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Motorhaubenverlängerung eintragen lassen

Opel Vectra B
Themenstarteram 9. Januar 2004 um 16:11

Hi,

Habe mir ne MHV von Mattig gekauft und habe ein Gutachten dazu, der TÜV trägt mir das nicht ein, macht das die DEKRA? (Laut dem TÜV-Prüfer soll ich zur DEKRA)

Ich frage, weil ich gehört habe, dass die DEKRA nichts bzw. nur extrem wenig einträgt...

Danke im Vorraus!

Gruß Stepke

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13 Antworten
am 11. Januar 2004 um 13:16

Haste Materialgutachten? Da gibts folgendes Problem: Die Dekra darf das nur in den neuen Bundeslänndern abnehmen weil sie nur dort die höchste Instanz ist! Will heissen, wenn du aus den alten Bundesländern kommst und der Tüv es nicht einträgt haste die A-Karte gezogen! Hab hier in Koblenz das gleiche Problem mit meiner MHV. Unser Dekramann würde sie gerne eintragen aber er darf nicht!

Themenstarteram 11. Januar 2004 um 14:45

Ich komme aus den neuen Bundesländern, habe aber das Problem, dass ich die nicht so angebaut habe, wie es beschrieben ist. Ich schätze mal, dass es da Probleme geben wird.

Gibt es eigentlich ein Teilegutachten für eine MHV oder nur so ein Materialgutachten?

Gruß Stepke

am 11. Januar 2004 um 15:34

Ich hab nur ein Materilagutachten für meine MHV. Allerdings war ich bis jetzt noch nicht bein TÜV, das kommt erst im April.

mfg

LoCuS

am 12. Januar 2004 um 8:02

hi,

ich hab nen bösen blick ohne Gutachten hab aber gehört dass das mit dem eintragen kein Problem sein soll solange nicht mehr als 10% der Scheinwerfer verdeckt werden.

Ich will hoffen dass das stimmt ich hab ihn noch nicht dran.

Was kostet denn die Eintragung?

MFG

marcus

Hi,

-für die MHV´s gibts grundsätzlich nur Materialgutachten!

-Ob eine MHV eingetragen werden muß liegt im ermessen des Prüfers!

-Die Scheinwerfer dürfen nicht mehr als 20% verdeckt sein!

Ich war mit meinem Opel beim Tüv, und den Prüfer hat´s zum Glück nicht interessiert! Wenn ihr noch irgendwie die möglichkeit habt, dann verzichtet auf die GFK-Motorhaubenverlängerungen! Die sind so dehnbar, daß der Lack nach dem lackieren leicht risse bekommt! Blech ist besser...

am 12. Januar 2004 um 17:17

Hallo Leute!

So, nach dem ich mich hier so diese Diskussion angehört habe, möchte ich folgendes mitteilen.

- Es gibt MHV mit normalem Gutachten (z.B von Mattig),

- Egal welches Anbauteil: Man bekommt es NICHT mit einem MATERIALGUTACHTEN eingetragen. Wenn so was passiert, dann hätte ich gerne die Adresse von dem TÜVler, damit ich ein paar Sachen mehr ans Auto dranbauen könnte.

- Wenn man die GFK richtig lackiert, dann passiert nichts mit dem Lack. Man muss nur es richtig machen.

@Vectra-Stepke, falls dir der TÜVler es nicht macht, so fahre zu einem anderem. Ich hatte erst beim 2. Anlauf Glück gehabt. Und ich habe auch eine MHV aus GFK von Mattig, also kein Problem.

Es könnte natürlich sein, dass die Gesetze geändert wurden, so könnten einige meiner Aussagen nicht stimmen, also bitte um Entschuldigung.

am 12. Januar 2004 um 17:23

Motorhaube kein Problem

 

Ich hab mir zu anfang auch diese Verlängerung gekauft, bin dann aber auf ne Metal-Verlängerung gekommen. Hab diese Metalverlängerung dann mit Hilfe der ABE der GfK-Verlängerung eingetragen bekommen. Sende dir gerne Briefkopie und/oder ABE.

