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Motorrad außer Saison umgekippt und Auto beschädigt, zahlt die Versicherung?
Also folgendes ist geschehen:
Moped auf Privatgründstück für Winter geparkt, auf Haupständer seit November, heute ist aus irgendeinen Grund umgekippt und neben parkende Fahrzeug beschädigt, Tür gebeult und tief verkratzt, zahlt in den Fall die Versicherung? Oder wie soll ich umgehen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Forster007 schrieb am 27. Januar 2019 um 19:55:08 Uhr:
https://www.fahrerflucht.org/unfall-autotuer-gegen-anderes-auto/
Nur mal so eine Seite, die das eben nicht sagt.
Da gibt es mehrere von im Internet. Braucht man nur mal zu googlen
Für den Fall des TE wird es ehe noch interessant, wenn die Fahrzeuge dem gleichen Halter gehören. Dann zahlt die Haftpflichtversicherung möglicherweise auch nicht, weil kein anderer ja zu schaden gekommen ist.
Sollte das Auto einem anderen gehören und es auf Geheiß vom Grundstücksbesitzer dahin gestellt haben, wird es auch interessant.
Hat er es aber ohne solche Konstrukte dahingestellt und eben zu dicht, kann die obere Sache eben doch konstruiert werden. Und dafür braucht man keine blühende Phantasie, sondern reicht die einfache Logik aus, wenn man einfach mal das ganze abstrakt betrachtet.
Es geht sogar soweit, dass man überhaupt jetzt noch wissen müsste, ob das Auto oder das Motorrad zu erst da stand.....
Am Ende kann dieses Rätzel nur vom TE gelöst werden und es gibt so also keine klare Aussage, weil einfach zuviele Annahmen getroffen werden müssen.
Und da kann man eben unterschiedliche Szenarien, auch von mir aus mit einer blühenden Phantasie, bilden und entsprechend bereden.
Falsch ist die zumindest so erstmal nicht. Da kann man sagen was man will!
Bei allem Respekt und ohne jegliche persönliche Ansprache - das ist fachlich absoluter Schwachsinn
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44 Antworten
Hmm. Ich bin kein Versicherungsexperte, aber ich stelle mir gerade folgende Frage: Sind beide Fahrzeuge Dir, oder wurde ein fremdes Fahrzeug beschädigt?
Wie heißt es so schön? Es kommt darauf an!
1) Haftpflicht heißt Schäden gegenüber "Dritten"
2) Wenn die Versicherung noch besteht (ungekündigt), dann greift in der Saisonpause die Ruheversicherung und da steht in meinen Bedingungen:
Der Ruheversicherungsschutz umfasst
• die Kfz-Haftpflichtversicherung,
• die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug zum Zeitpunkt der
Außerbetriebsetzung eine Vollkasko oder eine Teilkasko besteht.
Ich hoffe das hilft - wie auch ein Hauptständer oder ähnliches um Reifenplatten zu vermeiden ;-)
Datschi0825
Da es nicht im Verkehr war, müsste die Privathaftpflicht greifen, sofern Auto von einem anderen und Versicherung vorhanden. Ist ja wie mit autotüren. Da zählt die autihaftpflicht auch nicht...
Äh, und was ist mit der Benzinklausel?
Das mit den Autotüren hätte ich schon mal aus bastlerichen Gründen genauer beschrieben bekommen.
Allerdings kommt es schon darauf an ob der Kapitän des Fz. eingreifen kann oder nicht ...
Schönes WE von Datschi0825
@Cs2018
Das ist im Grunde keine Frage für so ein Forum. Versicherungsverträge können unterschiedlich sein. Mit dieser Frage solltest Du schlicht Deine Versicherung konfrontieren oder die AGB (das Heft, das Du bekommen hast) durchlesen. Da steht das drin. Meine Kfz-Haftpflichtversicherung würde so einen Schaden übernehmen. Meine Privathaftpflicht auch. Es ist dabei unerheblich, ob das Schadenereignis im öffentlichen Verkehrsraum oder auf Privatgrund stattgefunden hat. Das ist nur für die Polizei wichtig, falls man sie ruft. Im öVR ist es ein "Verkehrsunfall", auf Privatgrund interessiert die das nicht.
Zitat:
@Datschi0825 schrieb am 26. Januar 2019 um 15:36:28 Uhr:
Äh, und was ist mit der Benzinklausel?
Das mit den Autotüren hätte ich schon mal aus bastlerichen Gründen genauer beschrieben bekommen.
