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Motorrad nach Anmeldung drosseln?

Themenstarteram 26. Februar 2023 um 15:15

Hallo zusammen,

kurze Frage, da ich mich in dem Bereich nicht genau auskenne.

Ich habe den offenen A Führerschein, eine Freundin hat jetzt A2 gemacht und eine Maschine gekauft. Die Maschine hat momentan 72Ps und steht noch beim Händler.

Die Maschine wird am Mittwoch bei der Zulassungsstelle angemeldet und das Kennzeichen abgeholt. Ich werde dann am Freitag zum Händler fahren, das kennzeichen montieren und die maschine abholen, da ich sie mit den 72 Ps fahren darf. Anschließend werde ich sie auf 48ps drosseln, beim tüv vorführen und eintragen lassen.

Nun zu meiner Frage:

Ist die reihenfolge richtig? Muss ich bzw. die freundin danach noch etwas machen oder beachten oder kann sie dann ohne Probleme mit der Maschine losfahren?

Vielen Dank.

Viele Grüße

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19 Antworten

Erst auf 48 PS drosseln dann anmelden....

 

DANN kann sie erst fahren

Im Prinzip ja ... aber

Wäre es nicht sinnvoller,

- das Moped gleich vom Händler drosseln zu lassen

- dann durch den Händler bei TÜV/DEKRA ... abnehmen lassen

- dann Zulassung direkt mit eingetragener Leistungsreduzierung durch den Händler

- Abholung erst, wenn "fertig"

?

am 26. Februar 2023 um 15:33

Zitat:

@Mercedes-Beeeenz schrieb am 26. Februar 2023 um 16:15:07 Uhr:

Hallo zusammen,

kurze Frage, da ich mich in dem Bereich nicht genau auskenne.

Ich habe den offenen A Führerschein, eine Freundin hat jetzt A2 gemacht und eine Maschine gekauft. Die Maschine hat momentan 72Ps und steht noch beim Händler.

Die Maschine wird am Mittwoch bei der Zulassungsstelle angemeldet und das Kennzeichen abgeholt. Ich werde dann am Freitag zum Händler fahren, das kennzeichen montieren und die maschine abholen, da ich sie mit den 72 Ps fahren darf. Anschließend werde ich sie auf 48ps drosseln, beim tüv vorführen und eintragen lassen.

Nun zu meiner Frage:

Ist die reihenfolge richtig? Muss ich bzw. die freundin danach noch etwas machen oder beachten oder kann sie dann ohne Probleme mit der Maschine losfahren?

Vielen Dank.

Viele Grüße

Das kannst Du so machen und sie kann dann losfahren, wenn in den Papieren 48 PS / 35 kw stehen.

am 26. Februar 2023 um 16:03

Zitat:

@Mercedes-Beeeenz schrieb am 26. Februar 2023 um 16:15:07 Uhr:

Hallo zusammen,

kurze Frage, da ich mich in dem Bereich nicht genau auskenne.

Ich habe den offenen A Führerschein, eine Freundin hat jetzt A2 gemacht und eine Maschine gekauft. Die Maschine hat momentan 72Ps und steht noch beim Händler.

Die Maschine wird am Mittwoch bei der Zulassungsstelle angemeldet und das Kennzeichen abgeholt. Ich werde dann am Freitag zum Händler fahren, das kennzeichen montieren und die maschine abholen, da ich sie mit den 72 Ps fahren darf. Anschließend werde ich sie auf 48ps drosseln, beim tüv vorführen und eintragen lassen.

 

Nun zu meiner Frage:

Ist die reihenfolge richtig? Muss ich bzw. die freundin danach noch etwas machen oder beachten oder kann sie dann ohne Probleme mit der Maschine losfahren?

Vielen Dank.

Viele Grüße

Dann meldest Du erst eine 72 PS Maschine an und musst diese entsprechend versichern, anschliessend wird sie gedrosselt, was nachträglich eingetragen werden muss und dann auch anders versichert wird.

Ist natürlich machbar, klingt aber nach doppelten Papierkram mit zusätzlichen Kosten ohne Mehrgewinn, da die Freundin so nicht schneller zu einem Motorrad kommt.

Der Vorschlag von Nogolf klingt irgendwie praktischer.

Themenstarteram 26. Februar 2023 um 16:14

Ja @Nogolf das klingt natürlich logischer aber der Händler würde 300€ fürs drosseln nehmen und ich mache es für lau. Deswegen wäre das in dem fall halt billiger.

Themenstarteram 26. Februar 2023 um 16:18

Könnte man die maschine denn nicht direkt mit 48ps bei der zulassungsstele anmelden, sodass man anschließend nachdem die drossel dann eingebaut wurde nur nochmal zum tüv müsste?

ohne Bescheinigung der Änderungsabnahme gibt´s auch keine Zulassung mt geänderten Daten ;)

Abholung mit Kurzzeit- oder Händlerkennzeichen / Anhänger?

Dann Umbau, Abnahme, Zulassung

(für die Ausstellung von Kurzzeitkennzeichen ist eine noch gültige HU Voraussetzung)

am 26. Februar 2023 um 16:33

Ich glaube, ein guter Teil der Einsparung durch das Selbermachen wird von den Gebühren des zusätzlichen Papierkrams aufgefressen, dafür hat man selber die Arbeit. Unter dem Strich wird das wohl nicht viel günstiger.

Kommt natürlich darauf an, wieviel Mehrarbeit einem die mögliche Einsparung (von deutlich weniger als 300€) wert ist.

Themenstarteram 26. Februar 2023 um 16:34

@Nogolf okay vielleicht ist das mit dem kurzzeitkennzeichen eine überlegung wert, gültige HU ist nämlich noch vorhanden

Kurzzeitkennzeichen z.B. beim Landratsamt Augsburg Zulassungsstelle = 13,10 Euro

Dazu kommen die Kosten fürs Nummernschild beim Schildermacher und EVB (Versicherung)

Themenstarteram 26. Februar 2023 um 16:56

@Nogolf also 15€ für zulassungsstelle, 20€ für die schilder und was kostet die Versicherung bzw. Die evb-nummer dann ca.?

Kein Schimmer ... ist Versicherungsabhängig unterschiedlich

Beim Schild (Du hast ja dann nur eines) denke ich aber eher an ~15€

Themenstarteram 26. Februar 2023 um 17:08

@Nogolf alles klar, vielen Dank. :)

Was kostet denn der Drosselsatz oder ist der beim Moped dabei?

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