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Motorrad durch die Polizei eingezogen

Themenstarteram 18. Januar 2020 um 1:52

Hallo Leute

einem Freund vom mir soll sein Motorrad eingezogen werden , also enteignet. Ist sowas so einfach möglich. Er hat mit seinen Kumpels an einer ziemlich unbefahrenen Ecke Beschleunigungsfahrten und Wheelis geübt bis die Blauen dazugekommen sind. Da die Burschen mit einer Helmkamera noch alles aufgenommen haben, gibt es ja ausreichend Beweise für den ganzen Kram.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema
am 18. Januar 2020 um 7:06

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 18. Januar 2020 um 07:00:29 Uhr:

 

Er hat "Beschleunigungsfahrten und Wheelis geübt", soso ....

Und wahrscheinlich noch irgendwelche Anwohner damit genervt.

Wenn das Motorrad wirklich eingezogen wurde, spricht es ja für ein konsequentes Handeln der Polizei und kann nur begrüßt werden. Sollte grundsätzlich bei jedem illegales Verhalten so gemacht werden.

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In so einem Fall ist das einzig sinnvolle Rat der Gang zu einem guten Anwalt für Verkehrsrecht. Der kann euch genau sagen, was rechtens ist und welche Chancen es gibt, der Enteignung zu entgehen.

Zitat:

@kasawumbu schrieb am 18. Januar 2020 um 02:52:30 Uhr:

Hallo Leute

einem Freund vom mir soll sein Motorrad eingezogen werden , also enteignet. Ist sowas so einfach möglich. Er hat mit seinen Kumpels an einer ziemlich unbefahrenen Ecke Beschleunigungsfahrten und Wheelis geübt bis die Blauen dazugekommen sind. Da die Burschen mit einer Helmkamera noch alles aufgenommen haben, gibt es ja ausreichend Beweise für den ganzen Kram.

Viele Grüße

Wieso enteignet?

Wenn's ihm dann nicht mehr gehört sind "die" dann Schuld?

Er hat "Beschleunigungsfahrten und Wheelis geübt", soso ....

am 18. Januar 2020 um 7:06

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 18. Januar 2020 um 07:00:29 Uhr:

 

Er hat "Beschleunigungsfahrten und Wheelis geübt", soso ....

Und wahrscheinlich noch irgendwelche Anwohner damit genervt.

Wenn das Motorrad wirklich eingezogen wurde, spricht es ja für ein konsequentes Handeln der Polizei und kann nur begrüßt werden. Sollte grundsätzlich bei jedem illegales Verhalten so gemacht werden.

Funktioniert nur, wenn die Fahrten „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ waren und verhältnismäßig muss die Maßnahme auch noch sein. Ab zum Anwalt.

Völliger Blödsinn, Anwalt ....

Ich würde solcherlei Sachverhalte gleich vor die UN bringen. Kann ja nicht sein, dass man nur ein klein wenig Spaß haben will und dann kommen solche Staatsgewalten und wollen das mit völligst überzogenen Maßnahmen beenden. Polizeistaat!!!

:cool:

Ich tippe ja eher darauf das der TE mal wieder, wie so viele andere auch, falsche Ausdrücke nutzt bzw, Ausdrücke nicht richtig einsetzen, und die Zwiebackfräse nicht eingezogen sondern beschlagnahmt wurde um diese zB genauen Tests zu unterziehen, bzw Gutachten zur BE oder Verkehrstauglichkeit oder Lautstärke zu unterziehen.

da müsste dann aj auch was schrifftliches zu vorhanden sein, dann soll der TE das doch mal einstellen, dann weiss man mehr

und das mit den Helmkameras ist natürlich selten dämlich

Ich vermute das auch, nützt aber nix weil die Hirnlosen auch noch per Anwalt vertreten werden sollen.

Von welchen Geld denn?

Das Motorrad wird wohl wg. technischer Mängel eingezogen worden sein.

Gibts hier Leute, die dafür Geld geben möchten und nen Anwalt kaufen wollen?

Habt ihr euch meinen Link und den Paragraphen 315 durchgelesen? Paragraph 315d im Zusammenhang mit Paragraph 315f. Die Schilderung des TE ist schlüssig.

ok, dann ist ja alles gut und richtig, endlich tut die Justiz was

Zitat:

@Schubbie schrieb am 18. Januar 2020 um 06:46:58 Uhr:

Paragraph 315d

https://www.google.com/.../...teigert-sein-motorrad-a-1263097-amp.html

Wobei dieser Fall schon eine andere Qualität hat, als das was hier geschildert wurde. Ich glaube nicht, dass das im geschilderten Fall so durchgezogen wird, bzw. durchgezogen werden kann. Die ganze Sache muss dann schließlich ein Richter entscheiden. Bei der endgültigen Entscheidung spielt dann mit Sicherheit auch das frühere Verhalten des Betroffenen im Straßenverkehr eine Rolle ( Voreintragungen)

Aber der Besuch eines Rechtsanwaltes ist hier glaube ich ratsam.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 18. Januar 2020 um 06:57:17 Uhr:

In so einem Fall ist das einzig sinnvolle Rat der Gang zu einem guten Anwalt für Verkehrsrecht. Der kann euch genau sagen, was rechtens ist und welche Chancen es gibt, der Enteignung zu entgehen.

Es wird, trotz eindeutiger Rechtslage, auf der ganzen Welt keinen Anwalt geben der sich nicht zu der Aussage verleiten lässt: Ich schaffe das Problem aus der Welt............................und.......... nach einigen Monaten erfolglosen Arbeitens eine saftige Rechnung auf den Tisch legt.

Merke: Auch ein Rechtsanwalt lebt nur mit den Einnahmen und es ist jedem geraten sich vorab über den möglichen Erfolg einer Klage zu Informieren.

MfG kheinz

 

Sicherlich beschließt das nicht die Polizei und es ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Aber Wheelies werden glaube ich als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gewertet.

Ich halte es für wahrscheinlich, dass es ein Denkzettel sein soll, wenn niemand gefährdet wurde und nichts weiteres bekannt ist. Aber das kann uns der TE ja irgendwann mitteilen.

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