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Motorrad verkauft Käufer wirft mir arglistige täuschung vor

Themenstarteram 15. Oktober 2022 um 11:38

Hallo zusammen

Ich habe ein FZ verkauft über eine Bekannte Plattform verkauft

Wir schrieben an und ab mal . Ich schrieb ihm das ein bekannter das krad lackieren wollte und er nach abnahme des sturzbügels diesen fallen lies und es zu einer macke gekommen ist. Hatte zu dem zeitpunkt nicht dran gedacht das mir das krad umgefallen ist.ich dachte mir ok rufe ich ihn einfach an und sage es ihn

Wir telefonierten, ein paar Stunden später und ich sagte es ihm am Telefon das mir das krad umgefallen ist durch einen Sturm aber die macken ja auf den Bildern zu sehen sind . Er sagte ja ist ok ich komme morgen und kaufe den. Ich sagte ihm das ich den Kaufvertrag nur vor Ort abschließen werde.

Darauf schrieb ich ihm folgende Nachricht

ich setze den Kaufvertrag heute abend auf über den Sturz des bügels weißt du ja bescheid. Ich würde im Kaufvertrag rein schreiben das mir das krad umgefallen ist . Hier hätte MIT rein schreibe das mir das krad umgefallen ist hin gehört

Käufer meldet sich und wollte mit mir telefonieren. Er fragte mich nochmals nach dem zustand des FZ aus. Ich sagte ihm alles was ich über dieses Motorrad weiß, das ich es neu gekauft habe . Alter ,km stand. Das mir keine Mängel bekannt sind . Das ein bekannter mir das Motorrad nach meinem Wunsch lackieren sollte . Der angebliche lackieren nahm einen sturzbügel ab ließ ihn fallen und es war eine kleine delle . Als er mit 100er Schleifpapier an die verkleidung wollte war mir das zu bunt und ich brach es sofort ab. Sturzbügel wieder drauf und gut war es dann . Das krad ist bei einem sturm umgefallen . Bilder schicke ich dir nochmals zu .Er meinte er möchte das krad kaufen, ich sagte ihm ich mache keinen kaufvertrag ohne das der käufer es gesehen hat Telefonat beendet

Anschließend schrieb er mich über diese Plattform an und sagte. Es war doch bestimmt ein unfall oder einen rutscher . Ich sagte ihm wenn ich ausgerutscht wäre dann müsstes schleifspuren zu sehen sein. Darauf ist er zu mir gekommen und wir haben den Kauf abgeschlossen. Im vertrag sachmangel ausgeschlossen. Und geschrieben das die Schäden durch Sturz des Fahrzeuges entstanden sind .

Gestern habe ich eine Nachricht von ihn bekommen das er mich wegen Betruges anzeigen möchte und mich vors Gericht ziehen will. Da dieser Schaden am sturzbügel nicht durch die Abnahme und fallen lassen des Lackierer gekommen sein könnte. Das krad muss umgefallen sein. Ich erklärte ihm das ich ihm das am Telefon gesagt habe und auch bei der persönlichen in augenschein name des FZ . Er sagte beweise hätte er durch die Nachricht dir ich ihm geschrieben habe .

Ich habe ihm nur am Telefon und vor Ort alles erzählt. Ich bin nicht so der groß schreiber ich mag es einfach nicht. Ich telefoniere lieber . Wenn er es bis zum Gericht ziehen will und er abstreiten das ich ihm am telefon und vor Ort gesagt habe das mir das Krad umgefallen ist Wie kann ich dies beweisen ?

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31 Antworten

Heb mal alles auf, was du an Chatverlauf hast. Du hast Sachmängelhaftung ausgeschlossen, im Kaufvertrag steht, dass die Maschine mal umgefallen ist und er hat das Motorrad ja wohl gekauft, nachdem er es besichtigt hat. Ich würde da mal ganz ruhig abwarten ob da was kommt. Da sind Macken, Dellen oder sonstwelche Schäden. Die wurden im Kaufvertrag erwähnt. (So verstehe ich das jedenfalls) Und es ist doch egal ob sie durch fallen, rutschen oder sonstwie entstanden sind.

Themenstarteram 15. Oktober 2022 um 12:26

Danke für deine Antwort. Ja ich habe es im Kaufvertrag geschrieben das es zu einen umfaller gekommen ist.

