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Motorkontrollleuchte, Auto seit 3 Monaten im Besitz,Garantiefall?

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 2. Januar 2021 um 17:23

Hallo Gemeinde,

zunächst einmal allen noch ein Gesundes Neues!

Nun zu meiner Frage:

Habe mir vor 3 Monaten einen neuen fahrbaren Untersatz geholt.

Einen E 300 Bluetec Hybrid, hoffe bin trotz geringem E-Anteil hier richtig.

Letzten Montag ging die MKL an, sofort zum Händler gefahren. Dort wurde ausgelesen und folgender Fehler festgestellt: P22807A Luftmassendurchfluss Ansaugluftsystem (Bank 1)

Tja,Werkstatt hat den Fehler gelöscht,nach einer groben Sichtung festgestellt, dass erstmal nix entdeckt werden konnte und hat mir mein Vehikel wieder mitgegeben.

Heute ging die MKL wieder an,selbes Fahrverhalten wie am Montag.

Kennt das jemand,hatte vllt. den gleichen Fehler?

Ist das Sache des Händlers? Da ich das Auto ja erst vor 3 Monaten dort gekauft habe, zudem habe ich eine Zusatzversicherung beim Kauf abgeschlossen und Gebrauchtwagengarantie hab ich ja sowieso noch.

Wäre super von Euch zu lesen und freu mich über sämtliche Antworten :)

Schönen Abend

Gruß Lisa

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20 Antworten

Da das wahrscheinlich nicht in die Kategorie "Verschleiß" fällt ist ein Fall für die Händlergewährleistung.

Auto auf den Hof und Nacherfüllung fordern.

Wieviel KM gelaufen?

@White_Fly88 hi Lisa, bei welchem Händler hast Du gekauft? MB oder ein anderer? Was für eine Garantie hast Du, welche Zusatzversicherung und welche Gebrauchtwagengarantie?

Mit den Fehlermeldungen kenne ich mich nicht aus, da gibt es hier Experten, hängt das mit dem Luftmassensensor zusammen, dann ist es wohl nicht abgesichert, das ist aber Spekulation von mir.

Grüße, Tom

Auch Dir und allen anderen ein frohes neues Jahr.

Der Händler wird dir nicht beweisen können, dass der Mangel zum Kaufzeitpunkt auch ansatzweise nicht vorhanden war. Also tritt auf jeden Fall die Sachmängelhaftung ein, und er muss den Fehler beheben. Ihm wird es zwar lieber sein, dass eine der Garantien einspringt (sofern das Bauteil dort abgesichert ist) , aber für Dich ist natürlich wichtig, dass der Schaden ohne Kosten für Dich repariert wird.

Sachmängelhaftung bei einem (wahrscheinlich) Verschleißteil?

Themenstarteram 2. Januar 2021 um 18:44

Zitat:

Wieviel KM gelaufen?

Ist ca. 140000 km gelaufen.

Themenstarteram 2. Januar 2021 um 18:48

Zitat:

@ipthom schrieb am 2. Januar 2021 um 18:57:45 Uhr:

@White_Fly88 hi Lisa, bei welchem Händler hast Du gekauft? MB oder ein anderer? Was für eine Garantie hast Du, welche Zusatzversicherung und welche Gebrauchtwagengarantie?

Mit den Fehlermeldungen kenne ich mich nicht aus, da gibt es hier Experten, hängt das mit dem Luftmassensensor zusammen, dann ist es wohl nicht abgesichert, das ist aber Spekulation von mir.

Grüße, Tom

Hey Tom, danke erstmal für deine Antwort.

Nee,hab bei nem freien Autohaus gekauft,nicht bei Benz.

Naja die typischen Garantien bei Kauf eines Autos beim Händler,halt normale Gebrauchtwagengarantie und zusätzlich hab ich noch 1 Jahr verlängerte Garantie bekommen,allerdings sind einige Verschleißteile davon ausgeschlossen.

Das würde heißen, wenn du recht behältst,dann würde ich auf den Kosten sitzen bleiben?

