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Motorrad anmelden

Kawasaki
Themenstarteram 15. November 2010 um 19:25

Nabend!

Ich möchte am Mittwoch gerne meine er5 anmelden. Dienstag soll sie noch zum Tüv zur HU.

Nun zu meinen Fragen:

1. Was passiert mit der Tüv-Plakette, wenn ich noch keine Kennzeichen habe? Muss ich mir die später abholen, oder liegen die auch beim Strassenverkehrsamt bereit?

2. Darf ich mit meinen alten Kennzeichen (Die ich noch daher habe, als ich das Moped abgemeldet hatte)

zur Zulassungsstelle fahren? Eine Versicherungsnummer liegt mir schon vor.

Danke im Voraus für die Hilfe

Gruß

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17 Antworten

1.) Die haben für solche Fälle immer welche vorrätig... ;)

2.) Nein. Ohne Zulassung besteht kein Versicherungsschutz!!!

 

Zitat:

Original geschrieben von thesaint2k4

Nabend!

Ich möchte am Mittwoch gerne meine er5 anmelden. Dienstag soll sie noch zum Tüv zur HU.

Nun zu meinen Fragen:

1. Was passiert mit der Tüv-Plakette, wenn ich noch keine Kennzeichen habe? Muss ich mir die später abholen, oder liegen die auch beim Strassenverkehrsamt bereit?

2. Darf ich mit meinen alten Kennzeichen (Die ich noch daher habe, als ich das Moped abgemeldet hatte)

zur Zulassungsstelle fahren? Eine Versicherungsnummer liegt mir schon vor.

Danke im Voraus für die Hilfe

Gruß

Zu 1: Wenn dein Motorrad über den TÜV ist nimmst du den TÜV-Bericht mit zur Zulassung. Die entsprechenden Plaketten bekommst du dann bei der Zulassung.

Zu 2: Nein, darfst du nicht. Die Versicherungs-Nr. wird nur zur Sicherstellung eines vorliegenden Versicherungsabschlusses mitgeteilt, welches im übrigen der Zulassungsbehörde schon im Vorfeld zur Verfügung steht.

Themenstarteram 15. November 2010 um 20:30

Danke für die Info.

Hab jedoch gelesen, dass die direkte Fahrt zur Zulassungsbehörde zur Anmeldung oder Abmeldung erlaubt ist. Also ist dort nichts dran?

Zitat:

Original geschrieben von thesaint2k4

Danke für die Info.

Hab jedoch gelesen, dass die direkte Fahrt zur Zulassungsbehörde zur Anmeldung oder Abmeldung erlaubt ist. Also ist dort nichts dran?

Es war mal erlaubt, nach der Abmeldung mit dem Kfz nach Hause zu fahren, das der Vertrag für das abgemeldete Kfz immer bis 24 Uhr galt, bzw, da endete. Ich weiss aber nicht wie da heute ist, am besten mit der Versicherung telefonieren, dann weisst du es.

Ganz einfache Lösung:

In § 10 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung), insbesondere Absatz 4 und 5, ist dies erklärt.

 

Gruß.

Zitat:

Original geschrieben von thesaint2k4

Danke für die Info.

Hab jedoch gelesen, dass die direkte Fahrt zur Zulassungsbehörde zur Anmeldung oder Abmeldung erlaubt ist. Also ist dort nichts dran?

selbstverständlich darfst du das, Link zum passenden § der FZV wurde ja bereits genannt. Wichtig dabei ist aber folgendes:

wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches Kennzeichen zugeteilt hat

Also _vor_ der Fahrt mit dem umgestempelten Kennzeichen bei dem STV die Zuteilung eines solchen auch beantragen. Gerade bei Neuzulassungen i.V.m. einer online-Reservierung einer neuen Kennzeichenkombination gilt dieses dann noch NICHT als "zugeteilt" im Sinne der FZV. Das muss erst offiziell das SVA machen.

am 16. November 2010 um 7:56

das wunder des telefons: ruf halt bei deiner zulassungsstelle an, und gut ist.

Themenstarteram 16. November 2010 um 13:52

Zitat:

Original geschrieben von PreEvo

das wunder des telefons: ruf halt bei deiner zulassungsstelle an, und gut ist.

Klar, dass ich, wenn ich Dienstags morgens einen Termin beim Tüv hab, nicht noch Montags nachts bei der Zulassungsstelle anrufen kann, oder?

Das Wunder des Internets.

@Topic.

Danke an alle. Ist eigentlich klar, dass ich nicht mit meinen alten Kennzeichen fahren darf. Hätte jetzt extra zur Behörde gemusst und mir Kennzeichen reservieren lassen bzw. drucken lassen müssen und mit denen dürfte ich dann fahren.

