Motoröl selbst mitbringen - Garantieanspuch
Guten Tag,
es wird ja immer wieder auf die Möglichkeit hingewiesen, Geld zu sparen und das Öl für den Service selbst zu kaufen und mitzubringen.
Wie verhält es sich mit der Garantie (Werksgarantie, Anschlussgarantie).
Angenommen das Fahrzeug erleidet einen Motorschaden - könnte es Probleme geben?
Hat jemand positive oder auch negative Erfahrungen gemacht?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@DeFisser schrieb am 06. Sep. 2019 um 00:21:35 Uhr:
Kompletter Bullshit!
Dieses Forum war mal echt gut
Ich erinnere mich noch an Zeiten da ging es darum Erfahrungen auszutauschen und gemeinsame Interessen zu diskutieren
Heute ist es für viele im Schutz der Anonymität nur noch ein Ventil für den Alltag. Ich bin mir sicher, dass die meisten im realen Leben echt ganz nette Menschen sind, aber hier ...?
Echt traurig ...
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43 Antworten
Wurde das nicht bereits in bestehenden Threads beantwortet?
Ich glaube kaum, daß die Werkstatt oder Mercedes im Falle einer richterlichen Entscheidung sich hier rausreden können. Ich habe das mehrfach gemacht und immer Original Mercedes Motoröl mitgebracht. Die Rechnung des Internetversenders aufheben wäre wohl noch ein guter Tipp, ggf. sogar noch einen Rest aufheben (mir wurden halbvolle Gebinde immer in den Kofferraum gestellt). Dann bist Du auf der absolut sicheren Seite.
Sogar beim Leasingwagen bereits gemacht, ist kein Thema für die.
Drauf achten das im digitalen Bericht die Zertifikation des angelieferten Öl vermerkt wird.
Wird eigentlich nur auf der Rechnung oder auch im Servicebericht dokumentiert, dass eigenes Öl angeliefert wurde?
Im Falle eines Falles wird das Haar in der Suppe gesucht - Garantiert. Und selbst angeliefertes Öl ist ein gefundenes Fressen. Damit will ich natürlich nicht sagen, dass das zutreffend ist. Aber wenn es um Kulanz und "Übernehmen" geht, kennen die kein Pardon.
Hallo,
im Servicebericht steht bei mir "eigenes Öl". In der Garantiezeit habe ich darauf gedrängt, dass die Freigabenummer von Mercedes eingetragen wird. Haben sie dann auch gemacht. mfg
Wichtig sind ungeöffnete Gebinde. Am besten vom Öl was auch MB verwendet.
Im Schadenfall wird MB eine Ölanalyse durchführen. Da fällt nur auf, wenn falsches Öl drin ist. Wo das Öl gekauft wurde, ist egal.
Bei Garantie ja, bei Kulanz würde ich da nicht drauf wetten.
Zitat:
@DeFisser schrieb am 4. September 2019 um 17:25:23 Uhr:
Im Schadenfall wird MB eine Ölanalyse durchführen. Da fällt nur auf, wenn falsches Öl drin ist. Wo das Öl gekauft wurde, ist egal.
Eben - es könnte ja auch der lokalen MB Werkstatt mal eine Lieferung gefälschtes Billigöl untergejubelt werden.
Welches dann zu goldpreisen an den Kunden verkauft wurde
Zitat:
@wwunsch schrieb am 4. September 2019 um 19:56:42 Uhr:
Bei Garantie ja, bei Kulanz würde ich da nicht drauf wetten.
Quatsch. Das war schon zu meinen Lehrzeiten vor 30 Jahren kein Problem und ist es heute auch nicht.
Das Öl muss eine Herstellergreigabe besitzen und die Gebinde müssen original verschlossen sein, dann sollte es keine Probleme geben.
Rechtlich gesehen ist Garantie und Kulanz zwei verschiedene paar Schuhe. Und vor 33 Jahren war die Welt anderes als Heute.