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Motorrad eVB für Ummeldung bekommen und Drosseleinbau

Themenstarteram 27. Oktober 2024 um 17:57

Habe mein erstes Motorrad gekauft. Ich muss es noch ummelden. Ich habe gelesen, dass ich automatisch die Versicherung des Vorbesitzers übernehme, nun habe ich aber keine eVB oder so von ihm um es umzumelden und würde auch eher eine andere Versicherung haben. Da ich auch nichtmals weiss wo er versichert ist und wie viel er zahlt. Wie erhalte ich seine eVB, bzw. kann ich einfach jetzt eine neue Versicherung machen? Wie kündige ich die Versicherung vom Vorbesitzer?

Zudem muss ich noch eine Drossel einbauen.

Diese muss ich ja dann vom TÜV abnehmen lassen, trägt dieser die Drossel dann einfach in Zulassung Teil 1 ein oder muss ich danach wieder zur Zulassungsstelle laufen? Weil in dem Fall wäre es ja sinnvoller erst die Drossel einzubauen und abnehmen zu lassen und danach das Motorrad umzumelden.

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2 Antworten

Die eVB bekommst du von der Versicherung deines geringsten Misstrauens, einfach anrufen oder online.

 

Die Versicherung des Verkäufers erlischt mit Abmelden/Ummelden des Motorrads. Wenn das mit der Drossel nicht von heute auf morgen geht, solltest du das Motorrad abmelden, sonst zahlt der Verkäufer die Versicherung und Steuer weiter bis zur Ummeldung.

 

Hat das Motorrad noch eine gültige HU? Wenn nein, solltest du die vor Abmeldung erneuern lassen, wenn ja, kannst du nach der Abmeldung für die Fahrt zum entdrosseln und zum TÜV ein Kurzzeitkennzeichen benutzen.

Du hast mit dem Kauf vom KFZ die Versicherungsgesellschaft nur so lange übernommen bis du es auf dich an/ummeldest und dann brauchst du auch erst eine eVB.

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