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Motorhaube modifizieren eintragungspflichtig?

Themenstarteram 2. Juli 2008 um 10:49

Hallo,

wollte einmal wissen, ob das modifizieren der Motorhaube (zum beispiel durch einsetzen eines Belüftungsschachts (nach unten versetzt; Steht nicht über Serienmaße)) vom TÜV neu abgenommen werden muss oder ob dadurch die Betriebserlaubnis erlischt.

Vielen Dank schon im Voraus.

mfg

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17 Antworten
am 2. Juli 2008 um 11:04

Zitat:

Original geschrieben von Astra-Invader20

Hallo,

 

(zum beispiel durch einsetzen eines Belüftungsschachts nach unten versetzt; Steht nicht über Serienmaße

kommt natürlich immer drauf an wie extrem und wie ordentlich du das machst.....aber normaler weise sollte sowas kein problem sein...

 

die GSI haube zb hat ja auch zwei Lufthutzen...somit denke ich , das wenn du das alles vernünftig machst, das der TÜV oder die Rennleitung dazu nichts zu sagen hat.....

 

wie gesagt...sowas sollte man natürlich immer in einem gesunden maße machen....ansonsten fahr doch mal beim deinem TÜVler des Vertrauens vorbei und schildere ihm dein anliegen....der wird dir dann schon sagen, was geht und was nich....

am 2. Juli 2008 um 13:51

WICHTIG: zuerst beim TÜV fragen, ich war da auch schon mal weil ich hutzen drauf machen wollte (selbst gebaute) da gibts irrsinnige auflagen die beachtet werden müssen, wo, wie viele, welche größe, form, material, wohin se sich öffnen.... mach dich besser erst ma schlau, und eingetragen werden müssen se auf jeden fall

mir wurde damals gesagt am besten nen model aus pappe oder styropor oder so bauen un zum tüf schleppen damit die dir sagen könenn was de willst

Gruß Seppel

HI!

ja muss alles eingetragen werden..haste soitze ecken und kanten wird es gar nichts mit tüv wegen verletzungsgefahr..also einfach was baun ist nicht..

Stichwort Fussgängerschutz z.B.

Hi,

also bei meiner lufthutze sagt der Tüv nichts und die grünen habenn auch noch nie was gesagt.

Ich häng mal ein bild bei wo du sie sehen kannst.

Zitat:

Original geschrieben von horstbenno

Hi,

also bei meiner lufthutze sagt der Tüv nichts und die grünen habenn auch noch nie was gesagt.

Ich häng mal ein bild bei wo du sie sehen kannst.

p.s. sie isst eine eigenbau

Jede Änderung eines Serienteiles muss abgenommen/eingetragen werden, sonst kann(!) es passieren, dass Du im Fall der Fälle dumm dastehst.

Weiterhin ist noch zu beachten, dass, wenn Schlitze in der Haube sind, u.U. das Geräuschverhalten verändert wird, woraus einem auch ein Strick gedreht werden kann (!).

Ich persönlich würde mich nur mit korrekter Eintragung sicher fühlen.

Ausnahmen mögen aufklebbare Attrappen sein mit eigenem Gutachten, aber ich denke, darum geht es hier nicht;)

am 3. Juli 2008 um 16:08

Hi

Allso das jede veränderung an einem Serienteil eingetragenwerden muss, Stimmt nicht.

Zu mindest hat mein Arbeitgeber es niergendwo stehen, denn mit ner ABE brauchste keine eintragung in denn Schein.

Änderungen der Motorhaube sind fast eintragungsfrei, aber vorsicht jeder Prüfer ist fast sein eigener Herr:cool:

Eintragungsfrei sind änderungen wie die kleine Lufthutze nach unten in denn Motorraum rein, so fern man davon ausgehen kann das Sie nicht Fußgänger verletzten können.

Eintragen muss man alle Bauteile die auf die Motorhaube kommen, wie die riesigen Lufthutzen bei denn Amis z.B, aber hier muss seit dem 1.1.2008 ein gutachten darüber vorliegen das dieses Teil sich bei einem Unfall mit einem Fußgänger denselben nicht verletzt.

Ausnahem es handelt sich hierbei um Historische Fahrzeuge bei dennen diese Anbauten zum damaligen Auslieferungstandart gehörten.

Dann sei noch dazugesagt, dass rumschneiden an der Verstrebung der Haube auch nicht drin ist. Und wenn, dann nur mit Prüfung.

Zitat:

Original geschrieben von coolibri

Hi

Allso das jede veränderung an einem Serienteil eingetragenwerden muss, Stimmt nicht.

Quark.

Jede Veränderung an einen (im Originalzustand geprüften) Serienteil muss abgenommen werden. Sicherlich fällt nicht alles gleich auf bzw. wird moniert, aber laut Gesetzestext muss die Veränderung wiederum geprüft werden.

Sollte sonst irgendwann nach einem Unfall ein Gutachter sagen, dass die Verletzungen des Fussgängers ohne die Veränderung (am Beispiel der Motorhaube) glimpflicher abgegangen wären, möchte ich nicht in der Haut des Autofahrers stecken, der den Lufteinlass (egal ob nach innen oder aussen) nicht abnehmen lassen hat. Der Fussgänger braucht bloß mit den Fingern/der Hand im LE stecken bleiben......

So das Teil vorher abgenommen worden ist, bist Du als Fahrzeugführer fein raus, dafür hat ja ein Sachverständiger unterschrieben.... Ändert nichts an den Unfallfolgen, aber ist rechtlich für den Fahrer nicht zu unterschätzen.....

Zitat:

Original geschrieben von coolibri

Hi

Allso das jede veränderung an einem Serienteil eingetragenwerden muss, Stimmt nicht.

Zu mindest hat mein Arbeitgeber es niergendwo stehen, denn mit ner ABE brauchste keine eintragung in denn Schein.

Hier geht es aber um Eigenbauten.

hi!

"Änderungen der Motorhaube sind fast eintragungsfrei, aber vorsicht jeder Prüfer ist fast sein eigener Herr:cool:"

nein es muss jede veränderung eingetragen weden..ob die hutze nun in die haube geht oder oben drauf sitzt ist egal muss alles eingetragen werden..

horstbenno ich würd die ganz schnell eintragen lassen.fliegt ein radfahrer beim unfall über deine haube und reißt sich das ohr an deiner hutze ab kannste solange zahlen wie du lebst.also das würde ich sein lassen..

Themenstarteram 7. Juli 2008 um 20:11

Ok dann werd ich erstmal konzeptzeichnungen erstellen und mal bei TÜV nachfragen.

Reiche Pläne und ergebnisse beim TÜV dann mal nach.

Aber vorerst mal danke an alle :-).

mfg

Themenstarteram 7. Juli 2008 um 20:28

Soo habe mich mal ans zeichnen gemacht. So würd die ganze Konstruktion aussehen.

Momentan nicht eingezeichnet sind Träger die die Stabilität gewährleisten.

mfg

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