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Motorrad anmelden, Fahrzeugschein verloren, Vorbesitzer will keine Verlusterklärung ausstellen
Hallo Liebe Leute.
Ich bin neu hier und hoffe, das ich hier bei euch richtig bin.
Ich habe folgendes Problem.
Mein Sohn hat sich eine KTM LC 640, eine Woche vor Weihnachten 2021, geholt.
Diese hatten wir als Bastlerobjekt gekauft und haben sie jetzt auch fertig zum Anmelden. Man muss ja irgendwie Corona überbrücken.
So, nun zum eigentlichen Problem.
Wir haben das Motorrad ohne Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 gekauft, dies wurde auch im Kaufvertrag schriftlich festgehalten. Ich habe sogar noch 2 alte entwertete Fahrzeugbriefe, wobei einer davon der ganz alte ist.
Mein Gedanke war, der Fahrzeugschein wird ja eh neu ausgestellt, da ist der alte nicht so wichtig.
Bei der Zulassungsstelle wurde ich eines Besseren belehrt.
Ich benötige von dem Verkäufer eine Verlusterklärung und eine Ausweißkopie, der hat das Motorrad aber nie zugelassen, was nicht das Problem ist.
Hatte er auch defekt gekauft, aber nie fertig bekommen.
Das Problem ist, das er keine Verlusterklärung mir ausstellt, warum auch immer. Wir hatten immer einen vernünftigen Kontakt. Ich habe ihm sogar schon 100 Euro geboten, als Aufwandsentschädigung, keine Reaktion.
Die Zulassungsstelle sagt, es wäre mit den Papieren soweit alles in Ordnung, nur ohne Verlusterklärung keine Anmeldung.
Ich bin da jetzt ein bisschen ratlos und kann eigentlich nicht glauben, daß ich ohne Verlusterklärung das Motorrad verschrotten kann.
Ich hoffe, Ihr könnt mir da weiterhelfen.
Danke schon mal für Eure Bemühungen.
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48 Antworten
Kannst Du sie nicht selbst machen? Hast Du selbst verloren, oder?
Habe ich auch schon überlegt. Das Problem ist, daß im Kaufvertrag steht, daß ich das Motorrad ohne Fahrzeugschein gekauft habe. Also der Verkäufer den verloren hat.
Die von der Zulassungsstelle wollen sogar einen lückenlosen Nachweiß (Kaufverträge) bis zum letzten Briefeintrag.
Zum Glück habe ich das. Im Prinzip hat der Verkäufer den Verlust mit seiner Unterschrift ja schon bestätigt.
Das reicht den aber nicht.
Armes Deutschland.
Zitat:
@KTM640 schrieb am 10. März 2022 um 11:53:43 Uhr:
...
Wir haben das Motorrad ohne Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 gekauft, dies wurde auch im Kaufvertrag schriftlich festgehalten.
...
Ich benötige von dem Verkäufer eine Verlusterklärung und eine Ausweißkopie, der hat das Motorrad aber nie zugelassen, was nicht das Problem ist.
Hatte er auch defekt gekauft, aber nie fertig bekommen.
Das Problem ist, das er keine Verlusterklärung mir ausstellt, warum auch immer.
...
Ich verstehe das so, der Verkäufer die ZB1 womöglich auch nie besessen hat, dann kann er sie natürlich auch nicht verloren haben bzw. die Verlusterklärung abgeben.
Ich habe zufällig den Kaufvertrag von dem Verkäufer, als er sie gekauft hat und da steht drin, daß er den Fahrzeugschein bekommen hat.
Hat mir der Verkäufer auch so bestätigt, daß der Fahrzeugschein bei ihm verloren gegeangen ist.
Rede mit dem Leiter der Zulassungsstelle. Deine Dokumente reichen doch völlig aus. Da kann der Amtsschimmel mal etwas leiser wiehern. Alternativ weiche in einen anderen Landkreis aus und melde die Kiste erst mal über einen Freund an.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 10. März 2022 um 16:09:09 Uhr:
Rede mit dem Leiter der Zulassungsstelle. Deine Dokumente reichen doch völlig aus. Da kann der Amtsschimmel mal etwas leiser wiehern. Alternativ weiche in einen anderen Landkreis aus und melde die Kiste erst mal über einen Freund an.