Allerdings kommt es schon darauf an ob der Kapitän des Fz. eingreifen kann oder nicht ...
Schönes WE von Datschi0825
Ich habe jetzt auch mal, am großen PC, genauer geschaut. Die haben das wohl in den letzten Jahren geändert. Vielleicht auch aus dem Grund, dass viele Versicherungen drücken wollten. Ist aber nur eine Vermutung.
Zumindest übernimmt dieses im Normalen die KFZ-Haftpflicht, außer es stellt sich raus, dass das andere geparkte Auto dort nicht parken durfte.
Wenn es sogar Mutwillig geschehen ist, Kann sich die Versicherung den Betrag auch zurück holen.
Also ich habe genauso wenig Ahnung wie die anderen, nur gehe ich davon aus, wenn ein Fahrzeug nicht versichert ist ( und das ist es nicht mit einem Saison Kennzeichen von April bis November als Beispiel ) dann kann ich auch keine Schadensregulierung erwarten, egal ob Fahrzeug steht oder fährt.
Habe noch nie mein Motorrad im Winter abgemeldet, daher kann ich dazu nichts sagen, kann sein es gibt da andere Klauseln die ich nicht kenne. Nur wie ich schon erwähnte im ersten Moment ohne den Vertrag zu kennen, ist das Fahrzeug zumindest mit dem normalen Vertrag in meinen Augen nicht versichert, dafür hast Du ja nur ein Saison Kennzeichen und zahlst ja auch keine Beiträge.
Aber die Haftpflicht wäre ein anderes Thema . Aber wie schon einer schrieb, alles hier sind Gedanken des einzelnen aber nichts konkretes, einfach das klein gedruckte im abgelaufenen Vertrag lesen, denn das ist einzig und alleine ausschlaggebend.
Das ist so nicht richtig.
Meine BMW K1300GT war Vollkasko versichert und hatte deshalb auch ein Saisonkennzeichen 3-11. So ein 160 PS - Geschoß ist sauteuer. Das Fahrzeug gilt auch außerhalb der Saison als zugelassen und ist entsprechend versichert.
Es ist ja nicht "abgemeldet" (=vorübergehend stillgelegt) und daher ganz anders zu bewerten, als ein stillgelegtes Kfz.
Wenn man Dir Dein Moped außerhalb der Saison klaut, greift die TK ja auch. Bei Saisonkennzeichen. Nicht wenn Du es stilllegst.
Aber die ganze Vermuterei bringt überhaupt nichts, denn es gibt unterschiedliche Versicherer, unterschiedliche Tarife und Verträge.
Der TE soll seinen Vertrag und die AGB lesen
Ist eben ein Aufwand.
Ansonsten den Versicherer anrufen.
Zitat:
@Forster007
Zumindest übernimmt dieses im Normalen die KFZ-Haftpflicht, außer es stellt sich raus, dass das andere geparkte Auto dort nicht parken durfte.
Das ist doch Käse. Und wenn der andere 3 mal da nicht hätte stehen dürfen ist ihm ein Schaden entstanden und für diesen Schaden ist irgend jemand Schadensersatzpflichtig.
Dann lese dich mal durch die ganzen Sachen durch. Gibt sehr viel dazu. Es geht sogar so weit, dass beide eine teilschuld haben können...
Und das muss nun von Fall zu Fall geklärt werden. Und das vor Ort.
BGB §823
1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Und was bekommt der, der evtl. dort nicht hätte stehen dürfen? Auf öffentlichen Plätzen 10 - 20 €, auf privaten eine Abmahnung oder Hausverbot.
Nochmal, es ist ein Schaden entstanden, solange es nicht der eigenen ist, ist dieser zu ersetzen. Da kannst Du machen was Du willst, das ist Gesetz. Du bastelst dir oft deine eigene Welt.
Du kannst nur nicht lesen und scheinbar nicht verstehen. Wenn der andere da nicht stehen durfte oder es damit sogar provoziert hat, ist er selbst schuld oder bekommt eine Mitschuld. In dem Fall muss seine eigene Versicherung, sofern entsprechend vorhanden, mit zahlen oder vollkommen für aufkommen.
Aber Hauptsache du wurdest wieder mal beleidigend. Typisch für dich....
alles was nicht nach deinem Schnabel redet nennst du beleidigend. Wo war eine Beleidigung? Wird Zeit, dass dich ein Admin mal stoppt.
Redest du gerade mit nem Spiegel? Dann lese deine mal durch. Aber stimmt, du beleidigst ja nicht....
Vielleicht sollte dich ein admin stoppen...