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Motorradkauf mit verschwiegenen Mängeln, u.A. nicht zugelassenen Reifen
Kurze Beschreibung des Sachverhalts:
Artikelbeschreibung im Internet: leichte Kratzer an der linken Verkleidung, Riss im Spiegel aber sonst ist alles top gepflegt. Reifen wurden vom Händler andere drauf gemacht, wegen der besseren Straßenlage.
E-Mail Frage von mir: Sind ausserdem noch Schäden oder Mängel am Fahrzeug vorhanden? Sind die Reifen zugelassen?
Antwort: Nein, keine Schäden es ist alles in Ordnung. Der Händler sagt, die Reifen dürfen gefahren werden.
Verkäufer besteht seinerseits auf einen Kaufvertrag mit Ausschluss der Sachmängelhaftung und Garantie. 1200,00€ Anzahlung am 07.04.08, Restzahlung von 500,00€ 30 Tage später.
Das Motorrad wurde am 13.04.08 vom Spediteur geliefert.
Fakt ist: Verkleidung gerissen, Lenker links verbogen, Reifen sind laut original Honda-Hersteller-Gutachten definitiv nicht zulässig. Kosten insgesammt 449.11€
telefonische Aussage gestren vom Verkäufer: trotz Saisonkennzeichen 03-10 und dem Umfall im Oktober, von dem die Kratzer und der defekte Spiegel links stammen, sind er, papa und opa damit gefahren, ohne einen verbogenen Lenker festgestellt zu haben.???(schon klar)
Jetzt die Frage: Trotz Privatverkauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung muss er doch für Schäden, die er mir bewusst verschwiegen hat haften, oder???
Ich habe den ganzen Sachverhalt,Internet-Artikelbeschreibung, E-Mail-Verkehr, Gutachten für Reifen, Reparaturangebote schriftlich vorliegen.
Beste Antwort im Thema
Sehenden Auges Scheiße gekauft.
Viel Glück dabei, den Mini-Preis von 1.700 EUR noch zu drücken.
Meine Erfahrung:
Bevor ich Mopeds / Autos gekauft habe,
habe ich die erst angeschaut,
ggf. noch durch eine Fachwerkstatt / TÜV checken lassen
und dann erst bezahlt.
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35 Antworten
Ja, diese Mängel lassen sich auch durch den Sachmängelhaftungsausschluß nicht ausschießen, da sie offensichtlich waren und trotzdem verschwiegen wurden.
Wenn du das Geschäft rückabwickeln möchtest, solltest du dir aber einen Anwalt nehmen, damit alles rechtlich einwandfrei über die Bühne geht.
Ich habe dem Verkäufer 2 Angebote gemacht.
1. Er lässt die Maschine auf seine kosten bei mir abholen und erstattet mir die Anzahlung und die Transportkosten.
2. Ich behalte die Maschine und verrechne die Reparaturen mit dem noch offenen Betrag.
Da ihn beides ziemlich auf den Geldbeutel gehen würde, windet er sich gerade wie ein Aal und wehrt sich mit aus der Luft gegriffenen Aussagen...
Ich versuche einem Rechtsstreit zu vermeiden, da er in dem Fall auch noch die Kosten für ein rechtlich verwertbares Gutachten tragen muss, aber der Kollege versteht nicht, das er da Bockmist gebaut hat.
Dann schreib ihm doch mal, das du das auch an einen Anwalt abgeben würdest und das ganze dann zu seinen Kosten, es also ratsam wäre, sich zu einigen.
Das hab ich doch schon gemacht. Für die Reifen ist ja nicht er als Halter und Fahrer verantwortlich, sondern der Händler, der seine Dienstleistung falsch gemacht hat...???
Der Lenker war bei ihm noch nicht verbogen, das können er, sein Papa und sein Opa bezeugen, die sind nämlich vor dem Umfaller der Maschine im Oktober damit gefahren und haben nichts bemerkt...??? (Saisonkennzeichen 03/10) (Die Maschine ist im Oktober beim Einmotten auf die linke Seite gekippt)
und die Verkleidung.... Ist sowieso seltsam, das alles auf der linken Seite ist...???
Mich nervt nur, das doch alles so offensichtlich ist und er sich trotzdem noch windet....
Das kostet mich alles Zeit, in der ich weder fahren, noch etwas reparieren kann, weil der Herr nicht in die Wertung kommt.
Zitat:
Original geschrieben von SteffSteff
Das kostet mich alles Zeit, in der ich weder fahren, noch etwas reparieren kann, weil der Herr nicht in die Wertung kommt.