Er beruft sich auf den chatverlauf das ich ihm da nur geschrieben habe das der Bügel durch die abmontage einen Schaden erlitten hat . Und ich ihm weder am Telefon noch im persönlichen Gespräch gesagt hsbe das dass krad durch sturm umgefallen ist. Und deswegen möchte er schadensersatz. Wenn es zum Gericht kommt, muss ich dann beweisen das ich ihm das gesagt habe? Meiner Meinung nach unterschreibe ich keinen kaufvertrag wenn da steht dass das krad umgefallen ist aber dies nicht erwähnt wurde

Gruß

Na ja, er kann dir nicht beweisen dass du es nicht erzählt hast. Ich denke mall der Kaufvertrag zählt. Und er hatte ja Gelegenheit zur Besichtigung. Und ein Kratzer ist ja sichtbar. Ist ja kein Versteckter MANGEL der erst später bemerkt werden kann.

Themenstarteram 15. Oktober 2022 um 13:07

Es ist kein versteckter Mangel jeder sieht es auf dem ersten Blick. Aber muss ich nicht beweisen das ich ihm das gesagt habe? Ich hsbe mal ein Foto von dem "schaden" hochgeladen .

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Nein, brauchst du nicht. Sag ihm, er soll dich verklagen. Dann wird er sich wohl nicht mehr melden.

Themenstarteram 15. Oktober 2022 um 14:04

Das habe ich ihm gestern am Telefon gesagt weil er sagte , das der Schaden laut Werkstatt 900 Euro betragen würde . Jeder blinde sieht das es nicht so viel ist. Als ich am überlegen war den sturzbügel reparieren bzw austauschen zu lassen sagte mein Händler das es gut 200 wären .

Wenn er anzeige macht dann zum Anwalt oder lieber jetzt schon? Rechtschutzversicherung besteht

Entspann dich. Mit Rechtschutz und Ausschluß der Haftung ist alles ok. Jeder Gutachter wird bestätigen, dass der Schaden nicht in Bewegung entstanden ist.

So einen Deppen hatte ich gerade auch nach einem Motorradverkauf. Der hat sich 4 Monate nach dem Verkauf gemeldet und will eine Rückabwicklung, weil das Motorrad nun nicht mehr läuft und angeblich der Kabelbaum manipuliert ist.

Solche Typen legen es nur drauf an, dass man sich erschreckt.

Bevor Post vom Anwalt kommt brauchst du gar nichts machen. Er muss ja auch erst einmal einen finden der ihm Erfolg versprechen kann im Fall einer Klage.

Anzeigen kann er dich gar nicht. Er kann dich verklagen. Bleib mal ganz geschmeidig.

Themenstarteram 15. Oktober 2022 um 14:48

Zitat:

@hury schrieb am 15. Oktober 2022 um 16:15:02 Uhr:

Entspann dich. Mit Rechtschutz und Ausschluß der Haftung ist alles ok. Jeder Gutachter wird bestätigen, dass der Schaden nicht in Bewegung entstanden ist.

So einen Deppen hatte ich gerade auch nach einem Motorradverkauf. Der hat sich 4 Monate nach dem Verkauf gemeldet und will eine Rückabwicklung, weil das Motorrad nun nicht mehr läuft und angeblich der Kabelbaum manipuliert ist.

Solche Typen legen es nur drauf an, dass man sich erschreckt.

Wie weit ist er gegangen? Auf dem Foto sieht man das es keine schleifspuren geben . Keiner schafft es während der Fahrt hinzufallen und auf der Stelle liegen zu bleiben würde immer etwas rutschen

Bevor Post vom Anwalt kommt brauchst du gar nichts machen. Er muss ja auch erst einmal einen finden der ihm Erfolg versprechen kann im Fall einer Klage.

Anzeigen kann er dich gar nicht. Er kann dich verklagen. Bleib mal ganz geschmeidig.

