1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Ford
  5. Focus & C-Max
  6. Mk2, CC & C-Max Mk1
  7. Motorhaubenschloss kaputt - noch Garantie? in welche Werkstatt darf ich?

Motorhaubenschloss kaputt - noch Garantie? in welche Werkstatt darf ich?

Ford C-Max 1 (DM2)
Themenstarteram 23. Januar 2009 um 13:41

Hallo in die Runde.

Auch mein Motorhaubenschloss ist bei dem Frost kaputt gegangen (sehe das Plastikgestänge durch den Kühlergrill herab hängen). Das scheint ja relativ teuer zu werden für so eine Bagatelle...

Ich denke aber, ich habe noch Garantie. Nur wie gehe ich hier vor?

Ich hatte zwar schon mehrere Autos, das waren aber alles nur ältere Wagen, die bei Reparatur immer zum Pitstop gebracht wurden. Deswegen sind das für mich böhmische Dörfer.

Details zum Wagen:

Gebaut: 26.01.2007

Erstzulassung: 15.02.2007

Gekauft: 19.02.2008

Habe ich noch Garantie, die dies beinhaltet? Kann ich zu jedem Ford-Händler bzgl. der Reparatur gehen oder nur zu dem, bei dem ich den Wagen auch gekauft habe? Ach ja, außerdem hakt der Rückwärtsgang. Sollte auch nicht normal sein bei so einem jungen Wagen, oder?

Vielen Dank für Eure Bemühungen, der Metzgerino

Beste Antwort im Thema
am 8. Juli 2013 um 17:35

nein

aber andere die hier im forum lesen wenn sie ein problem haben

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'C-Max Motorhaube geht nicht mehr auf...' überführt.]

26 weitere Antworten
Ähnliche Themen
26 Antworten

Hallo,

schau mal :

hier , vielleicht hilft es ja.

Und ja, Du hast noch Garantie, aber nur noch 3 Tage !!

Gruß

Uli

Themenstarteram 23. Januar 2009 um 13:59

Hallo Uli.

Vielen Dank für die fixe Antwort. 3 Tage? Uiiii. Zählt hier also das Baudatum, nicht die Erstzulassung?

Kann ich denn hiermit zu jedem Ford-Händler fahren und gilt da der Tag des Meldens (also z.B. morgen?).

Viele Grüße, der Metzger

a) Es gilt dsa Datum der Erstzulassung

b) Du kannst zu jedem Ford-Händler damit gehen. Wenn Du Garantieansprüche geltend machen willst, mußt Du auch zum Ford Händler.

Themenstarteram 23. Januar 2009 um 14:41

Oh, das ist ja noch besser. Verschafft mir also noch ein bisschen Zeit bis Mitte Februar. Puhhh.

Und Ford-Händler ist klar. Wusste nur nicht, ob ich zu dem muss, wo ich den Wagen gekauft habe (wäre recht weit weg).

Vielen lieben Dank, der Metzger

Zitat:

Original geschrieben von XLTRanger

a) Es gilt dsa Datum der Erstzulassung

b) Du kannst zu jedem Ford-Händler damit gehen. Wenn Du Garantieansprüche geltend machen willst, mußt Du auch zum Ford Händler.

Das ist so nicht richtig. Die Garantie beginnt mit dem Datum ab dem das Auto bei Ford Werke als Ausgeliefert gilt. Ein Fahrzeug gilt dann als Ausgeliefert wenn das Autohaus den Fahrzeugbrief anfordert.

mfg

Die Garantie beginnt am Tag der Erstzulassung, also hast du noch bis zum 15.2.2009 Garantie!

Die Herstellergarantie kannst du bei jedem Ford Händler in Anspruch nehmen, bzw. jeder Händler ist berechtigt Garantieleistungen durchzuführen.

Zitat:

Original geschrieben von Metzgerino

Gebaut: 26.01.2007

Erstzulassung: 15.02.2007

Gekauft: 19.02.2008

"Werksgarantie" also Gewährleistung 2 Jahre ab Auslieferung Fordhändler ->Datum unbekannt mindestens aber bis 26.01.2009

Händlergebrauchtwagengarantie 1 Jahr ab Kauf also bis 19.02.2009.

Bei letzterer müßtest Du allerdings beweisen, dass der Mangel schon vorm Kauf bestand, weil die ersten 6 Monate schon rum sind. Da so ein Schloss in der Regel ein Autoleben hält, dürfte das aber kein Problem sein.

Mit Werksgarantie kannst Du zu jeder autorisierten Fordwerkstatt fahren. Mit der Gebrauchtwagengarantie nur zu dem Händler, wo du das Auto gekauft hast.

