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Motorrad wurde ohne weitere Absprache Repariert

Themenstarteram 19. November 2024 um 17:50

Ich habe mein Motorrad zur Reparatur von 3 Dingen abgegeben (ABS-Sensor, Bremsscheibe und der Bremssattel war locker, sollte befestigt werden.)

 

Dies ist alles Mündlich erfolgt, mein Bruder war als zeuge dabei.

 

Allerdings habe ich eine Rechnung in Höhe von 950€ erhalten, und es wurden 13 Weitere teile ausgetauscht. Das alles ohne Absprache und Bestätigung.

Wobei ich davor noch im Selben Laden den TUV gemacht habe.

Wie man im Anhang sehen kann wurde die Problem Beschreibung mit aufgeschrieben, allerdings wusste ich nie davon Bescheid.

Ich wurde nachhinein , nach der Rechnung darauf hingewiesen, hätte man diese Teile nicht mit ausgetauscht, würde es wieder Kaputt gehen.

Bei so einem Kostenaufwand hätte man mich doch normalerweise Informieren müssen.

Somit hätte ich mir die auch die ganze Reparatur überlegt.

 

Muss ich die ganze Rechnung Zahlen, oder gibt es eine Möglichkeit die Rechnung bis zu dem Teil die eigentlich Angefordert worden ist zu Zahlen.

 

Habe ich eine Chance vor dem Gericht?

Rechnung
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102 Antworten

Rechnung zahlen und aus deinen Fehlern lernen.

Aufträge immer schriftlich und mit Kostengrenze erteilen.

Ansonsten -> Anwalt aufsuchen und den um Rat fragen.

Auf der Rechnung steht: "Nach telefonischer Rücksprache mit dem Kunden repariert"

Gab es ein Gespräch und wenn ja was wurde besprochen ?

Da war anscheinend die Achslagerung ausgeschlagen und die Bremse ein Folgeschaden davon. Die angesetzte Arbeitszeit geht für den Arbeitsumfang wohl in Ordnung. Die Teile auch. Wenn du beauftragt hast, die lockeren Teile zu reparieren, dann passt das auch grade noch zum Auftrag. Das Moped hat grad mal 30 tkm gelaufen. Da kann man auch nicht von einem Totalschaden sprechen. Ich denke das geht also i.O..

Naja, selber das Motorrad kaputtrepariert...

Angeblich telefonische Rücksprache...

Angeblich schon HU gemacht, ist aber lt. Rechnung längst überfällig..

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 19. November 2024 um 19:32:23 Uhr:

 

Angeblich schon HU gemacht, ist aber lt. Rechnung längst überfällig..

HU gemacht heisst ja nicht HU bestanden ;).

Bei der Reparaturrechnung könnte die HU auch mit erheblichen Mängel abgeschlossen worden sein.

In meinen Augen komplett selbst schuld ---> bezahlen.

Und wenn man so überkritisch ist, dann SELBST Vorsorge treffen: Schaden und Reparaturweg VORHER genau besprechen, und festhalten, daß zurückgerufen wird, falls weitere Teile und Arbeiten nötig werden.

(By the way: wenn die Werkstatt zurückgerufen hätte (oder hat sie das sogar?), was hätte dann der TE sagen wollen? "Nein, das wird zu teuer, bitte alles zerlegt liegen lassen, ich hoe die ganzen Brocken ab und schaffe sie in eine andere Werkstatt" ?)

Zitat:

@AudiJunge schrieb am 19. November 2024 um 19:00:58 Uhr:

 

Rechnung zahlen und aus deinen Fehlern lernen.

Was ist denn das schon wieder für ein Unsinn. Eine mündliche Beauftragung, zumal unter Zeugen, ist für die Werkstatt bindend. Der TE hat sicherlich keinen Fehler begangen.

Du hast das arme Möpp mit Deinem verkorksten Kettensatzwechsel zerwichst. Für die Schäden, die Du verursacht hast, fällt die Rechnung noch echt moderat aus. Du solltest in Demut der Werkstatt eine Kerze stiften, statt zu motzen.

Vielleicht klärt erstmal der TE @Bielefeldb auf, was der Hinweis bedeutet auf der Rechnung "nach tel. Rücksprache..."

War wohl ein Scholz Telefonat: "Daran kann ich mich nicht mehr erinnern" :D

Zitat:

@twindance schrieb am 19. November 2024 um 19:49:26 Uhr:

 

Du hast das arme Möpp mit Deinem verkorksten Kettensatzwechsel zerwichst.

Das berechtigt die Werkstatt nicht, ungefragt nicht beauftragte Arbeiten durchzuführen.

Wieso denn?

Da steht doch telefonische Rücksprache dabei.

Und wir wissen nicht was da besprochen wurde

Zitat:

@nogel schrieb am 19. November 2024 um 19:46:27 Uhr:

 

In meinen Augen komplett selbst schuld ---> bezahlen.

In meinen Augen komplette Schuld der Werkstatt —-> nicht bezahlen.

Themenstarteram 19. November 2024 um 19:01

nein eben nicht, es gab keine Rücksprache

Zitat:

@Spi95 schrieb am 19. November 2024 um 19:16:00 Uhr:

Auf der Rechnung steht: "Nach telefonischer Rücksprache mit dem Kunden repariert"

Gab es ein Gespräch und wenn ja was wurde besprochen ?

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