Weiß nicht wie ich einen weiteren Zitat machen kann deswegen habe ich es einfach kopiert. Er sagte zeugt mich wegen Betruges an. Laut seiner Aussage hätte er einen Anwalt er hat mit den auch namentlich genannt

...ich hab auchn Telefonbuch. Und den Anwalt hat er Freitag nachmittag oder Samstag früh erreicht. Klar wird der sein WE opfern bei dem Schaden der entstanden ist. Hast du mal gemerkt wieviele Leute sagen."Mein Anwalt wird sich drum kümmern"? Meinst du, die Anwälte sitzen so herum und warten auf "ihre" Klienten. Nen eigenen Anwalt hat doch nur Vito Corleone

Themenstarteram 15. Oktober 2022 um 16:05

Zitat:

@Zebulon102 schrieb am 15. Oktober 2022 um 17:28:13 Uhr:

...ich hab auchn Telefonbuch. Und den Anwalt hat er Freitag nachmittag oder Samstag früh erreicht. Klar wird der sein WE opfern bei dem Schaden der entstanden ist. Hast du mal gemerkt wieviele Leute sagen."Mein Anwalt wird sich drum kümmern"? Meinst du, die Anwälte sitzen so herum und warten auf "ihre" Klienten. Nen eigenen Anwalt hat doch nur Vito Corleone

Ne angeblich donnerstag. Dienstag hätte er wieder einen termin und nächste woche freitag beim gutachter. Dann bin ich mal gespannt wie der käufer mir so beweisen will das ich ihm den umfaller verschwiegen habe ,der natürlich im Kaufvertrag drinne steht :) ??

Hab ich aber richtig verstanden:

Du hast tel. den Umfaller erwähnt - das kannst du nicht nachweisen

Du hast ihm Bilder zugesandt, auf denen die Beschädigungen zu sehen sind - das kannst du bestimmt nachweisen

Du hast den Umfaller im Kaufvertrag erwähnt - das kannst du nachweisen

Die Schäden fallen bei einer normalen Besichtigung sofort ins Auge

Das Motorrad ist unfallfrei, aber nicht umfallfrei

Tja, da wüsste ich nicht, was ein Anwalt da machen sollte. Gekauft wie besichtigt und damit in Kenntnis der Beschädigungen. Und wenn jetzt Schleifspuren vorhanden sind, kannst du anhand der Fotos nachweisen, dass die beim Verkauf noch nicht vorhanden waren.

Zum "eigenen" Anwalt brauchst du erst dann, wenn du Post vom gegn. Anwalt oder Gericht bekommst. Vorher jeden Kontakt mit ihm unterlassen, ihn blockieren.

Themenstarteram 15. Oktober 2022 um 19:10

Zitat:

@PeterBH schrieb am 15. Oktober 2022 um 21:02:37 Uhr:

Hab ich aber richtig verstanden:

Du hast tel. den Umfaller erwähnt - das kannst du nicht nachweisen

Du hast ihm Bilder zugesandt, auf denen die Beschädigungen zu sehen sind - das kannst du bestimmt nachweisen

Du hast den Umfaller im Kaufvertrag erwähnt - das kannst du nachweisen

Die Schäden fallen bei einer normalen Besichtigung sofort ins Auge

Das Motorrad ist unfallfrei, aber nicht umfallfrei

Tja, da wüsste ich nicht, was ein Anwalt da machen sollte. Gekauft wie besichtigt und damit in Kenntnis der Beschädigungen. Und wenn jetzt Schleifspuren vorhanden sind, kannst du anhand der Fotos nachweisen, dass die beim Verkauf noch nicht vorhanden waren.

Zum "eigenen" Anwalt brauchst du erst dann, wenn du Post vom gegn. Anwalt oder Gericht bekommst. Vorher jeden Kontakt mit ihm unterlassen, ihn blockieren.

Ja das hast du so richtig verstanden.

Umfallfrei heisst doch das man während der Fahrt umgefallen ist. Umgefallen heisst vom Wind oder sonstiges .

 

"Als Unfallfahrzeug bezeichnet man ein Fahrzeug, das durch einen Unfall Schaden genommen hat."

"Unfall ist ein von außen auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis, dass zu einem Schaden geführt hat".

Nun kann man bestimmt darüber streiten, ob der Umfaller nicht auch ein Unfall war. Ist aber hier sch...egal, denn den Umfaller hast du im Vertrag aufgeführt und die Schäden waren sichtbar. Und wer in Kenntnis des Schadens eine Sache kauft, kann wegen dieser Schäden anschließend keine Ansprüche stellen.

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