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Motorrad Verkauft, Käufer Droht mit Anwalt

Themenstarteram 21. Januar 2023 um 2:38

Hallo was habt ihr für eine Meinung zu diesem Sachverhalt.

Ich habe ein Motorrad (Suzuki Bandit 600 wva8) verkauft für 1000 €. Der Käufer hatte mich vor dem Kauf gefragt, ob das Motorrad ein Unfall hatte, ich sagte nein und gekauft habe ich es auch als Unfallfrei und der Alte Kaufvertrag hätte ich auch noch wo das drin steht. Der Käufer hat das Motorrad gestartet und der Motor lief ohne Probleme, die Gasannahme war wie bei einem voll funktionsfähigen Motor. Zwei Wochen vor dem Verkauf bin ich selber noch damit gefahren, ohne Probleme. Eine Testfahrt konnte er nicht machen, da es abgemeldet war zu diesem Zeitpunkt. Drei Tage nach dem Kauf meldete (SMS) der Käufer sich bei mir und meinte, wenn ich mich bis am nächsten Tag nicht bei ihm melde, hätte ich ein Problem und er gebe es dem Anwalt weiter. Ich habe mich dann natürlich telefonisch gemeldet und gefragt, was denn das Problem ist. Er meinte das Ein Mechaniker das Motorrad sich angeschaut hat und das Motorrad hätte ein gravierender Unfallschaden gehabt, Ich habe gefragt an was er es denn erkannt hat, das es mal ein Unfall hatte. Die Antwort vom Käufer lautete "es wurden Teile am Motorrad getauscht, die man nur tauscht, wenn das Motorrad ein Totalschaden, gravierender Unfall hat". Darauf fragte ich ja was sind das für teile, Rahmen, Auspuff, Motor oder Gabel? Der Käufer sagte mir das er es nicht weiß was getauscht wurde und zudem hätte der Motor noch ein nicht reparierender Motorschaden. Dann hätte jemand das Motorrad manipuliert, weil die Benzinleitung längs eingeschnitten ist und das wäre definitiv ein Schnitt, weil poröse Risse würden anders anschauen. Der Motor soll jetzt angeblich immer ausgehen und nicht an bleiben (Der Käufer hat der Motor bei mir ca. 20 min Laufen gelassen und hat Gas gegeben). Was genau also kaputt ist und welche teile getauscht wurden konnte er mir nicht sagen. Er hatte auch nichts davon gesagt, dass er es zurückgeben muss, sondern nur, dass wir darüber preislich nochmal sprechen müssen.

Ich habe als Kaufvertrag einen von Mobile.de genommen und alle mir bekannten Mängel aufgeschrieben.

Meine Frage ist also, wenn er es dem Anwalt übergibt und zu einem Gerichtsverfahren kommt bin ich da im Nachteil, wenn das mit dem Unfall wirklich stimmen sollte, wovon ich nichts gewusst habe und ich auch nicht davon ausgehe, dass er die Wahrheit sagt. Für mich hört sich das so an wie einfach mal Scheiße quatschen, ich ziehe ihm noch paar Euros aus der Tasche.

Mit freundlichen Grüßen

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19 Antworten

Nummer blockieren und die Sache vergessen. Erledigt sich von alleine...

Über den Preis noch mal sprechen. Hmm, wieviel würde er denn jetzt mehr bezahlen wollen? ;).

Wie oben empfohlen, nicht mehr auf den Käufer reagieren. Erst falls vom Gericht etwas kommt. Hier will scheinbar wieder jemand im Nachgang den Preis drücken. Das ist derzeit eine bekannte Masche. Im Kaufvertrag von mobile ist hoffentlich die Gewährleistung als Privatverkäufer ausgeschlossen?

Falls er sich nochmals meldet, sagst du ihm, dass du dich inzwischen auch rechtlich hast beraten lassen und er möge bitte guten Gewissens den Rechtsweg einschlagen und ab jetzt würdest du nur noch schriftlich mit ihm über die Anwaltsseite kommunizieren. Dann Auflegen und Nummer komplett blockieren.

Das wird es dann "nähmlich" ;) auch gewesen sein.

Ich würde ihn wegen Betrugsversuchs bei der Polizei anzeigen. Dann hat sein Anwalt wenigstens was für ihn zu tun.

Ja, leider gibt’s wirklich solche Hirnis…am besten ignorieren. Selbst wenn Post seines angeblichen Anwalts käme (!) müsstest Du nicht zwingend antworten. , Da müsste erst ein Brief im gelben Umschlag vom Amtsgericht kommen, da sollte man dann aber schon Reagieren, mit Widerspruch oder Einspruch.

Aber auch vor Gericht wärst Du mit dem normalen Mobile.de oder ADAC Kaufvertrag auf jeden Fall auf der sicheren Seite, wenn Dir kein Unfall bekannt war. Das mit dem angeblichem Motorproblem, Benzinschlauch ist nur bla bla, normales Risiko bei Gebrauchtkauf

Ignorier dieses Gehabe einfach.

Wer schon so auftritt, „wenn du dich

nicht bis morgen meldest hast Du ein

Problem“, der hat offensichtlich selbst

ein Problem.

