "nadeln" einer Nähmaschine..........

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34 Antworten

Ändert sich das Geräusch mit zunehmender Drehzahl oder bleibt es konstant?

Gruß

Ulicruiser

Themenstarteram 11. Juli 2010 um 16:20

es wird schneller, wenn man Gas gibt.

Im Stand ist es gleichmässig am klackern und wenn man etwas Gas gibt hört sichs an wie eine Nähmaschine.

am 11. Juli 2010 um 20:19

Hört sich nach Ventile an.

Gruß,

Marc

Themenstarteram 11. Juli 2010 um 20:28

wäre das ne grössere Sache?

Fahre morgen mal in die Werkstatt.

Gesetz dem Falle es wären die Ventile, mit was müsste man denn da inkl Einbau rechnen?

Hallo,

Garantie?

Privat oder beim Händler gekauft?.

Themenstarteram 12. Juli 2010 um 7:40

privat

Themenstarteram 12. Juli 2010 um 10:10

Gerade in meiner Werkstatt gewesen. Die sagten mir (unverbindlich aufgrund des Geräusches), dass es sehr wahrscheinlich ein Lagerschaden sei.

Dann den "Noch"-Besitzer (Anwalt aus meiner Gemeinde) angerufen und ihn darüber in Kenntnis gesetzt. Er bat mich zu seiner Werkstatt zu fahren, was ich auch tat.

Auch der Meister sagte mir, dass es sich nach einem Lagerschaden anhört.

Wagen gleich dagelassen und nun wird er repariert. Ich gehe davon aus, dass dies auf Kosten des "Noch"-Besitzers geht. Geld hat er zwar schon bekommen den Fahrzeugbrief bekomme ich aber erst noch, da er erst von der Bank ausgelöst werden musste.

Also hoffe ich doch mal, dass alles glatt über die Bühne geht.

am 12. Juli 2010 um 11:56

Das hoffe ich auch... Mit Anwälten ist mitunter nicht gut Kirschen essen... :D

Da scheint in der Reihenfolge der Handlungen zwischen dem Verkäufer und Dir ein Risiko zu stecken.

Für das Auto ohne Brief gibt es nur eine Anzahlung.

Erst bei Übergabe des Briefes ist die Restzahlung fällig.

Du hast jetzt zwar das Auto, aber kein Geld und kein Brief. Du könntest im schlimmsten Fall nicht nachweisen, das Du der Besitzer bist, da Dir der Brief fehlt.

Der Besitzer ist derjenige, der den Brief hat.

Und dann ist der Verkäufer auch noch ein Anwalt, also ein Privatmann, der nicht zur Gewährleistung von mindestens einem Jahr, wie ein Händler verpfichtet ist.

Ich drücke Dir ganz fest die Daumen, dass das alles gut geht!

Kennst du die Werkstatt, in der der Advokat das Fahrzeug hat warten lassen?

Möglicherweise ist der Schaden bereits bekannt und das ist der Grund warum er das Auto verkauft.

Vielleicht mal vorsichtig mit dem Meister sprechen?

Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Gruß

Ulicruiser

Themenstarteram 12. Juli 2010 um 13:08

Der Meister meinet nur, dass er mal "kleinere" Geräusche vernommen hatte, die aber nicht von Dauer waren. So wie im Moment hatte sich der Wagen nicht angehört.

Ich hoffe auch, dass alle reibungslos abläuft und werde euch heute oder spätestens morgen vom Ausgang berichten.

Themenstarteram 12. Juli 2010 um 14:39

Motor ist hin, Kolbenfresser !

Der Meister meinte, der Kolbenfresser war schon. Also definitive Aussage, es war schon vor dem Kauf passiert.

Der Verkäufer war etwas geschockt. Anscheinend passt dort auch nur ein 240er V6 Motor rein und nichts anderes. Er meinte nur, das wird nicht einfach einen Motor zu finden.

Was meint ihr? Geld zurückverlangen und einen anderen kaufen, oder soll ich ihn reparieren lassen?

Zitat:

Original geschrieben von flockesugar

Motor ist hin, Kolbenfresser !

Der Meister meinte, der Kolbenfresser war schon. Also definitive Aussage, es war schon vor dem Kauf passiert.

Der Verkäufer war etwas geschockt. Anscheinend passt dort auch nur ein 240er V6 Motor rein und nichts anderes. Er meinte nur, das wird nicht einfach einen Motor zu finden.

Was meint ihr? Geld zurückverlangen und einen anderen kaufen, oder soll ich ihn reparieren lassen?

Hallo flockesugar,

weil der übrige Zustand des Fahrzeuges hier nicht bekannt ist, vielleicht

verbergen sich unter dem Blech noch weitere Leichen, würde ich

das Geld zurückverlangen.

Auftraggeber einer Reparatur sollte auf jeden Fall der Verkäufer sein. Mit einer

Reparatur würde sich eine Wertverbesserung des Fahrzeuges einstellen.

Wenn dir an einer Rückgabe des Autos gelegen ist, würde ich dies dem

Verkäufer in den Mund legen, er möge sich einen neuen Käufer suchen,

der bereit ist, die notwendige Reparatur mit einerm höheren Kaufpreis zu honorieren.

Ein Anwalt wird seine Interessen mit Sicherheit durchsetzen. Ich würde erst

recht vorsichtig sein, wenn er die Instandsetzung des Autos übernimmt und es

beim Kaufpreis belassen würde. Dann dürften ihm garantiert weitere Mängel

nicht unbekannt sein.

EZ bzw. Baujahr 2003: Handelt es sich um einen S211 ?

z. B. Gebrauchtmotor für einen 211er, M112.913:

https://www.mbgtc.de/.../ProductDetail.aspx?CarModel=1&index=40

Baumusterverzeichnis W/S211

http://www.mobilverzeichnis.de/mercedes_baumuster_w211.htm

z.B. Gebrauchtmotor für einen 210er, M112.911:

https://www.mbgtc.de/.../ProductDetail.aspx?CarModel=1&index=81

Baumusterverzeichnis W/S210

http://www.mobilverzeichnis.de/mercedes_baumuster_w210.htm

Viele Grüsse aus dem Bergischen Land, 26 Grad, Walter

P.S. Wenn es doch ein 210er ist, dann dürfte ein M112.914 verbaut sein.

am 12. Juli 2010 um 15:28

Kaufvertrag wandeln (rückabwickeln) wegen Nichterfüllung.

Der Anwalt weiß dann schon, was gemeint ist...

Vertragsgegenstand war die Überlassung eines mängelfreies Autos gegen Zahlung einer Summe X.

Es ist aber nicht mängelfrei. Daher kann der Verkäufer seinen Vertrag nicht erfüllen. Es sei denn, er lässt den Schaden einwandfrei reparieren.

Aufgrund der hohen Kosten wird er dies jedoch nicht wollen. Und man weiß ja nicht, welche Mängel noch auftreten werden. Daher Finger weg und Auto zurück.

Dies ist keine Rechtsberatung ! Lediglich eine Meinung... :D

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