Schreib zurück, wenn ich dir helfen kann,.

Mfg Puffi

am 12. Januar 2004 um 19:02

Mit der ABE war das Eintragen nur reine "Formsache" oder hat der trotzdem spirenzchen gemacht?

wenns kein problem war kannste mir mal ne Kopie zukommenlassen.

Geht per E-Mail oder nur Post?

Mfg Marcus

Themenstarteram 14. Januar 2004 um 11:47

Hi Vectra-man,

Habe dir zwar schon PN geschickt, aber ich schreibe dir hier nochmal:

Es wäre sehr nett und sehr hilfreich von dir, wenn du mir eine Kopie von dem, was du für die Verlängerung hast, zukommen lassen würdest.

Danke schonmal im Vorraus!

Gruß Stepke

am 14. Januar 2004 um 13:11

Motorhaubenverlängerung

 

Hi Leute,

Mein Tuning-Händler hat mir von der GFK-Verlängerung abgeraten weil wie schon so viele geschrieben haben kein Teilegutachten oder ABE dafür gibt. Er hat mit die aus ABS empfohlen Sie hat eine TÜV Bestätigung und das steht drin, das nach §19.3 … StVZO, die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges nicht erlicht, beim anbringen der Verlängerung aus ABS.

Das heißt soviel das man sie nicht eintragen lassen muss man kann sie aber eintragen lassen!!!!! Also kann die Polizei oder der TÜV nicht sagen gegen die Motorhaubenverlängerung.

Wenn einer es nicht glaubt kann ich ihm ja den Bericht mal per E-Mail zuschicken!!!

Einfach eine PN an mich richten!!!

Gruß Hünni

am 16. Januar 2004 um 22:54

TÜV Bestätigung der MHV aus ABS

 

HI Leute,

im Anhang ist die Betätigung der Mattig MHV.

ich habe den Text Markiert der meiner Meinung nach wieder dagegen spricht das man sie so einfach

ohne Eintragung fahren darf. Ich habe bis jetzt auch noch kein Prüfer gefragt was dieser Satz zum ausdruck bringt!!!

Wenn einer von Euch es vielleicht weis kann er sich ja mal melden oder ins Forum schreiben!!!

Gruß Hünni

am 19. Januar 2004 um 9:14

Hallo.

Dieser markierter Satz heisst (in normal Deutsch):

Falls eine Änderung der Bauvorschriften vorliegt, so muss es vom TÜV überprüft werden. Die MHV verlängert die Motohaube und verdeckt deswegen die Scheinwerfer. Aus diesem Grund MUSS Motorhaubenverlängerung eingetragen werden.

Und macht euch keinen Stress über dieses Thema mehr, denn jede MHV muss eingetragen werden (ausser sie enthält "richtige" ABE, was höchst unwahrscheinlich ist (trifft man bei Scheinwerferblenden))

MFG, psyborg

am 19. Januar 2004 um 10:58

Bei uns in NRW darf die Dekra nur eintragen wenn es sich um ein Gutachten nach §19.3 handelt. Wenn es eins nach ??§21?? oder wie auch immer ist musst du damit zum Tüv.

Und den Anhang verstehe ich so:Es ist ok wenn keine anderen baulichen Veränderungen getroffen wurden die das Gutachten nicht mit einbezieht.

Ist bei meiner Lippe so gewesen. Das Gutachten wonach die Dekra es gemacht hätte bezog sich auf den Wagen im Serienzustand.Da meiner allerdings tiefer ist wie Serie und sich somit der Abstand zum Boden weiter ändert wie angegeben kam der Satz bei mir zum tragen und ich sollt damit zum Tüv fahren.

Gruß Sascha

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