Grüße

Themenstarteram 2. Januar 2021 um 18:52

Zitat:

@Hyena schrieb am 2. Januar 2021 um 18:31:36 Uhr:

Da das wahrscheinlich nicht in die Kategorie "Verschleiß" fällt ist ein Fall für die Händlergewährleistung.

Auto auf den Hof und Nacherfüllung fordern.

Der Händler ist jetzt zum 2.1.21 umgezogen.

Jedoch ne ganz schöne Ecke weiter weg. Rund 70 km, vorher ca. 10 km bis zum Händler.

Wenn ich denen mein Auto am Montag auf den Hof stelle,stehen mir dann Fahrtkosten zu oder ein Leihwagen?

Wenn Du jemanden kennst der schonmal in einen Motorraum reingesehen hat ( Nachbar oder so ) kannst Du den ja mal ansprechen, könnte ganz lapidar ein Schlauch porös, oder sogar vom Marder angefressen sein etc. Ansonsten natürlich nochmal zum Händler hin.

Auf jeden Fall ist es eine gute Idee, den Händler erstmal zu kontaktieren. Vielleicht ist er ja grundsätzlich bereit, eine Lösung zu finden? Ist er das nicht, kann man sich immer noch mit den juristischen Feinheiten beschäftigen. Und der Hinweis von @zandi1 ist sicher auch richtig, kann auch die einfache Lösung sein.

@White_Fly88

Wie schon geschrieben, nochmals den Händler (ggf. telefonisch) kontaktieren und das weitere Vorgehen besprechen.

 

In den ersten sechs Monaten nach Kauf gilt die grundsätzliche Vermutung, dass der Fehler bei Übergabe des Fahrzeugs bereits existierte. Der Händler muss für Mangelfreiheit sorgen. Aber!

Das gilt nicht für Dinge, die einem üblichen Verschleiß unterliegen; also z. B. Bremsen usw. bis hin zu Getrieben. Bei letzterem kommt es aber auf die Laufleistung des Fahrzeugs an.

 

Kurz gegoogelt: bei Deinem Fehlercode liegt die Vermutung nahe, dass ein Schlauch undicht ist. Ggf. auch irgendeine Dichtung.

 

Hier Verschleiß anzunehmen, halte ich für schwierig. Demnach wäre der Händler in der Pflicht.

 

Das Problem ist nur, weigert er sich, bleibt fast nur der Gang zum RA. Oder vorher zur zuständigen Schiedsstelle.

 

Wenn klar ist, dass er die Fehlerbeseitigung übernimmt, steht Dir auch die Erstattung von Unkosten zu; also z. B. Fahrkosten.

Zitat:

@White_Fly88 schrieb am 2. Januar 2021 um 19:52:06 Uhr:

Der Händler ist jetzt zum 2.1.21 umgezogen.

Jedoch ne ganz schöne Ecke weiter weg. Rund 70 km, vorher ca. 10 km bis zum Händler.

Wenn ich denen mein Auto am Montag auf den Hof stelle,stehen mir dann Fahrtkosten zu oder ein Leihwagen?

Theoretisch sogar beides, für die Fahrtkosten kannst Du sogar einen Vorschuss fordern.

Aber ich würde die Kirche erstmal im Dorf lassen und vernünftig mit dem Händler reden. Die überwiegende Mehrheit weiß das Sie den kürzeren Hebel haben.

@White_Fly88, mach einen Termin bei deinem Händler, ich denke der wird das in Ordnung bringen ohne juristischen Druck.

Ein Leihwagen steht dir in der Regel keiner zu, außer du hast selber eine entsprechende Versicherung.

Wobei viele Händler sehr oft für gute Kunden immer einen Leihwagen zur Verfügung stellen.

Ein freundliches Gespräch / Telefonat hilft oft weiter. Versuch es.

Kommt ihr zu keiner zufrieden stellenden Einigung, leg auf, Schlaf eine Nacht drüber, frage im Forum nach ;) und rufe mit neuen Argumenten am nächsten Tag noch mal an. Drohen würde ich beim ersten Gespräch nicht. Man fängt mehr Fliegen mit Honig als mit Essig.

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