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Motorrad LED Blinker wechseln
Guten Abend,
habe mir vor nem Monat mein erstes Motorrad gebraucht gekauft. Es handelt sich um eine CBR 500 R 2017. Natürlich wollte ich die dicken klobigen Frontblinker gleich mal durch kleine LED Blinker wechseln. Jetzt bin ich mir aber nicht sicher ob ich hier andere Relais oder Widerstände vor den neuen LED Blinkern brauche.
Link zu den LED Blinkern: https://www.amazon.de/.../262-1545050-4060707?...
Habe mich etwas durch einige Foren gelesen aber nicht ganz verstanden, was ich jetzt wo brauche...
Kennt sich da jemand mit der Maschine aus?
Mit freundlichen Grüßen
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16 Antworten
Moin Moin !
Zitat:
Widerstände vor den neuen LED Blinkern
Nein . Du brauchst entweder Widerstände neben den Blinkern oder besser ein Lastunabhängiges Blinkrelais.
MfG Volker
Hallo Volker,
Was genau wäre einfacher zu montieren? Ich habe gehört für ein Lastunabhängiges Blinkerrelais muss ich den Tank abbauen um an die Elektronik zu kommen. Stimmt das?
Wie genau würde das mit den Widerständen funktionieren???
MfG
Einfacher wäre definitiv das Lastunabhängige Relais, auch wenn zum tauschen der Tank mal kurz runter muss. Bekommst du sicherlich auch für dein Bike einfach zum tauschen gegen das originale.
Ich wäre vorsichtig bei diesem Amazon China Billigzeug. Hatte eine Kawasaki mit Lauflichtblinkern vor mir, die waren kaum zu sehen. Und da schien nicht mal die Sonne.
Ich würde auch die Lösung mit dem Relais bevorzugen. Widerstände müssen ja auch irgendwo hin, am Besten unter den Tank.
Bei meiner BMW werden die bei längerem Blinken sehr warm.
Moin Moin !
Die von dir verlinkten Blinker haben eine Leistungsaufnahme von 1,3 Watt. Eine normale Glühbirne für Blinker hat 21 Watt. Also musst du parallel zu einem LED Blinker einen Widerstand legen , der ca. 20 Watt verheizt.
(Entsprechend 40 Watt , wenn du die Blinker vorne und hinten Tauscht)
Nun etwas , was leider gesagt werden muss : Motorräder mit EG-Typgen. oder solche mit Beleuchtung nach EG-Richtlinien müssen eine Blinkerkontrolle besitzen. Egal , ob mit Parallelwiderständen oder einem lastunabhängigen Blinkrelais , mit jeder dieser beiden Möglichkeiten legst du die Kontrolle tot! D.h. ein Blinkerausfall wird nicht mehr erkannt und nicht mehr angezeigt.
Mit dem Ohmschen Gesetz U=R x I und U x I = P kannst du ausrechnen ...
U= Spannung in Volt R = Widerstand in Ohm I= Stromstärke in Ampere P = Leistung in Watt oder VA
du musst pro Blinker 20 Watt verheizen , also 12 V x I = 20 VA Daraus folgt I = 12/20 A = 1,6666 A
Diese 1,6666 A müssen zu jedem Blinker parallel zur Masse fliessen , mit dem Strom durch den Blinker zusammen sind das dann wieder ca. 21 Watt. Dabei kannst du davon ausgehen , die Wärme , die früher in der Blinkerbirne entstand, entsteht jetzt im Widerstand!
Aus U=R x I machen wir R= U/I = 12/1,6666= 7,2 Ohm.
du musst also einen Widerstand mit 7,2 Ohm zum Blinker parallel legen. Dieser Widerstand heizt aber mit 20 Watt , also muss der Widerstand auch diese Leistung vertragen können !
So einer , muss wohl auf Metallkörper zur Kühlung montiert werden (z.B. mit Rahmen verschrauben)
https://www.conrad.de/.../...bedrahtet-to-126-20-w-5-1-st-1625344.html
oder dieser , wobei der Widerstandswert schon grenzwertig abweicht:
https://www.henri.de/.../6-8ohm-20w-widerstand-axial.html
MfG Volker
Ich habe nur hinten am Motorrad LED- Blinker verbaut, die Kontrollleuchten funktionieren.