Welche Frist hast du ihm denn gesetzt, um die Sache gemäß deinen Vorstellungen zu regeln?
der reifenhaendler ist auch kaum dabei.
fuer den zustand ist der fahrer verantwortlich.
wobei heute die freigaben, der reifen ,sich abweichend von den eintragungen zugelassen sein koennen.
reifenbindungen gibt es nur noch selten.
Harry
der reifenhändler zieht das auf was der kunde will, er kann ihm sagen das er den Reifen nicht fahren darf aber wenn er ihn haben will wird er ihm das ding aufziehen. den ob er damit fährt oder nicht ist nicht mehr in der verantwortung vom händler. Fahre und Halter sind für den zustand des Kfz zuständig.
Ich habe ihm eine Frist bis Mittwoch gesetzt. Das es für die Reifen keine Freigaben gibt weiß ich ganz genau, hab mich da schlau gemacht.
Ich hoffe nur, das er zur Vernunft kommt, sonst zieht es sich noch ewig hin.
Wie stehen meine Chancen vor Gericht aus eurer Sicht? (falls es echt soweit kommen sollte)
bei verschwiegenen mängeln > eher gut
der reifen ist wurscht.
Harry
Was den Reifen angeht:
Nur weil im Gutachten oder im Schein ein anderer Reifen steht, heißt das nicht, dass der der drauf ist nicht freigegeben ist für die Maschine.
Der Reifenhändler bzw. der Zweiradhändler weiß in der Regel anhand von Listen, Erfahrung oder Internetrecherche welche Reifen auf welche Maschine montiert werden können. Selbst wenn man im Internet mal nicht schlau wird (z.B. Maschine zu neu auf dem Markt, Freigabe noch nicht erstellt), kann man den Reifenhersteller anrufen/mailen, ob was machbar ist.
Mein Zweiradmonteur meinte mal zu mir, dass es keinen gängigen Reifen gibt für den er vom Reifenhersteller (nicht vom Motorradhersteller) keine Freigabe kriegen würde auf meine Maschine.
Der Reifen muss vom Reifenhersteller also für die Maschine freigeben sein. Das müsste als erstes mal definitiv vom Reifenhersteller und nicht vom Motorradhersteller recherchiert werden bevor man es in Regress stellt. Es reicht ja schon die Angabe / Aussage des Reifenherstellers im Internet.
Zitat:
Original geschrieben von SteffSteff
Kurze Beschreibung des Sachverhalts:
Artikelbeschreibung im Internet: leichte Kratzer an der linken Verkleidung, Riss im Spiegel aber sonst ist alles top gepflegt. Reifen wurden vom Händler andere drauf gemacht, wegen der besseren Straßenlage.
E-Mail Frage von mir: Sind ausserdem noch Schäden oder Mängel am Fahrzeug vorhanden? Sind die Reifen zugelassen?
Antwort: Nein, keine Schäden es ist alles in Ordnung. Der Händler sagt, die Reifen dürfen gefahren werden.
Verkäufer besteht seinerseits auf einen Kaufvertrag mit Ausschluss der Sachmängelhaftung und Garantie. 1200,00€ Anzahlung am 07.04.08, Restzahlung von 500,00€ 30 Tage später.
Das Motorrad wurde am 13.04.08 vom Spediteur geliefert.
Fakt ist: Verkleidung gerissen, Lenker links verbogen, Reifen sind laut original Honda-Hersteller-Gutachten definitiv nicht zulässig. Kosten insgesammt 449.11€
Um Welches Modell handelt es sich genau und Welche Reifen sind am Bike montiert????
Sehenden Auges Scheiße gekauft.
Viel Glück dabei, den Mini-Preis von 1.700 EUR noch zu drücken.
Meine Erfahrung:
Bevor ich Mopeds / Autos gekauft habe,
habe ich die erst angeschaut,
ggf. noch durch eine Fachwerkstatt / TÜV checken lassen
und dann erst bezahlt.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Sehenden Auges Scheiße gekauft.
Viel Glück dabei, den Mini-Preis von 1.700 EUR noch zu drücken.
Das denke ich auch...wenn es einiger massen teurer Motorrad (600cc<) war,kann man nicht zu all grosse hoffnungen machen für den Preis.
Hm,
ich will ja den Teufel nicht an die wand malen,aber......
Selbst wenn du die Sache gewinnst kannst du allenfalls die restsumme irgendwie verrechnen,denn ich gehe mal davon aus dass der Verkäufer sehr jung ist (wenn Papa und Opa noch Moped fahren)... Somit kann es sein dass er noch Schüler ist und er kein eigenes Einkommen hat.Dann ist deine Kohle futsch.....