So sehe ich das auch. Die History ist ja lückenlos, was wollen die auf dem Amt noch? Wenn sogar der Kaufvertrag des Verkäufers vorliegt...
Zitat:
@KTM640 schrieb am 10. März 2022 um 14:37:31 Uhr:
Armes Deutschland.
Gutes Deutschland - wenn hier gewisse Dinge nicht funktionieren. Pech - wenn man dann selber in der Mühle steckt (obschon sich das Verfahren gegen andere richtet)
Danke für Eure Vorschläge.
Ich werde alles versuchen.
Habe ich auch schon überlegt das Motorrad in einem anderen Kreis anzumelden.
Ich hatte auch schon Kontakt mit dem Besitzer der als letztes im Brief steht bzw. mit dem Vater. Der sagte sein Sohn würde warscheinlich mir einen neuen Schein besorgen, hat sich aber auch noch nicht zurückgemeldet. Er besitzt das Motorrad auch 6 Jahre nicht mehr.
Dann müsste ich auch den Brief dort hinschicken, fahren ist zu weit ca. 800 km.
Was ein Irrsinn, wenn das klappen sollte.
Zulassungsstelle guckt dann einmal drauf und schreddet ihn dann.
Zitat:
@KTM640 schrieb am 10. März 2022 um 14:37:31 Uhr:
Habe ich auch schon überlegt. Das Problem ist, daß im Kaufvertrag steht, daß ich das Motorrad ohne Fahrzeugschein gekauft habe. Also der Verkäufer den verloren hat.
Die von der Zulassungsstelle wollen sogar einen lückenlosen Nachweiß (Kaufverträge) bis zum letzten Briefeintrag.
Zum Glück habe ich das. Im Prinzip hat der Verkäufer den Verlust mit seiner Unterschrift ja schon bestätigt.
Das reicht den aber nicht.
Armes Deutschland.
Warum armes Deutschland.?
Du hast den Haufen doch ohne Dokumente gekauft.
Und das Verfahren der Zulassungsbehörde ist bei verlustigen Dokumente so vorgesehen.
Darüber hättest Du doch vorher Informationen einholen können. Aber der Preis war zu verlockend und nun ist ein anderer Schuld.
was hat der Kaufpreis mit den Regeln der Zulassungsbehörde zu tun?
der spielt in diesem thread absolut keine Rolle
Wenn das Fahrzeug teuer genug ist, kommt man nicht auf die Idee, es ohne vollständige Dokumente zu erwerben.
Sowas kommt überwiegend bei Schnäppchen vor.
Hatte ich bis jetzt aber auch noch nicht. Ich habe schon viele Autos verkauft und bis jetzt meistens alles glattgelaufen.
Wie gesagt, mein Gedanke war, das der eh neu angefertigt wird.
Vorwürfe helfen einem auch nicht weiter und sind wenig konstruktiv.
Ich bedanke mich aber schon mal für die vielen Beiträge.
Gehe eine Ebene höher in der Zul.stelle…meistens findet man dort einen Leiter, der Kundenorientierter denkt und den Bürger nicht als Bittsteller sieht.
Die „kleinen“ Sachbearbeiter argumentieren meistens eher so wie Windelexpress…Dienst nach Vorschrift und Schema 0815… hilfreicher wäre gewesen zu sagen, wie in seiner Zul.stelle so ein Fall weiter behandelt wird. Z.B. : ob man den Verkäufer zu so einer EV „zwingen“ kann, per Anwalt oder einfach einen wirklich guten Rat übers weitere Vorgehen.
Das werde ich auf jeden Fall versuchen.
Die Zulassungsstelle hätte wirklich da einem mehr sagen können. Vor allen Dingen war ich nicht nur einmal da und habe auch geziehlt gefragt was man noch machen kann.