Zitat:

"Werksgarantie" also Gewährleistung 2 Jahre ab Auslieferung Fordhändler ->Datum unbekannt mindestens aber bis 26.01.2009

Die Werksgarantie beginnt wie schon erwähnt am Tag der Erstzulassung ;)

Zitat:

Original geschrieben von FocusGT

Zitat:

"Werksgarantie" also Gewährleistung 2 Jahre ab Auslieferung Fordhändler ->Datum unbekannt mindestens aber bis 26.01.2009

Die Werksgarantie beginnt wie schon erwähnt am Tag der Erstzulassung ;)

Falsch...!!! In den meisten fällen trifft das auch zu. Wenn du das Auto bestellt hast und der Händler den Brief anfordert dann ist auch oft die Erstzulassung auch dann gleich das Datum wo das Fahrzeug als Ausgeliefert gilt +- 1 Tag. Weil der Händler ja schnell an sein Geld will versucht er das auch zügig zu machen. Wenn jedoch das Fahrzeug blind vom Händler als z.B. Vorführwagen ( im Laden nicht zur Probefahrt ) bestellt worden ist und die Möhre sich nicht verkauft hat dann schickt Ford den Brief zu und der Händler muss die Rechnung bezahlen. Dann gilt das Fahrzeug als Ausgeliefert und dann läuft die Garantie schon an ohne dass die Möhre einen Liebhaber gefunden hat und ohne dass eine EZ statt gefunden hat.

Genau das hatte ich bei meinem Audi Bj 08.2004 und EZ 05.2005. Hab den Wirklich billig gekauft muss man sagen und dachte auch klar logo Neuwagen 2 Jahre Garantie auf gehts. Später dann wo mir mein Zylinderkopf flöten gegangen ist das war dann der 11.2006 wurde mir gesagt dass ich keine Garantie mehr habe da die bei Deutschen Fahrzeugen sich immer ab dem Auslieferungsdatum bezieht. Also hatte ich ja doch nur bis zum 10.2006 Garantie da das Fahrzeug ab dem 10.2004 als Ausgeliefert galt.

Gott sei dank war Audi so Kullant und hat 100% auf alles gegeben und alles bezhalt. ( 6500 € ) Aber auch nur deswegen weil ich alle Inspektionen fleißig bei Audi Zentrum Siegen gemacht habe. Sonst wäre pech gehabt.

Themenstarteram 31. Januar 2009 um 9:05

Hallo in die Runde.

Ich habe meinen Wagen gestern zur Ford-Werkstatt gebracht. Die haben sich eine Kopie vom KFZ-Brief gemacht und gesagt, es würde noch auf Garantie laufen.

Aber: wenn sie sehen, dass ja der Plastiksteg abgebrochen ist und der ganze Kühlergrill aufgebohrt etc. werden muss, dann werden sie sich den Brief vielleicht noch mal genau angucken.

Montag kriege ich jedenfalls Bescheid, wie es hier weiter geht.

Ich hoffe aber mal, dass die Erstzulassung zählt und nicht das Herstellerdatum (wenn die Karre mal angenommen 1 3/4 Jahre auf dem Hof steht und ich sie dann kaufe, dann kann es ja nicht sein, dass die Garantie nur noch 1/4 Jahr läuft...)

am 31. Januar 2009 um 10:12

Jetzt nehmen wir mal an, ein Händler hat ein Fahrzeug unangemeldet 1 Jahr im Verkaufsraum stehen.

Dir gefällt es und kaufst es. Dann hättest du ja nur noch ein Jahr Garantie, wenn ab Lieferung an Fordhändler gerechnet wird. :D

Die Garantie beginnt mit EZ des Fahrzeugs.

Gruß

Frank, Fahrzeug am 22.12.2008 zugelassen, Garantie bis 22.12.2010

Fahrzeug und Brief waren schon 2 Wochen vorher beim Händler.

am 31. Januar 2009 um 11:35

Warum seht ihr nicht einfach mal in die Garantiebedingungen? Da steht doch eindeutig:

Zitat:

Die Ford-Neuwagengarantie erstreckt sich über einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem Datum der Erstzulassung oder dem Datum der Auslieferung durch den Ford Händler (es gilt das früheste Datum).

Demnach gilt die Garantie bis zum 15.02.2009.

Motorhauben schloss ist nicht kaputt. Es passiert bei meine neue Focus auch, wenn man die Schlüssel zu Fest an die Schloss druck, dann Rusch die Schloss nach hinter weil die Schloss nicht an Karosserie befestig war und Ford hat gesagt es passiert öfter (bei mir hat er die Schloss in 5 Min. rausgeholt). Nach meine Meinung nach ist ein Produktion Fehler und die muss Produktion Fehler beheben order in Ordnung bringen.

Themenstarteram 4. Februar 2009 um 16:07

So, ich habe mein Auto nun gestern abgeholt. Es ist wieder alles in Ordnung und bezahlen musste ich nichts. Mir wurde allerdings aber auch nicht gesagt, was es genau war.

Ich glaube aber, dass es nicht nur verrutscht war, sondern komplett kaputt. Jedenfalls sieht der Kühlergrill sehr neu aus (sie mussten ja irgendwie dort ran kommen).

Lange Rede kurzer Sinn: danke für die vielen hilfreichen Antworten - und: das Datum der Erstzulassung zählt.

Viele Grüße, Metzgerino

Deine Antwort
Ähnliche Themen