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Motorrad gestohlen - wie geht's weiter?
Hallo,
mir wurde meine Maschine gestohlen. Polizei und Versicherung wurden bereits informiert. Nun habe ich gelesen, dass das FZG auch bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden soll (oder muss?). Muss ich da den Polizeibericht abwarten oder gleich mit der Vorgangsnummer zur Behörde?
Die Saison ist jedenfalls für mich jetzt gelaufen :-(
Beste Antwort im Thema
Die Behörden sind durchaus modern. Immer auf dem neuesten Stand der schlechten Laune.
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22 Antworten
Du musst Dir eine neue kaufen.
Fahrzeug abmelden und dann alles zur Versicherung schicken, wenn du den Diestahl angezeigt hast, dann wissen morderne Behörden schon Bescheid
Zitat:
Original geschrieben von ByTe-ErRoR
Fahrzeug abmelden und dann alles zur Versicherung schicken, wenn du den Diestahl angezeigt hast, dann wissen morderne Behörden schon Bescheid
Is daß nich ein Widerspruch in sich?!?!
Sofort abmelden!!! Wer weiß was für Touren der Dieb macht.
Die Behörden sind durchaus modern. Immer auf dem neuesten Stand der schlechten Laune.
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Du musst Dir eine neue kaufen.
Ja, nee, das ist klar.
Termin für Probefahrt steht schon. Nur Geld von der Versicherung gibt es wegen der Monatsfrist eher Ende Oktober, daher muss ich mit der Neuanschaffung noch ein bisschen warten.
Zitat:
Original geschrieben von ByTe-ErRoR
Fahrzeug abmelden und dann alles zur Versicherung schicken, wenn du den Diestahl angezeigt hast, dann wissen morderne Behörden schon Bescheid
Laut Versicherung sollte ich die Papiere und Schlüssel erst einen Monat nach der Anzeige einschicken. Es könnte ja schließlich sein, dass man die Maschine wieder findet. Und da ist eben letztendlich mein Problem. Melde ich die Maschine ab, man findet sie durch ein Wunder in einem Stück und in Ordnung wieder, dann müsste ich sie natürlich wieder anmelden. Deshalb eben die Frage, ob ich mit der Abmeldung erst diesen Monat warten sollte.
Also bei meinem Autodiebstahl, gab es laut AVBs, frühstens einen 1 Monat nachdem alle Unterlagen vollständig bei der Versicherung eingegangen sind. Ich habe erst 2 Monate nachdem mein Auto weg war, das Geld gehabt. Ich würde dir raten die AVBs deiner Versicherung zu lesen, da sollte alles zur Verfahrensweise drinnen stehen. Ich sollte mein Auto sofort abmelden und alles einschicken
Ich habe bei der Polizeiwache angerufen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass ich das Fahrzeug sofort abmelden sollte. Bin ich also gleich morgen früh bei der Zulassungsstelle.
In den Versicherungsunterlagen steht nichts bezüglich der Abwicklung bei Diebstahl. Als ich den Vorfall telefonisch mitteilte, sagte mir die Dame, ich solle eine formlose Diebstahlmeldung und den Polizeibericht einsenden, einen Monat später dann Papiere und Schlüssel. Laut Polizei gibt es jedoch für den Geschädigten, also mich, gar keinen Polizeibericht, den muss sich die Versicherung selber anfordern. Ich werde daher morgen noch mal bei der Versicherung anrufen und hoffe dann auf eine verlässlichere Aussage.
Ob das Geld in ein oder erst in zwei Monaten kommt, spielt dann auch keine große Rolle mehr :-( Der schöne Teil des Herbstes ist dann vorbei und finanziell zahle ich sowieso drauf. Deshalb in Kürze eine Probefahrt mit einer neuen Maschine, um etwas Vorfreude auf das nächste Jahr zu haben.
Jede Versicherung hat AVBs und da steht auch was zu Teillaskoschäden drinnen, aber die Polizei hat dir ja schonmal gute Tips gegeben.
Sehs nicht so schlimm das das du dir nicht sofort eine neue kaufen kannst.
Bis März ist ja noch Zeit. Evtl. Erhöht sich bis dahin dein Budget, wenn du eines hast.
Und du kannst deine Entscheidung welches bike du kaufst ausführlich über denken oder bessere Konditionen heraus handeln?!
Ich kenne es von zwei Diebstählen so:
1.) Das Fahrzeug war weg und blieb verschwunden. Von der Polizei erhielt ich eine Bescheinigung, die ich für die Abmeldung ohne Kennzeichen benötigte. Ich konnte das bei der Zulassungsstelle schließlich nicht vorlegen, was im Normalfall für die Abmeldung aber erforderlich gewesen wäre. Ich habe damals nicht allzu lange mit der Abmeldung gewartet. Das Geld bekam ich soweit ich mich entsinnen kann knapp 6 Wochen nach dem Diebstahl, aber es gab noch eine Verzögerung, die ich selbst verursacht hatte: Ich war mit der zunächst angebotenen Entschädigungssumme nicht einverstanden und habe die Versicherung mit Fotos u. ä. m. veranlasst, mir mehr zu zahlen. Ich wollte 3.000 DM haben, nachdem die Versicherung 2.300 DM oder so nach Schwacke zahlen wollte. Also habe ich 3.500 DM verlangt und zu meiner Überraschung 3.250 DM bekommen. Ich konnte halt den besonders guten Zustand und die mitversicherten Extras belegen.
