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Motorrad als "Dienstwagen" als Gewerbetreibender | Kosten als Betriebsausgabe und 1%-Regelung Steuer

Aprilia Tuono Tuono
Themenstarteram 2. September 2022 um 21:20

Liebe Biker-Freunde,

ich hätte mal eine etwas "staubige" Frage, nämlich zum Thema Steuern :-).

Und zwar bin ich hauptberuflich selbstständig und mache gerade den Führerschein Klasse A. Da ich beruflich relativ viel in der Stadt unterwegs bin, was ich bisher immer mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren bin, möchte ich das ab der Saison 2023 immer von März bis Oktober mit einem Saisonkennzeichen mit dem Motorrad machen. Daher möchte ich das Bike natürlich auch gern steuerlich geltend machen, sofern das möglich ist.

Da das Thema für mich gänzlich neu ist habe ich noch ein paar Fragen und würde mich sehr freuen, wenn mir jemand - der sein Motorrad auch als "Firmenfahrzeug mit 1% Regelung" nutzt - meine Fragezeichen im Kopf beantworten könnte:

1. Wenn ich richtig informiert bin ist es grundsätzlich möglich ein Motorrad als "Dienstfahrzeug" steuerlich geltend zu machen und mit der 1% Regelung zu versteuern - wird steuerlich genauso behandelt wie man es bei einem PKW machen würde. Richtig?

2. Kann ich als Gewerbetreibender dann auch die MwSt. des Kaufpreises (50% Anzahlung und Rest in Form von monatlichen Leasing Raten verteilt auf 24 oder 36 Monate) über die Umsatzsteuer-Voranmeldungen geltend machen?

3. Kann ich die Kosten für den Führerschein Klasse A und/oder die Motorrad-Kleidung (Jacke, Hose, Handschuhe, Stiefel, etc.) auch steuerlich geltend machen (sowohl MwSt. bei der UsSt.-Erklärung/-Voranmeldung als auch als Betriebsausgabe in der Gewerbesteuer-Erklärung), da Sie zum Gebrauch des Motorrads nötig sind?

4. Ist das Saison Kennzeichen ein Problem? Ich nutze das Motorrad dann "nur" von März bis einschließlich Oktober und in den Monaten November bis Februar fahre ich dann Bahn.

Ich würde mich sehr sehr freuen, wenn mir hier jemand helfen könnte. Oder vielleicht hat jemand auch einen Link wo ich diese Informationen finde...

Vielen Dank im Voraus!

Christian

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22 Antworten

Ich würde die Frageliste mal meinem Steuerberater zeigen.

 

Der sollte das wissen...

 

Steuerberater oder Finanzamt fragen.

Zitat:

@Rainkra schrieb am 2. September 2022 um 23:48:36 Uhr:

Ich würde die Frageliste mal meinem Steuerberater zeigen.

 

Der sollte das wissen...

Jepp, als hauptberuflich Selbständiger sollte man so jemanden an der Hand haben.

Leider trennt sich bei Berate4n stets die Spreu vom Weizen.

Das ist auch bei Stb. so.

Eine garantierte Aussage wird in so einem Fall eeh keiner machen und auf die Entscheidung des Finanzamts verweisen.

Die kommt leider erst, wenn schon alles da ist.

Das Motorrad wird klappen.

Kleidung nein.

Saisonkennzeichen bekommen die nicht mit, denke ich.

So würde ich vermuten.

Bedenke das Leasingverträge im Vergleich zum Barpreis keinen Verhandlungsspielraum lassen, weil wenig transparent.

Oft ist es Augenwischerei, dass die Stb immer zum leasen raten.

am 3. September 2022 um 7:53

Ich glaube sogar, dass es verboten ist, hier zu beraten. Ähnlich wie bei Rechtsberatungen.

Wo sollte das verboten sein?

Es gibt zahlreiche Computerprogramme für Steuererklärungen. Ob die Erklärungen anhand einfacher geführter Fragen selber ausfüllen, auf Formulare ausdrucken, online schicken oder einfach Tipps geben.

Schon zu Großmutters Zeiten stand der "Konz" im Regal.

Ich kann aber auch nur zum Steuerberater raten. Als Selbstständiger hat man so einen, denn jeder Fall ist individuell. Und der Steuerberater hat eine staatliche Prüfung erfolgreich absolviert.

