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Motorproblem, Gewährleistung und die behebung..

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 30. Mai 2010 um 16:25

Hallo Gemeinde,

 

Ich habe mir vor ca 5 Monaten (9.01.2010) einen A6 4f 4.2 bei einem Autohändler in Ulm gekauft.

Gleich auf der Heimfahrt bin ich damit liegen geblieben und musste abgeschleppt werden.

Der Händler hat das Auto dann zu sich auf seinen Hof geschleppt und nach viel viel Ärger und Stress hat er es dann Repariert. Beim zweiten versuch der Heimfahrt viel mir dann auf das NAvi und PDC nicht funktionierten. Das Navi habe ich selbst bei Audi reparieren lassen, die PDC Sensoren hat er mir gesendet. Ich hatte viele weitere probleme die ich alle selbst abgestellt habe.

Nun habe ich das Problem mit dem Klappergeräusch beim Anlassen. (nicht Steuerkette)

Dazu gibt es auch schon einen Beitrag im Forum.

Ich habe den Händler kontaktiert und ihn gefragt wie ich mich verhalten soll, weil ich keine lust habe schon wieder viel geld für eine Reparatur auszugeben.

Er meinte das es ja evtl meine schuld sein könnte, das müssen sie vor ort prüfen und ich sollte

dort hin fahren damit er das prüfen kann.

Das problem liegt darin das ich aus Leipzig komme, er aus Ulm. 450KM!!

Wie ist der werdegang bei solchen gewährleistungsangelegenheiten?

muss ich zu ihm fahren, oder muss er sich darum kümmern?

Abgesehen vom weg ist es ja auch ein großer zeitlicher faktor den ich da einkalkulieren muss.

wenn er das auto hat, wird er sich sicher für die diagnose und reparatur zeit nehmen.

er hat mir auch schon deutlich gesagt, dass er entscheidet, wann was gemacht wird.

 

was haltet ihr davon und wie würdet ihr euch verhalten?

danke, mfg rené

 

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10 Antworten

Hallo,

hast Du bisher Geld für die Behebung der Mängel an dem Fahrzeug bezahlt ? Wenn ja, warum ?

Durch die Sachmängelhaftung zahlt der Händler in der Praxis in den ersten 6 Monaten jede Reparatur. Du hast keinen Eigenanteil.

Falls Du also schon etwas bezahlt hast, fordere das Geld zurück.

Infos zu dem Thema gibt es hier reichlich im Forum.

Desweiteren laufen die 6 Monate bald ab. Wenn der Wagen immer noch Probleme macht, zeige alle Mängel sofort schriftlich an. Fordere eine Reparatur, oder wenn der Wagen nicht erfolgreich repariert wird, eine Wandlung des Kaufvetrages.

Mach dem Händler klar das er in der Pflicht ist und sieh zu das Du die Zeit nicht vertrödelst. Nach 6 Monaten wird es ohne Belege schwer. Dann zahlst Du selber.

Themenstarteram 30. Mai 2010 um 17:33

ja, ich habe auch für die reparaturen geld bezahlt.

ich sehe es ja so das es einfach kleinere mängel geben kann, aber bei so einer "großen" sache

habe ich dann keine lust mehr.

wie ist die rechtslage bezüglich des ortes wo repariert wird?

muss ich hin, oder muss er sich kümmern?

Hallo,

prinzipiell mußt Du dem Verkäufer die Gelegenheit geben den Mangel zu beheben. Du kannst ihn auch fragen ob er mit einer Reparatur in einer anderen Werkstatt einverstanden ist. Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit, solltest Du die Mängel erst einmal schriftlich fixieren und eine Nachbesserung binnen einer Frist fordern. Du darfst die ersten 6 Monate nicht überschreiten, sonst bleibst Du evtl. auf den Kosten sitzen.

 

In der Regel ist das kein Problem, besonders bei den Entfernungen. Ich selber habe das auch schon in Anspruch genommen. Der (Audi) Händler aus Münster hat sich mit dem Betrieb hier vor Ort in Verbindung gesetzt und die Reparatur genehmigt.

Themenstarteram 30. Mai 2010 um 17:55

der händler hat mir geschrieben das ich auf meine kosten zu ihn kommen muss

damit er sich das auto ansieht. ich hatte auch gefragt ob er eine

partnerwerkstatt benennen kann, aber er meint ich soll zu ihm.

ich habe das auto leider nicht bei audi, sondern bei einen freien händler.

am 30. Mai 2010 um 18:45

Möge man mich berichtigen wenn ich falsch liege, oder Tienchens sachkundige Hälfte sich einbringen.....