Und über einen Auftrag mit einem Streitwert

von läppischen 1000 Euro wird Deinem

Käufer sicherlich jeder Anwalt dankbarst

um den Hals fallen. :-)

Wenn Du guten Gewissens und mit

Kaufvertrag das Motorrad als unfallfrei

gekauft hast, selbst keinen Unfall hattest

und Dir somit auch nichts vorzuwerfen

hast, blockier die Nummer von diesem

Würstchen und genieße Deine 1000 Euro.

Grundsätzlich würde ich - nur so als

gutgemeinten Tip, da heutzutage ja

viele so oberschlaue Vögel unterwegs sind-

den Abschluss einer guten Rechtsschutz-

Versicherung empfehlen.

Sein Anwalt sind seine Brüder:):):)

Deswegen für solche Verkäufe am besten eine Extra Tel. Nummer anschaffen und nach dem Verkauf beiseite legen.

Das ist ne echte Unsitte geworden um noch Geld raus zu schlagen.

Reagieren musst du erst wenn wirklich ein schreiben von Anwalt kommt, aber selbst dann bist du mit einem Standard Kaufvertrag weitgehend raus wenn du ein reines Gewissen hast.

Lass dich von solchen vollpfosten nicht ins bockshorn jagen.

Beim nächsten Telefonat sagst du ihm einfach, das du die sachen deinem Anwalt übergeben hast und im zuge dessen die sachlage der polizei mitgeteilt hast. Ende. Auflegen...blockieren....

 

"Das Fahrzeug hat keinen Unfallschaden erlitten, seit es im Eigentum des Verkäufers war."

So heißt es im Mustervertrag von mobile.de.

Bewahre also deinen Kaufvertrag mit dem Voreigentümer auf, falls es tatsächlich zum Rechtsstreit kommen sollte (allerdings sehr unwahrscheinlich), dann kannst du belegen, es als unfallfrei gekauft zu haben. Und selbst wenn das Ding einen Unfall gehabt haben sollte, müsste dein Käufer dir beweisen, dass der Unfall geschah, als es in deinem Eigentum stand.

Ansonsten steht alles andere schon oben. Mein Eindruck ist, dass diese Masche besonders gerne bei älteren, preiswerten Fahrzeugen angewandt wird.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 22. Januar 2023 um 17:04:36 Uhr:

 

Bewahre also deinen Kaufvertrag mit dem Voreigentümer auf, falls es tatsächlich zum Rechtsstreit kommen sollte (allerdings sehr unwahrscheinlich), dann kannst du belegen, es als unfallfrei gekauft zu haben. Und selbst wenn das Ding einen Unfall gehabt haben sollte, müsste dein Käufer dir beweisen, dass der Unfall geschah, als es in deinem Eigentum stand.

Nicht ganz, wenn man herausgefunden hat das das Fahrzeug einen Unfallschade hatte muss man das beim Verkauf angeben.

Wenn der Käufer also beweisen könnte das du als Vorbesitzer von den Unfallschaden ( des Vor Vorbesitzer)) wusste dann ist man ebenfalls "dran"

Ist in der Praxis aber ja kaum nachweisbar.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 22. Januar 2023 um 17:42:46 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 22. Januar 2023 um 17:04:36 Uhr:

 

Bewahre also deinen Kaufvertrag mit dem Voreigentümer auf, falls es tatsächlich zum Rechtsstreit kommen sollte (allerdings sehr unwahrscheinlich), dann kannst du belegen, es als unfallfrei gekauft zu haben. Und selbst wenn das Ding einen Unfall gehabt haben sollte, müsste dein Käufer dir beweisen, dass der Unfall geschah, als es in deinem Eigentum stand.

Nicht ganz, wenn man herausgefunden hat das das Fahrzeug einen Unfallschade hatte muss man das beim Verkauf angeben.

Wenn der Käufer also beweisen könnte das du als Vorbesitzer von den Unfallschaden ( des Vor Vorbesitzer)) wusste dann ist man ebenfalls "dran"

Ist in der Praxis aber ja kaum nachweisbar.

Oh man...

"Der Käufer hatte mich vor dem Kauf gefragt, ob das Motorrad ein Unfall hatte, ich sagte nein und gekauft habe ich es auch als Unfallfrei und der Alte Kaufvertrag hätte ich auch noch wo das drin steht."

Zitat:

@cleverrepair schrieb am 22. Januar 2023 um 18:17:12 Uhr:

 

"Der Käufer hatte mich vor dem Kauf gefragt, ob das Motorrad ein Unfall hatte, ich sagte nein und gekauft habe ich es auch als Unfallfrei und der Alte Kaufvertrag hätte ich auch noch wo das drin steht."

Und was spielt das für eine Rolle?

Wenn ich ein Fahrzeug als Unfallfrei kaufe und mir dann z.B. in einer Werkstatt gesagt wird das Fahrzeug hatte einen Unfall darf ich das Fahrzeug nicht mehr als Unfallfrei verkaufen.

Natürlich kann ich mich dumm stellen und beweisen das ich es weiß ist für den Käufer praktisch unmöglich, aber das ist weder moralische noch rechtlich in Ordnung.

Eine Werkstatt ist kein Gutachter.

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