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Motorrad mit österreichische Papier in D anmelden

KTM
Themenstarteram 14. April 2019 um 8:31

Hallo Zusammen,

ich habe meinen Wohnsitz (weiter aber auch Nebenwohnsitz in Österreich) nach Deutschland verlegt, fahre aber noch mein Motorrad mit einem österreichischen Kennzeichen. Kann ich das Bike hier ohne Probleme anmelden oder muss ich dafür eine eigene Untersuchung machen? Auch stellt sich die Frage ob ich es überhaupt noch angemeldet bekommen. Es handelt sich um eine KTM 660 Bj. 2004 mit EURO2. Ich denke dass es hier zu Problemen kommen könnte.

Hat wer dazu Erfahrungen gemacht?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@camusch schrieb am 20. April 2019 um 20:52:29 Uhr:

Ich hab das Bike schon in D stehen und werde das nächste mal wenn ich in Österreich bin, das Motorrad einfach abmelden.

Vergiss die deutsche HU vor der Abmeldung in Ö nicht. Ohne HU keine Anmeldung in D. Abgemeldetes Motorrad kann nur mit Kurzzeitkennzeichen oder auf einem Trailer zur Untersuchungsstelle bewegt werden. Das wird unnötig kompliziert und teuer.

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Die Erstzulassung war in der EU, das ist kein Problem. Du musst mit Deinem CoC Zertifikat eine normale HU machen, ggf. wird auch die österreichische Hauptuntersuchung akzeptiert. Dann mit den österreichischen Papieren zur Zulassungsstelle und umschreiben lassen.

Kannst machen. Die Pickerlüberprüfung akzeptieren sie aber nicht. Also neue HU und telefonier vorher mal mit der Zulassungsstelle in D wie sie die Sache mit dem Nummernschild handhaben.

Wir hatten mal den Effekt, dass die Zulassungsstelle die Nummernschilder irgendwo entsorgt hat und sie nicht nach Ö zurückgeschickt hat. Gab Ärger! Aus der Hand geben sie die Taferl aber nicht da sie die ja nicht entwerten dürfen/können.

Am Besten: In Ö abmelden und mit Überstellungskennzeichen oder am Hänger nach D bringen.

Zitat:

@a_v_s schrieb am 15. April 2019 um 08:02:19 Uhr:

Kannst machen. Die Pickerlüberprüfung akzeptieren sie aber nicht. Also neue HU und telefonier vorher mal mit der Zulassungsstelle in D wie sie die Sache mit dem Nummernschild handhaben.

Am Besten: In Ö abmelden und mit Überstellungskennzeichen oder am Hänger nach D bringen.

Es müsste doch gehen: HU mit österreichischer Anmeldung, im nächsten Heimaturlaub Schilder abgeben und abmelden, Motorrad bleibt während dessen in D, und nach Rückkehr in D anmelden.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 15. April 2019 um 10:00:54 Uhr:

Zitat:

@a_v_s schrieb am 15. April 2019 um 08:02:19 Uhr:

Kannst machen. Die Pickerlüberprüfung akzeptieren sie aber nicht. Also neue HU und telefonier vorher mal mit der Zulassungsstelle in D wie sie die Sache mit dem Nummernschild handhaben.

Am Besten: In Ö abmelden und mit Überstellungskennzeichen oder am Hänger nach D bringen.

Es müsste doch gehen: HU mit österreichischer Anmeldung, im nächsten Heimaturlaub Schilder abgeben und abmelden, Motorrad bleibt während dessen in D, und nach Rückkehr in D anmelden.

Klar, ist nur eine Frage wie weit es in die Heimat ist. Macht ja jede BH.

Themenstarteram 20. April 2019 um 18:52

Danke für die Antworten.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 14. April 2019 um 20:51:12 Uhr:

Die Erstzulassung war in der EU, das ist kein Problem. Du musst mit Deinem CoC Zertifikat eine normale HU machen, ggf. wird auch die österreichische Hauptuntersuchung akzeptiert. Dann mit den österreichischen Papieren zur Zulassungsstelle und umschreiben lassen.