Noch mal zu den angefragten Blinkern, haben die ein Metallgehäuse? Das wäre schon ein ein gewisses Qualitätsmerkmal.
Bei Louis z.B. gibt es welche für €19,99/ Stück. Zwar etwas teurer, du hast aber im Garantiefall einen Ansprechpartner
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 8. Januar 2022 um 11:24:01 Uhr:
Nun etwas , was leider gesagt werden muss : Motorräder mit EG-Typgen. oder solche mit Beleuchtung nach EG-Richtlinien müssen eine Blinkerkontrolle besitzen. Egal , ob mit Parallelwiderständen oder einem lastunabhängigen Blinkrelais , mit jeder dieser beiden Möglichkeiten legst du die Kontrolle tot! D.h. ein Blinkerausfall wird nicht mehr erkannt und nicht mehr angezeigt.
Die Aussage ist leider, oder zum Glück, falsch. Die gilt bei Autos, aber nicht bei Motorrädern.
Bei Motorrädern ist es legal ein Unabhängiges Relais zu verbauen, auch wenn damit die Anzeige des Defektes ausfällt.
Die Anzeige, die pflicht ist, dass der Blinker angeschalten ist, bleibt ja weiterhin vorhanden.
Louis und konsorten würden sich nicht in die Nesseln setzen bei sowas einfach und würden einen Zusatz hinschreiben, wie sie es bei anderen Bauteilen ja auch machen, wenn die nicht im Straßenverkehr zugelassen wären.
@Schreyhalz: Ich hatte dir mal den Paragraphen rausgesucht gehabt. Die Zeit erspare ich mir, da man ja in den Kommentaren suchen könnte.
Sonst suche du den genauen Wortlaut der EG-Typgen raus, wo das auch für Motorräder gilt raus.
Zitat:
@sq-scotty schrieb am 8. Januar 2022 um 11:31:53 Uhr:
Ich habe nur hinten am Motorrad LED- Blinker verbaut, die Kontrollleuchten funktionieren.
Noch mal zu den angefragten Blinkern, haben die ein Metallgehäuse? Das wäre schon ein ein gewisses Qualitätsmerkmal.
Bei Louis z.B. gibt es welche für €19,99/ Stück. Zwar etwas teurer, du hast aber im Garantiefall einen Ansprechpartner
Funktionieren sie auch, wenn ein Blinker defekt ist? Also zeigen sie das an?
Wie aber schon geschrieben, einen Defekt muss die Anzeige gar nicht anzeigen müssen ;-)
Na ja 4 Widerstände muss man nun nicht verbauen, im Grunde genommen reicht auch einer, zwei Dioden kommen dann noch hinzu. Rechnen dürft ihr gern selber, das Relais ist und bleibt trotzdem einfacher.
Zitat:
@Forster007 schrieb am 8. Januar 2022 um 14:36:07 Uhr:
Zitat:
@sq-scotty schrieb am 8. Januar 2022 um 11:31:53 Uhr:
Ich habe nur hinten am Motorrad LED- Blinker verbaut, die Kontrollleuchten funktionieren.
Noch mal zu den angefragten Blinkern, haben die ein Metallgehäuse? Das wäre schon ein ein gewisses Qualitätsmerkmal.
Bei Louis z.B. gibt es welche für €19,99/ Stück. Zwar etwas teurer, du hast aber im Garantiefall einen Ansprechpartner
Funktionieren sie auch, wenn ein Blinker defekt ist? Also zeigen sie das an?
Wie aber schon geschrieben, einen Defekt muss die Anzeige gar nicht anzeigen müssen ;-)
Ja, beim Kauf war eins von den Vorschaltgeräten defekt( es gibt die auch als Positions- und Bremslicht zusätzlich). Blinker inkl. Lämpchen ging zu schnell.
Moin Moin !
