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Motorrad auf Auto gefallen - Seitenständer vergessen
Hallo zusammen
Mir ist ein ziemliches missgeschick passiert.
Ich bin mit dem Motorrad die Auffahrt zur Garage gefahren.
Auf höhe der Garage stand neben mir das Auto meines Freundes (das Auto ist ein Firmenfahrzeug). Ich hielt neben dem Auto an, da die Garagentür zu war, stellte ich den Gang um auf Leerlauf, um abzusteigen, Garage zu öffnen und reinzufahren.
Aus unerklärlichen Gründen, vergaß ich aber bevor ich abstieg den Seitenständer zu bedienen. Ich stieg also ab, mir kam das motorrad entgegen, ich versuchte es noch zu halten, rutschte jedoch auf der Kieseinfahrt aus und knallte mit dem Motorrad gegen das Auto (rechte Seite, Beifahrertür) da sind jetzt von mir lauter Kratzer am Auto und einige Dellen wo der Lenker, Bremse, Spiegel gegen das Auto ist ...
Nun die Frage wer zahlt den Schaden? Mein Freund und ich wohnen zusammen, jedoch ist das ein Firmenauto, deshalb denke ich, dass die Versicherung hier nicht sagen kann, dass wir zusammen wohnen und deshalb nicht greift.
Jedoch will die Privathaftpflicht nicht zahlen.
Nun habe ich die Versicherung von meinem Motorrad angerufen, da ich ja eigentlich "gefahren" bin und nur kurz die Garage öffnen wollte. Die Dame von der Versicherung war sich jedoch etwas unsicher und hat die Sache erst mal weiter geleitet.
Nun hab ich Sorgen, dass gar keine Versicherung zahlen will :/
Beste Antwort im Thema
Und bei der 1200 RT gab der "Zylinderschutzbügel" bei Bodenkontakt sofort auf. Hab für meine damals dann einen aus Edelstahl gekauft - und danach ist mir die Kiste nie wieder umgekippt. Prinzip Regenschirm, wie mir scheint.
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18 Antworten
Hier ist mMn. deine Haftpflicht des Motorrades in der Pflicht. Das Missgeschick steht doch im unmittelbaren Zusammenhang der Nutzung des Fahrzeuges.
Gruß
Ich wüßte keinen Grund, warum deine Kfz-Haftpflicht den Schaden am Fahrzeug eines Dritten nicht zahlen sollte.
Würde das Auto deinem Freund gehören und würdet ihr in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, dann könnte es Probleme geben, so aber nicht.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 20. März 2019 um 22:09:36 Uhr:
Ich wüßte keinen Grund, warum deine Kfz-Haftpflicht den Schaden am Fahrzeug eines Dritten nicht zahlen sollte.
Würde das Auto deinem Freund gehören und würdet ihr in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, dann könnte es Probleme geben, so aber nicht.
Das gleiche denke ich auch wie ihr beiden. Vergessen hab ich zj erwähnen, das Firmenauto läuft auf seine eigene Firma. Er ist selbstständig. Aber ich denke dass es eben trotz Lebensgemeinschaft hoffentlich einen Unterschied wegen seiner Firma macht
Wie sind die Eigentumsverhältnisse bzw die VN-Eigenschaft bei Euren Fahrzeugen?
Zitat:
@NDLimit schrieb am 20. März 2019 um 22:24:28 Uhr:
Wie sind die Eigentumsverhältnisse bzw die VN-Eigenschaft bei Euren Fahrzeugen?
Was ist eine VN Eigenschaft?
Also das Motorrad gehört mir, ist Teilkasko versichert
Das Auto läuft auf ihn, über Firmenleasing Vollkasko
Mehr weiß ich leider nicht, hatte noch nie was mit Versicherungen zu tun, außer meine Beiträge zu zahlen
Bist du im ADAC?
Dann könntes du eine kostenlose Rechtsberatung erhalten.
Oder du wartest ab, wie die Versicheung reagiert.
Zitat:
@Carl1991 schrieb am 20. März 2019 um 22:31:45 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 20. März 2019 um 22:24:28 Uhr:
Wie sind die Eigentumsverhältnisse bzw die VN-Eigenschaft bei Euren Fahrzeugen?
Was ist eine VN Eigenschaft?
Also das Motorrad gehört mir, ist Teilkasko versichert
Das Auto läuft auf ihn, über Firmenleasing Vollkasko
Mehr weiß ich leider nicht, hatte noch nie was mit Versicherungen zu tun, außer meine Beiträge zu zahlen
Das Moped wird auch wohl Haftpflicht haben.
In dieser Konstellation ist Eure Lebenskonstellation egal. Die KH des Mopped zahlt den Schaden am Auto. Schäden am Mopped sind da nun nicht abgedeckt.
Sorry Oetteken, da brauchts den ADAC nicht, die Mitarbeiterin der VS muss aber 3 Stunden bei Wassser und Brot nachsitzen.
Wasser und Brot? Bei 3h ist das reine Verschwendung.
Der Leasingnehmer muß die Leasingbank informieren und von der Krad-HP die Regulierung des Schadens verlangen.
Seitenständer auf Kieseinfahrt?
Hätte das Moped auch nicht vom Umfallen abgehalten.
Komische Geschichte.
Zitat:
@servicetool schrieb am 21. März 2019 um 05:53:33 Uhr:
Seitenständer auf Kieseinfahrt?
Hätte das Moped auch nicht vom Umfallen abgehalten.
Komische Geschichte.
Die einfahrt wird heuer erst gepflastert. Ist fester Untergrund. Fahre da schon 3 Jahre hin und her
Hab ich nur erwähnt um zu erklären warum ich weggerutscht bin. Sieht man aber auch an meinen ganzen Hämatimen und Kratzern am Bein
Komisch find ich auch, dass ich den Seitenständer vergessen hab. Deshalb mach ich mir ja Sorgen wie das überhsupt abläuft mit der Versicherung. Aber wenn man das Auto sieht qo die Krater durch mich am Auto entstanden sind, wo die Dellen meines Lenkers am Auto sind, und wo meine Verletzungen sind, kann mans aber eigentlich nachvollziehen
Da du nicht. Der Eigentümer des Auto bist zahlt deine HP vom Mototrad
Vielleicht hast du den Seitenständer gar nicht vergessen aus zuklappen, sondern nur nicht weit genug ausgeklappt. Wenn der nicht über die 90Grad hinweg ausgeklappt wird, dann kann er ja nicht halten. Das kann bei den gefühllosen Stiefeln und wenn man etwas unaufmerksam ist schon mal passieren
Reicht schon, wenn der Seitenständer nicht schnell genug Halt findet, quasi die Maschine schon über den Kipppunkt steht - bzw. dann schnell liegt. Mir mal auf einem Parkplatz passiert, nicht gesehen, dass unter dem ausgeklappten Seitenständer ein Loch im Asphalt war. Hat dann auch Bums gemacht.
Willkommen im Club......
Hat bei meiner RT 1220 damals 1.700 Euro gekostet. Bisschen Platic und ein Zylinder.
Ist wohl schon fast so jedem Biker schon mal passiert.
Redet nur keiner gern drüber..........