2.) Das gestohlene Fahrzeug wurde am nächsten Tag beschädigt aufgefunden. Weil kein Sprit mehr im Tank war, hatten die bzw. hat der Dieb(e) nach dem Liegenbleiben das Moped die Uferbefestigung des Rheins herunter geworfen. Totalschaden. Da kam ein Gutachter und ich konnte die Abmeldung schon nach wenigen Tagen machen. Auch die Abrechnung erfolgte unmittelbar nach Erstellung des Gutachtens, ich hatte keine 10 Tage nach dem Diebstahl das Geld.
An sich spricht nichts gegen das schnelle Abmelden. Es ergibt sich nur ein Problem, von dem ich kürzlich auf der hiesigen Zulassungsstelle hörte: Wenn Du ein schönes Wunschkennzeichen hast, das Du gerne behalten möchtest, dann hast Du schlechte Karten. Da Dein gesiegeltes Kennzeichen noch im Umlauf ist und für Straftaten wie etwa Tankbetrug genutzt werden könnte, muß das zur Fahndung ausgeschrieben werden (ist es vermutlich schon). Was zur Folge hat, daß die Kombination nicht mehr an Dich vergeben werden kann. Ist ja nachvollziehbar: Die Zulassungsstelle kann Dir kein Kennzeichen zuteilen, nach dem gefahndet wird. Du verlierst also Dein Wunschkennzeichen, das Du ohne Diebstahl z. B. bei einem Verkauf des Motorrads aufs nächste Fahrzeug hättest übertragen lassen können.
Gruß Michael
Zitat:
Original geschrieben von cng-lpg
Ich konnte halt den besonders guten Zustand und die mitversicherten Extras belegen.
Das muss man nicht. Die Versicherung muss den Wiederbeschaffungswert erstatten, und der liegt nun mal deutlich höher als der Händler-EK nach Schwacke.
Bei meiner umgefahrenen geparkten CB500 hat der von mir bestellte Gutachter mit einigen von mobile.de kopierten Angeboten genau die Summe für mich rausgeholt, für die ich sie dort vorher nicht losgeworden war.
Zitat:
Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer
Die Versicherung muss den Wiederbeschaffungswert erstatten, und der liegt nun mal deutlich höher als der Händler-EK nach Schwacke.
Natürlich muß der Wiederbeschaffungswert, also der Händler-VK erstattet werden, was auch sonst? Vom Händlereinkaufspreis mag sich der Händler Ersatz beschaffen können, der Endverbraucher muß aber den Händlerverkaufspreis zahlen.
Der nach Schwacke oder ähnlichen Verzeichnissen ermittelte Händler-VK stellt jedoch nur einen Durchschnittswert dar, der nicht zum gestohlenen Fahrzeug passen muß - und das war bei mir der Fall. Der Händler-VK hat für die Vespa damals bei 2.300 DM gelegen, mein Roller war aber in deutlich besserem Zustand als durchschnittlich, zusätzlich war an der Vespa etliches an mitversichertem Zubehör verbaut.
Wer eine alte Möhre hatte, braucht sich nach einem Diebstahl nicht die Mühe zu machen, aber wer ein Fahrzeug besaß, das besser als üblich war oder aus anderen Gründen deutlich mehr wert war, der sollte auf jeden Falle nicht gleich das erste Angebot der Versicherung akzeptieren, denn das geht von einer 08/15-Durchschnittskarre aus.
Nehmen wir als Beispiel einen beliebten Auspuff eines Drittherstellers. Ist eine Serienanlage gebraucht 100 bis 200 € wert, die Fremdanlage wird aber meist mit 250 bis 350 € gehandelt, dann hat man als Diebstahlsopfer schon ein Argument, 100 bis 200 € mehr zu fordern. Wobei man dann eher 200 € fordern sollte, denn die Versicherung wird nicht unbedingt jeder Forderung nachkommen und selber ggf. auch handeln.
Gruß Michael
P.S.: Ich habe heute ein Moped angemeldet, das nach 18 Jahren fast noch ins Schaufenster passen würde. Echter Kilometerstand knapp über 1.000 km, das Moped war nur 4 Jahre zugelassen. Es wurde komplett saniert, alle möglichen Teile sind nun fabrinkneu, d. h. der Zustand ist wirklich top². Den Zustand werde ich für den Fall der Fälle dokumentieren - wer schon mal einen oder mehrere Diebstähle hinter sich hat, der wird das nachvollziehen können.
Ne, ne, die TK versichert nur den serienmäßigen Zustand. Besondere Anbauteile müssten extra versichert werden. Macht aber keiner. Deshalb kannste Dir das Beispiel mit dem Auspuff klemmen.