Dann mach ichs doch lieber per Bus und Bahn.

am 16. November 2010 um 17:20

Zitat:

Original geschrieben von titus95

Zu 2: Nein, darfst du nicht.

Also, mein lieber Titus, ich hatte gerade so eine knifflige Frage, die weder die Versicherung noch die Zulassungsstelle im Vorfeld genau beantworten konnten. Dabei kam ganz beiläufig heraus, daß man "immer" (wenn es der TÜV-Abnahme und der Zulassung dient) auch ohne gültiges Kennzeichen zum TÜV fahren darf. Verbürgen würde ich mich dafür aber nicht.

Allsquare

Zitat:

Original geschrieben von allsquare

Zitat:

Original geschrieben von titus95

Zu 2: Nein, darfst du nicht.

Also, mein lieber Titus, ich hatte gerade so eine knifflige Frage, die weder die Versicherung noch die Zulassungsstelle im Vorfeld genau beantworten konnten. Dabei kam ganz beiläufig heraus, daß man "immer" (wenn es der TÜV-Abnahme und der Zulassung dient) auch ohne gültiges Kennzeichen zum TÜV fahren darf. Verbürgen würde ich mich dafür aber nicht.

Allsquare

Tja Allsquare, ich geb`hier meinen Kenntnisstand wider. Mehr würde mir auch nicht einfallen, denn verlässt der TS sich auf meinen Rat und baut auf dem Weg zur Zulassungsstelle einen (katastrophalen) Unfall wäre er mir sicher sehr oder sogar sehr sehr böse, und das mir Recht.

Ich wär mal gespannt, ob man dir schriftlich geben würde, dass man immer ohne gültiges Kennzeichen zum TÜV oder zur Zulassung fahren darf - glaub ich aber nicht. Auf so eine Idee würde ich im Leben nicht mehr kommen, lieber würde ich in Ermangelung eines eigenen anderen Fahrzeuges mit dem Bus oder dem Taxi mit den entsprechenden Papieren zur Zulassungsstelle fahren, bevor ich mich in einen Dschungel begebe aus dem ich nur noch ohne Fell herauskomme.

PS: welche knifflige Frage hattest du denn, die weder die Versicherung noch die Zulassungsstelle im Vorfeld genau beantworten konnten?

 

ich vermute mal, die Frage war, ob er ohne Zulassung zum TÜV, oder umgekehrt fahren darf. Daher auch die "sichere" Aussage: ..."immer", ... aber ich verbürge mich nicht...;)

am 17. November 2010 um 7:32

Zitat:

Original geschrieben von titus95

welche knifflige Frage hattest du denn, die weder die Versicherung noch die Zulassungsstelle im Vorfeld genau beantworten konnten?

Hier die Fakten zu einer Denksportaufgabe:

1. Mopped Nr. 2 hat eine Ganzjahreszulassung

2. Ich will den Versicherer wechseln

3. Ich kündige den Vertrag zum 1.1.11

4. Ich kriege den Zul.-Code vom neuen Versicherer

5. Nr. 2 soll ein SaisonKZ kriegen; 04/10

6. Ich lege Nr. 2 am 31.10.10 still

7. Vorversicherer wird aufgefordert abzurechnen

Frage:

Bekomme ich das neue Kennzeichen

a) gleich nach der Stillegung am 31.10.10

b) am 1.1.11

c) am 01.04.11

Viel Spaß bei der Lösungsfindung

Allsquare

 

Antwort a : das geht nicht, da der alte Versicherungsvertrag ja bis einschl. 31.12.2010 nur ruht.

Antwort b : du kannst sicher am 1.1.2011 mit Saisonvertrag zulassen, darfst aber natürlich bis zum 01.04.2011 nicht mit dem Motorrad fahren. Das Kennzeichen bekommst du natürlich auch am 01.01.2011.

Antwort c : du kannst auch am 1.4.2011 anmelden, bekommst erst dann dein Kennzeichen und kannst auch sofort fahren

am 17. November 2010 um 8:21

Zitat:

Original geschrieben von titus95

Antwort a : das geht nicht, da der alte Versicherungsvertrag ja bis einschl. 31.12.2010 nur ruht.

Siehste, das war der Zulassungsstelle nicht so ganz klar. Ein zufällig anwesender Makler klärte auf, daß bei einer Zulassung vor dem 1.1. über den neuen Versicherer, der alte Versicherer "ältere Rechte" geltend machen würde. Woher der Vorversicherer von der erneuten Zulassung erfährt ? Durch die SFR-Abfrage !

Dabei kamen wir auf den TÜV. Dieser wäre im Feb 11 fällig. Da ich aber erst ab 04/11 fahren darf, wie komme ich mit dem entstempelten Kennzeichen zum TÜV ? Antwort: "zum TÜV dürfen Sie auch mit einem entstempelten Kennzeichen !"

Allsquare

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