Zitat:
Die Aussage ist leider, oder zum Glück, falsch. Die gilt bei Autos, aber nicht bei Motorrädern.
Zitat:
Sonst suche du den genauen Wortlaut der EG-Typgen raus, wo das auch für Motorräder gilt raus.
In diversen Ratgebern finde ich immer "Einschaltkontrolle" , doch wenn man diese Ratgeber genauer durchliest, findet man "Einschaltkontrolle" auch beim PKW ! Selbst bei der Beleuchtungsbroschüre von Dekra.
Aber in der 93/92 EWG finde ich dann unter Anhang IV (Beleuchtung von Krafträdern) unter IV 6.3.10 :
"Funktionskontrolle" vorgeschrieben!
Eine neuere Version oder andere Regelung finde ich nicht , die R48 gilt nicht für 2-Räder.
Zitat:
Louis und konsorten würden sich nicht in die Nesseln setzen bei sowas einfach und würden einen Zusatz hinschreiben, wie sie es bei anderen Bauteilen ja auch machen, wenn die nicht im Straßenverkehr zugelassen wären
Das Bauteil an sich ist ja zugelassen ! Man muss das rechtlich genauso sehen , als wenn man eine 21 Watt Birne mit Zulassung gegen eine 1 Watt Birne mit Zulassung tauscht. Kann beides problemlos verkauft werden , aber das Bauteil , wo die Birne eingebaut wird, entspricht nicht mehr der Zulassung.
Zitat:
Funktionieren sie auch, wenn ein Blinker defekt ist? Also zeigen sie das an?
Können sie grundsätzlich nicht!
MfG Volker
Wie ich damals schon schrieb, sind die Motorräder da außer vor.
Deine EWG 93/92 steht zwar drin, dass die Anzeige sich ändern muss, aber ist doch schon etwas älter oder?
Mag sein, dass die in der EU gilt, aber solange in der STVZO was anderes drin steht, gilt die. Hier der Text:
"(2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern." (STVZO §54)
Vielleicht wird die Novelle irgendwann geändert, aber zur Zeit ist es nicht so und somit sind solche Vorrichtungen bei Motorrädern noch erlaubt.
Wie gesagt, Louis und Co würden sich nicht in die Nesseln setzen bei sowas einfachen.
Moin Moin !
Zitat:
Deine EWG 93/92 steht zwar drin, dass die Anzeige sich ändern muss, aber ist doch schon etwas älter oder?
Mag sein, dass die in der EU gilt, aber solange in der STVZO was anderes drin steht, gilt die
Nein , das ist falsch!
Ob EG-Richtlinien gelten oder die StVZO , hängt vom jeweiligen Fzg ab! Dabei gilt grundsätzlich:
Es kann für eine Baugruppe (also hier die Beleuchtung) nur entweder die StVZO oder die EG Richtlinie gelten , ein "mixen" ist nicht zulässig.
Grundsätzlich sind die EG Richtlinien die neuere Version und ein (Komplett) Umbau auf EG-Richtlinien ist immer möglich.
Das bedeutet:
1. Krad mit ABE : Beleuchtung nach StVZO oder EG zulässig , es sei denn, EG Beleuchtung ist eingetragen, dann nur EG-beleuchtung zulässig.
2. Krad mit EBE ( Einzelbetriebserlaubnis): ist grundsätzlich nach StVZO geprüft, Umbau auf EG zulässig
3. Krad mit EG-Typgen. :ist grundsätzlich mit EG- Beleuchtung , Umbau auf StVZO nicht zulässig
Eine CBR 500 von 2017 wie die des TE hat mit ziemlicher Sicherheit eine EG-Typgen. , es sei denn , es handelt sich um einen Import aus einem Nicht-EG-Land , z.B. USA. Ist also Fall 3.
MfG Volker
Oder ein TÜV Prüfer hat es mal umgetragen etc.
Aber stimmt, in dem Fall hast du recht, sollte das Fahrzeug wirklich ne EG zulassung.
Aber ich glaube kaum, dass ein Prüfer bei sowas banalen, wo es zwei unterschiedliche Gesetze gibt, Probleme machen wird.