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Motorrad in Teilen zerlegt und dann geklaut

Themenstarteram 31. März 2021 um 14:11

Grüße,

Ich bin neu hier und habe gleich eine Frage parat:

STORY: ich habe mein motorrad auseinander gebaut und die Teile in meinen T6 geladen damit ich diese dann zum bepulvern bringen kann. Das war zum mindestens der Plan, leider ging dieser nicht auf daher mein T6 in der Nacht geklaut wurde inklusive der Teile.

Die Polizei hat alles aufgenommen, die Versicherung wurde informiert.

Mein Problem:

Die Versicherung will die Motorradteile nicht bezahlen weil das Bike auseinander gebaut war und nicht als ganzes geklaut wurde ,ist das rechtens? Das Motorrad ist immerhin Teilkasko versichert?

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46 Antworten

Um welches Summen handelt es sich da? Richtig teures Mopped oder eher ein älteres 0815-Fahrzeug ohne nennenswerten Wert?

Das du natürlich nocht die restlichen Motorradteile vorweisen musst, die nicht gepulvert werden können, versteht sich von selbst.

Oh man, das wird lustig.

Da da Motorrad zerlegt nicht mehr als eigenständiges Fahrzeug gilt ist es auch mit TK wohl nicht mehr Diebstahlversichert. Max, vielleicht ein abgeschlossener Rahmen und alle was an dem noch verbunden war ist.

Aber was ist mit dem T6, kriegst das da nicht als Ladung durch wenn du das entsprechend versichert hast?

Themenstarteram 31. März 2021 um 14:31

Danke für deine Antwort.

Der T6 hatte keine Transportversicherung, dementsprechend ist so etwas wohl nicht mit versichert.

Ich weiß auch nicht recht ob meine Hausrat dafür aufkommen muss, bin schon am police wälzen.

Themenstarteram 31. März 2021 um 14:32

Ca 800 Euro.

Ist ein Chopper von 95 , Wert ca 6000euro

Möglich das die Hausrat sowas übernimmt aber dafür gibt es enge Grenzen und Regeln.

Ich denke das wird schwer.

Wann hast du das eingepackt, wann wurde es geklaut und wann hattest du vor zum Pullverer zu fahren?

Die Hausrat wird wohl auf die Benzinklausel verweisen. Die TK ist auch bei Diebstahl von verbauten Teilen zuständig. Wenn die TK schon verweigert hat, dann ab zum Anwalt.

Schätze mal eher das wird schwierig. Die Teilkasko zahlt bei Entwendung von verbauten Bauteilen, soweit korrekt.

Hier waren die Teile aber nicht verbaut sondern lagen lose in einem Fahrzeug.

Da wird auch ein Anwalt nicht helfen.

am 31. März 2021 um 17:11

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. März 2021 um 18:32:51 Uhr:

Die Hausrat wird wohl auf die Benzinklausel verweisen. Die TK ist auch bei Diebstahl von verbauten Teilen zuständig. Wenn die TK schon verweigert hat, dann ab zum Anwalt.

Und nicht vergessen, das Honorar für den Anwalt zur Seite zu legen. Dieser Hinweis wird stets vergessen.

Zitat:

@situ schrieb am 31. März 2021 um 19:11:08 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. März 2021 um 18:32:51 Uhr:

Die Hausrat wird wohl auf die Benzinklausel verweisen. Die TK ist auch bei Diebstahl von verbauten Teilen zuständig. Wenn die TK schon verweigert hat, dann ab zum Anwalt.

Und nicht vergessen, das Honorar für den Anwalt zur Seite zu legen. Dieser Hinweis wird stets vergessen.

Mit dem Stichwort macht man den Pessimisten immer eine Freude. :)

am 31. März 2021 um 17:50

Es hilft dem Optimisten nichts, wenn er voller Optimismus ungeprüfte Ratschläge befolgt, die ihm außer Ausgaben nichts bringen. Nicht jeder weiß um die Risiken und Wahrscheinlichkeiten und manche folgen sogar Forenempfehlungen. Gerry gab eine, der ich als Betroffener eher folgen würde, wenn überhaupt.

Du bist halt Pessimist und kommst mit den AKB der TK nicht klar. Dein Problem. :)

Also ich halte das für bedingt in Ordnung.

Versichert ist aus meiner Sicht das Motorrad mit allen was daran festverbunden war. Eine Unterscheidung, ob das Fahrzeug fahrfähig und/oder verladen ist, ist m.E. unzulässig bzw. ergibt sich nicht aus den einschlägigen Verbandsbedingungen.

Nach einschlägigen Versicherungsbedingungen ist das Fahrzeug mit allen fest verbundenen Teile versichert. Hieran wird es teilweise scheitern. Zumindest aber mal für den Rahmen und allem was halt (noch) dran war, muss aus meiner Sicht Entschädigung geleistet werden. Für alles was abgeschraubt musst Du aus meiner sicht in die eigene Tasche greifen. Beweispflichtig bist im Zweifel Du.

Da würde ich auch den gerichtlichen Weg risikieren.

Die Teile wurden nur für die Beschichtung zerlegt. Das ändert mMn nichts an dem Charakter als fest verbauter Bestandteil des Bikes iSd AKB. Es wird dadurch nicht zum Gepäck. Anders wäre das wohl bei einem Schlachter, wenn es um die Verwertung der Einzelteile geht und mit dem Zerlegen der Fahrzeugcharakter auf Dauer entfallen soll.

Zu welchem Zweck das Motorrad zerlegt wurde ist unerheblich. Versichert ist nur das Motorrad und fest verbaute Teile. Das ist auch logisch weil sich einzelne Teile wesentlich leichter entwenden lassen als ein ganzes Fahrzeug oder fest verbaute Teile.

Sollte sich etwas anderes aus den Versicherungsbedingungen ergeben dann zitier das doch mal.

Die Ausführungen zum Charakter der Teile sind wohl eher deine Privatmeinung.

Fahrzeugteile, egal wo sie gelagert sind, in einem anderen Fahrzeug, einer Werkstatt oder in einer Garage sind in der TK nicht versichert.

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