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Motorrad mit deutscher Zulassung dauerhaft in Italien fahren
Hallo in die Gruppe
Ich habe ein Haus in Italien gekauft und möchte meine Indian mitnehmen und zukünftig nur dort fahren. Mein Hauptwohnsitz bleibt Deutschland. Hat hier jemand Erfahrung in Punkto TÜV etc. ?
Danke Euch
Helmut
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30 Antworten
Wenn das Mopped dort dauerhaft verbleiben soll, musst Du es ummelden auf italienische Kennzeichen.
Edith: und natürlich italienische Versicherung.
Wird auch niemand jucken, wenn du sie einfach deutsch läßt und alle 2 Jahre zum TÜVen über die Alpen kurvst.
Ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug, welches im Ausland ist, braucht keine Hauptuntersuchung extra in Deutschland machen.
Bei Rückeinreise wäre aber eine unverzügliche Vorstellung zur HU von Nöten.
Wenn es keine großen Umstände macht, würde ich auch alle 2 Jahre eine Tour nach Deutschland machen.
Ummelden in Italien ist ein Krampf.
Sollte aber angestrebt werden.
Hast du COC Papiere für die Indian?
Das Ummelden ist sicher nicht nur ein Krampf, sondern kann auch richtig schön teuer werden, wenn man es nicht macht und erwischt wird.
Er hat seinen Hauptwohnsitz in Deutschland. Da wird ihm keiner was wollen. Ob das Ding dort staendig steht weiss doch keiner. Und dort juckt das auch nicht die Nachbarn wie z.B. in Deutschland wo jeder auf den anderen achtet ob er auch ja alle Regeln einhaelt.
Ich glaube Du unterschätzt da viele Italiener ein wenig und leierst Dir mit "jeder Deutsche" zu viel aus dem Arm.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 24. August 2023 um 17:37:47 Uhr:
Das Ummelden ist sicher nicht nur ein Krampf, sondern kann auch richtig schön teuer werden, wenn man es nicht macht und erwischt wird.
Wobei soll man erwischt werden? Es ist erlaubt mit einem in Deutschland zugelassenen Motorrad in Italien rumzufahren. Innerhalb der EU erst recht.
Zitat:
@Indian1965 schrieb am 24. Aug. 2023 um 14:48:25 Uhr:
Hat hier jemand Erfahrung in Punkto TÜV etc. ?
Danke Euch
Helmut
Das hat der TE gefragt. Ich habe auf etc.? geantwortet.
Was er oder all die User welche die italienischen Gesetze besser kennen, machen würde(n), bleibt denen selbst überlassen. Ich weiß, was ich an Stelle des TE machen bzw. nicht machen würde.
Ob und wie das alles in Italien kontrolliert wird und wie nett die Leute dort sind, welche immer das selbe (unauffällige) Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen dort rumfahren sehen, weiß ich nicht und will ich auch nicht wissen.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 24. August 2023 um 17:29:22 Uhr:
Ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug, welches im Ausland ist, braucht keine Hauptuntersuchung extra in Deutschland machen.
Das ist so nicht korrekt. Bei einer Verkehrskontrolle wird kein TÜV benötigt. Zum Versicherungsschutz ist der gültige TÜV weiterhin erforderlich. Voll- und Teilkasko zahlen nicht. Haftpflicht nimmt den Versicherungsnehmer später in Regress. (Vorausgesetzt die erfahren vom abgeaufenem TÜV.)
Ein weiterer Vorteil von einheimischen Kennzeichen ist, dass die Strafen geringer sind. Wer innerhalb einer frist zahlt, zahlt weniger. Bis in Deutschland die Halterermittlung stattgefunden hat, ist die frist schon um, und man darf den vollen Betrag zahlen.
Wenn jetzt schon feststeht, dass das Motorad in Italien belibt, würde ich es dort anmelden.
Nutzt aber alles nichts,wenn der TE seine HW in D hat, dann muss er das Moped auch in D anmelden.
Oder darf in IT auf NW oder Bungalow zugelassen werden. Kann ich mir nicht vorstellen.
Zitat:
@MvM schrieb am 26. August 2023 um 09:28:26 Uhr:
...Zum Versicherungsschutz ist der gültige TÜV weiterhin erforderlich. Voll- und Teilkasko zahlen nicht. Haftpflicht nimmt den Versicherungsnehmer später in Regress. (Vorausgesetzt die erfahren vom abgeaufenem TÜV.)
...
Stimmt so generell nicht. "Dazu muss der Versicherer durch ein Gutachten belegen, dass eine fristgerechte TÜV-Abnahme den Schaden verhindert hätte – zum Beispiel, wenn Sie mit intakten Bremsen keinen Auffahrunfall verursacht hätten. Schäden durch Vandalismus am Auto reguliert die Vollkasko unabhängig davon, ob der TÜV des Fahrzeugs abgelaufen ist."
Quelle: https://www.allianz.de/.../
Zitat:
@windelexpress schrieb am 26. August 2023 um 09:33:21 Uhr:
Nutzt aber alles nichts,wenn der TE seine HW in D hat, dann muss er das Moped auch in D anmelden.
Oder darf in IT auf NW oder Bungalow zugelassen werden. Kann ich mir nicht vorstellen.
Also in Spanien ist das kein Problem. Wird nicht auf "Bungalow", sondern auf Senor Huber in Barcelona, Calle 123 zugelassen.
Ohne residenza kannst und darfst Du als Deutscher kein Fahrzeug in Italien anmelden. Solange Du dich regelmäßig um den TÜV kümmerst, wäre es meiner Einschätzung nach nur eine Frage der Versicherungsbestimmungen, ob das Fahrzeug dauerhaft im Ausland bleiben darf.
Wenn der regelmäßige Standort in Italien ist darf man aber auch nicht ewig mit deutschen Kennzeichen rum fahren. Wenn die örtliche Polizei das (auffällige) Motorrad dann öfter sieht droht da auch Ärger.