Aber m.M. nach würde es ausreichen in einer unabhängigen Werkstatt (Audi) den Schaden/Fehler ermitteln zu lassen, den Verkäufer damit zu konfrontieren und ihn vor die Wahl zu stellen eine Kostenübernahme zu garantieren oder auf seine Kosten den Wagen zu sich zu überführen. Eventuell empfiehlt die Werkstatt ja auch nich damit weiterzufahren (je nach Ursache).

Bei mir war es so, Verkäufer konnte wählen ob er das FZ bei der Werkstatt abholt oder Reparaturfreigabe erteilt (allerdings beides Audi und Fahrzeug wurde eingeschleppt)

Oder muß der Käufer auf seine Kosten das FZ zu einer Werkstatt des freien Verkäufers überführen ???

Kann ich mir nicht vorstellen.

@reen666

 

Keine Ahnung was Du für den Wagen hingelegt hast und was für Reparaturen am Motor ggf. anstehen.

Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit sofort wie liftite bereits gepostet hat zu einer Audi Niederlassung fahren und den Wagen auf Herz und Nieren checken lassen. Kostet zwar was aber Du hast keine Wahl.

Sollten sich signifikante Probleme zeigen sofort rechtliche Schritte über einen RA gegen den Verkäufer einleiten.

Des Weitern keine "persönlichen" Telefonate mit dem Händler. Nur noch Schriftverkehr über RA oder Einschreiben mit Rückschein. Klare Terminangaben.

In dieser Situation würde ich persönlich auf eine Wandlung hin arbeiten und das zusätzlich investierte Geld ggf. sonstige Aufwendungen zurückfordern.

Als letztes das ganze Dilemma mit dem Händler chronologisch und sachlich richtig mit Firmennennung hier in das Forum stellen.

Gruß

Roman

Themenstarteram 30. Mai 2010 um 20:00

Ich habe das Auto verhältnissmäßig günstig bekommen.

Der Händler verkauft auch Neuwagen und auch mal einen Porsche usw, also keine Schotterplatzhändler oder so. Sonst hätte ich das Auto dort nicht gekauft.

Zugesichert wurde mir auch die Garantie/ Gewährleistung.

Was jetzt am Motor defekt ist oder nicht weiß niemand.

Es macht halt beim Starten ein seltsames geräusch was keiner zuordnen kann.

Ich habe es mal im Betrag angehangen.

Wenn ich auf wandlung hinaus möchte, muss der Händler dann alle kosten tragen die mit dem auto in verbindung stehen? Das Auto ist komplett Foliert, wert ca. 1400€.

Diverse kleinere Reparaturen...

Wenn er es beheben kann ist es mir recht und ich behalte das Auto gern.

Nur wäre es mir lieber wenn ich mein Auto hier reparieren lassen kann, oder er es holt.

Rechtlich kenne ich mich leider nicht aus...

Das Geräusch ist leider kein Einzelfall

Siehe: http://www.motor-talk.de/.../...assen-a6-4-2l-quattro-4f-t2683574.html

 

Auch mein 4.2 ist davon betroffen. Bisher kann niemand sagen was da wirklich die Ursache ist und ob man etwas unternehmen muß.

Solange es nur kurz klappert, stört es mich nicht.

 

Eine Diagnose beim AZ kann teuer werden, in dem Fall sind die sich auch nicht einig. Wahrscheinlich kommt die Diagnose Kettenspanner.

Also ganz ehrlich, oben steht doch wie man sich verhält.

Du schreibst der Händler will Dir ein eventl. Fehlverhalten schon am Telefon zu Lasten legen, und Du überlegst noch wie Du zu IHM am günstigsten kommst? Also die Fahrtkosten kannst Du Dir schon mal abschminken, und wenn er Dein Fahrzeug hat, wahrscheinlich auch die Reparaturkosten.

Also erst mal zu einen Unabhängigen und Kostenvoranschlag machen, da gibts nichts zu überlegen.

Wenn Du das Auto Folieren hast lassen, Kannst die Folie bei einer Wandlung schon mal runterreissen, sonst braucht er den Wagen schon mal gar nicht nehmen. Wandlung ist sowieso so ein Ding, und erst recht bei einen Gebrauchten.

Da legst auf jedenfall drauf, und was Du reingesteckt hast ist auch weg. Aber wenn man einen Gebrauchten kauft mit einigen tsd. Kilometern sollte man sich nicht über Reparaturen wundern, die gehören dazu!

Also kurzum Wandeln ist seeeeeeehr schwierig.

am 30. Mai 2010 um 20:20

tritt das klappern bei allen 4.2ern auf, oder betrifft dies nur die 'vor-fsis'?

servus,

michael

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