Und auch wenn man es dürfte, ich denke nicht, dass sich das Finanzamt an das hält, was in einem Forum geschrieben wird. Grundsätzlich sollte es aber gehen. Ich denke allerdings, dass das Finanzamt beim Nachweis der überwiegenden dienstlichen Nutzung strenger sein könnte. Ohne Fahrtenbuch wird das sicher nicht gehen. Also: Finanzamt und/oder Steuerberatzer fragen.

 

Gruß Michael

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 3. September 2022 um 09:53:44 Uhr:

Ich glaube sogar, dass es verboten ist, hier zu beraten. Ähnlich wie bei Rechtsberatungen.

Als Steuerberater vielleicht.

Aber "finanzielle Zivilisten" dürfen Ihre Erfahrungen oder (gefühltes) Wissen bestimmt kund tun.

 

Ob man sich daran orientieren sollte, muss jeder für sich entscheiden.

Eigenverantwortlich, versteht sich.

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 3. September 2022 um 11:06:14 Uhr:

Und auch wenn man es dürfte, ich denke nicht, dass sich das Finanzamt an das hält, was in einem Forum geschrieben wird. Grundsätzlich sollte es aber gehen. Ich denke allerdings, dass das Finanzamt beim Nachweis der überwiegenden dienstlichen Nutzung strenger sein könnte. Ohne Fahrtenbuch wird das sicher nicht gehen. Also: Finanzamt und/oder Steuerberatzer fragen.

 

Gruß Michael

Ich hatte eher daran gedacht, dass es hier bei MT auch Steuerberater und Finanzbeamte gibt.

Ich wollte Dir nicht widersprechen, ich wollte unterstreichen, dass so ein Forum ganz sicher nicht die Plattform für rechtssichere Auskünfte ist.

 

Gruß Michael

Zu 1. Ja, betriebliche Nutzung > 50%. Nachweis z.B. durch Aufzeichnung der Fahrten über einen 3-monatigen Zeitraum.

Zu 2. Ja, wenn betriebliche Nutzung mindestens 10%, bei der o.a Finanzierung prüfen, ob es sich um ein steuerlich anerkanntes Leasing oder um einen unechten Mietkauf bzw. ein Darlehen handelt.

Zu. 3 Führerschein und Kleidung nein, da es sich eher um Kosten der privaten Lebensführung handelt. Beim Helm würde ich es darauf ankommen lassen, da gesetzlich das Tragen vorgeschrieben ist. Das klärt später ggf. der Betriebsprüfer.

Zu. 4. Nein.

Alles unter Angabe der Fakten und Vorlage der Vertragsentwürfe von einem Steuerberater klären lassen. Man kann auch eine qualifizierte Anfrage beim Finanzamt stellen (kostenpflichtig).

Gruß Jerry

Zu 3. wenn man den Führerschein erst machen muss, ist neben dem Helm auch Jacke, Hose, Stiefel und Handschuhe für die Fühererscheinprüfung vorgeschrieben.

Außerdem ist das Tragen von Schutzkleidung heute „Stand der Technik“. Versicherer verlangen das, einschließlich der zuständigen Berufsgenossenschaften (z.B. für Fahrlehrer).

Bisher musste bei den PKWs keinen Nachweis erbringen bezüglich der 1% Reglung. Der Nachweis muss erbracht werden mittels Fahrtenbuch das man quasi 100% geschäftlich unterwegs ist und die 1% Reglung umgehen möchte.

Ob du den Führerschein absetzen kannst....das glaube ich nicht. Ist ja keine Kraftfahrerausbildung...Dann könnte ja jeder Arbeitnehmer den Erwerb eines Führerschein steuerlich absetzen.

Bei der Anschaffung, werden nicht die Raten abgesetzt, sondern die jährliche Abschreibung, bei Neufahrzeugen über 5 Jahren bei Gebrauchten auch kürzer. Ob du die Bekleidung als Berufskleidung/Schutzkleidung absetzen kannst, keine Ahnung.

Vielleicht solltest deinen Firmenlogo und eine Werbeschrift aufdrucken.

50% Anzahlung und Rest Leasing geht nicht.

Entweder kauft man etwas zu gewerblichen Zwecken (egal, in welcher Form und über wieviel Raten der Kaufpreis fließt) und schreibt es dann wie oben erwähnt, jährlich ab oder man leased ein Fahrzeug für gewerbliche Nutzung, die Leasingraten sind dann in voller Höhe Betriebsausgaben, aber man muss das Fahrzeug nach Ende der Leasingdauer zurückgeben.

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