Woher bekomme ich das CoC Zertifikat? Glaube nicht, dass ich sowas habe.

 

Ich hab das Bike schon in D stehen und werde das nächste mal wenn ich in Österreich bin, das Motorrad einfach abmelden.

Gruß

CoC bekommst du vom Hersteller wenn du es nicht mehr hast, kann aber Gebühren kosten.

Einfach nen Anruf oder Mail an KTM und anfragen.

Zitat:

@camusch schrieb am 20. April 2019 um 20:52:29 Uhr:

Ich hab das Bike schon in D stehen und werde das nächste mal wenn ich in Österreich bin, das Motorrad einfach abmelden.

Vergiss die deutsche HU vor der Abmeldung in Ö nicht. Ohne HU keine Anmeldung in D. Abgemeldetes Motorrad kann nur mit Kurzzeitkennzeichen oder auf einem Trailer zur Untersuchungsstelle bewegt werden. Das wird unnötig kompliziert und teuer.

am 28. April 2019 um 4:49

Hi!

Die Prozedur für den Privatmann ist:

- in A noch angemeldetes Fahrzeug zur HU in D vorstellen. Die deutsche HU läuft dann auf den Wagen mit A-Kennzeichen.

- COC-Papier besorgen. Gibt´s beim Hersteller, ggf. gegen Gebühr, die auch gepfeffert sein kann (300 Eur sind z.B. bei Harley keine Seltenheit). Ein Fahrzeug aus 2004 sollte ein COC-Papier haben. Sehe mal Deine Unterlagen zu dem Bike genau durch.

- mit beiden Zulassungsbescheinigungen aus A, dem COC-Papier, der deutschen HU-Bescheinigung, einer deutschen Versicherungsnummer ("EVB"-Nummer, bekommt man bei der deutschen Versicherung seiner Wahl für die Zulassung) und, falls das Fahrzeug in A zuvor auf jemand anderen als den in D Zulassenden zugelassen war, mit dem Kaufvertrag zur Zulassungsstelle am deutschen Wohnort gehen und ummelden.

- die deutsche Zulassungsstelle stellt dann eine Abmeldebescheinigung aus und schickt das alte A-Kennzeichen und Abmeldebescheinigung auch nach A zur dort zuständigen Zulassungsstelle, wo das Fahrzeug dann abgemeldet wird (manchmal vernichtet die deutsche Zulassungsstelle das A-Kennzeichen auch und bestätigt dies nach A).

Man muss nicht mehr selbst nach A fahren.

Das klappt jedoch nicht immer, deshalb unbedingt die Bescheinigung der deutschen Zulassungsstelle mitgeben lassen, so dass man die Österreicher auch selbst informieren kann. Die Versicherung sollte man dann auch selbst informieren, um unnötige Kosten zu vermeiden. Schließlich mahlen auch in D die Mühlen der Ämter langsam.

Genau so habe ich das erst letztes Jahr mit meinem alten Mercedes gemacht, den ich lange in A zugelassen hatte.

Kleiner Tip: die alte KTM ist ja nicht viel wert. Fange also mit dem COC-Papier an. Ist dies zu teuer, verkaufe die Maschine in A und kaufe in D eine andere. KTM gibt es ja auch in D.

Gruß,

HC

Bevor man viel Geld für ein CoC-Papier ausgibt in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld K nachsehen:

Steht da eine EG-Typgenehmigungsnummer, dann mit der Zulassungsstelle mal sprechen, ob das CoC wirklich unbedingt notwendig ist. (Feld K ist bei der Scheckkarten-Version auf der Rückseite, bei dem alten dreiteiligen Schein meine ich irgendwo im mittleren Teil)

ggf. kann auch die Überwachungsorganisation behilflich sein, die richtigen Schlüsselnummern zu ermitteln. Die muss für die HU ja ohnehin die Fahrzeugdaten herausfinden. Es hängt aber von der Zulassungsstelle ab, ob die diese Art der Hilfe akzeptieren oder nicht.

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