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Motorradunfall

Themenstarteram 15. September 2007 um 12:08

Hallo zusammen,

mir ist heute Mittag ein LKW hintendrauf gefahren. Mir ist nix passiert. Ich hab an einer roten Ampel gestanden und plötzlich gabs einen Schlag von hinten und schon lag ich auf der Seite.

Die Polizei hat dann den Unfall aufgenommen und den LKW-Fahrer mit 35 € verwarnt. Ich hab dann den ADAC gerufen und ein Abschleppwagen hat mein Motorrad zur Werkstatt gefahren.

Der Fahrer des Abschleppwagens hat vergeblich versucht, die Kosten fürs Abschleppen bei der Werkstatt einzutreiben. Da ich das Motorrad auf jeden Fall repariert haben möchte, habe ich den Schaden direkt an die Werkstatt abgetreten. Über die Kosten für das Abschleppen (163,03 €) habe ich eine Rechnung bekommen, auf der steht : Betrag wird binnen 7 Tagen überwiesen.

Der Monteur hat sich die Maschine angeguckt und meinte das könnte ein Totalschaden sein. Ich habe das Motorrad erst vor 4 Wochen bei einem Händler für 4.490 € gekauft.

Ich habe dann über den Zentralruf der Autoversicherer die gegnerische Versicherung in Erfahrung gebracht und den Vorfall telefonisch gemeldet.

Am Montag wird sich der Werkstattmeister die Maschine anschauen und evtl. ein Gutachten in Auftrag geben. Die Dame von der Versicherung sagte, die warten jetzt erstmal ab, bis ein Gutachten vorliegt.

Gibts sonst noch was zu tun ausser Abwarten???

Gruß Christian

Hier mal zwei Fotos:

Foto1

Foto2

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12 Antworten

Hallo Christian,

 

erst mal gut, dass dir hier weiter nichts passiert ist. Das ist das wichtigste.

 

Zu weiteren Ablauf.

 

Hier ist in jedem Fall ein Gutachten erforderlich. Und dass solltest du selber in Auftrag geben.

Frage bitte die Werkstatt mit welchen SV die sonst so zusammenarbeiten, bevor du eine Zusage hierfür abgibst.

 

Unterschreibe bitte nichts blanko, ohne alles  genau  geprüft zu haben. Wenn du am Montag näheres weist, kannst du dich ja noch mal melden.

 

Du kannst auch einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung deiner Interessen beauftragen. Wenn du nicht so viel Ahnung von der Materie hast, wäre zumindest ein Beratungsgespräch  bei einem qulaifizierten Verkehrsrechtsanwalt ratsam. Da gibt es bei der Regulierung so einiges zu beachten.

 

Bei einer geklärten Schuldfrage muss die Versicherung das Honorar des RA übernehmen. Hast du evtl. eine Rechtsschutzversicherung bist du doppelt abgesichert.

 

Überlege erst mal dieses Wochenende in aller Ruhe, bevor du hier Entscheidungen triffst.

 

Wenn du noch fragen hast, melde dich. Hier wird dir geholfen ;)

 

Gruß Delle

 

 

 

Themenstarteram 15. September 2007 um 12:37

Die Abtretungserklärung habe ich schon unterschrieben. Ich möchte mit dem Unfall nix verdienen, ich möchte einfach, daß die Maschine wieder repariert wird.

Die Motorradwerkstatt hat regelmäßig die Dekra im Haus und kümmert sich um einen SV. Die einzige Sorge die ich habe ist, daß die Reparatur zu teuer werden würde und es somit ein wirtschaftlicher Totalschaden wäre.

Und falls es Probleme gibt: Rechtschutz ist vorhanden.

Gruß Christian

Zitat:

Original geschrieben von Christian74

Die Abtretungserklärung habe ich schon unterschrieben. Ich möchte mit dem Unfall nix verdienen, ich möchte einfach, daß die Maschine wieder repariert wird.

 

Die Motorradwerkstatt hat regelmäßig die Dekra im Haus und kümmert sich um einen SV. Die einzige Sorge die ich habe ist, daß die Reparatur zu teuer werden würde und es somit ein wirtschaftlicher Totalschaden wäre.

 

Und falls es Probleme gibt: Rechtschutz ist vorhanden.

 

Gruß Christian

Da habe ich dir auch nicht unterstellt, dass du an den Unfall etwas verdienen möchtest. Da du dich hier ja schon festgelegt hast und einen SV beauftragt hast, kann im Nachinein sowieso nichts mehr entschieden werden.

 

Viel Glück bei der Regulierung. 

Themenstarteram 15. September 2007 um 12:50

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Da habe ich dir auch nicht unterstellt, dass du an den Unfall etwas verdienen möchtest.

Das sagt ja auch keiner. Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, daß ich auf jeden Fall reparieren lassen möchte.

Zitat:

Original geschrieben von Christian74

Zitat:

Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, daß ich auf jeden Fall reparieren lassen möchte.

 

 ... und das kannst Du bei einem Haftpflichtschaden bis 130% vom

Wiederbeschaffungswert. Wenn der SV den von Dir bezahlten Preis auch

als WB-Wert ermittelt, wären das rund 5800,00 Euro. Dafür kann man

schon recht umfangreich reparieren.

Themenstarteram 15. September 2007 um 17:33

Zitat:

Original geschrieben von DaTho

... und das kannst Du bei einem Haftpflichtschaden bis 130% vom

Wiederbeschaffungswert.

Muss nicht erst noch der Restwert abgezogen werden???

Hab gerade mal geguckt. Laut DAT liegt der HändlerEINKAUFSpreis bei 3980 EUR.

Und laut ADAC liegt der HändlerVERKAUFSpreis bei 4950 EUR.

Weiß aber nicht, wie hoch der Restwert noch ist.

Gruß Christian

 

Hi,

nein, Du hast tatsächlich Anspruch auf Reparatur bis 130% des Wiederbeschaffungswertes.

Der ermittelte Wiederbeschaffungsaufwand (WBW - Restwert) ist für den Fall der Abwicklung als Totalschaden relevant.

Liegen die Rep.-kosten höher als 130% WBW, redet man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Dann wird abgerechnet. Entschädigung ist dabei der Wiederbeschaffungsaufwand.

Liegt es darunter, ist es reparaturwürdig und du kannst darauf bestehen.

Dann ist der Restwert auch irelevant.

Grüße

Schreddi

Noch kurz zur technischen Seite:

Wenn man sich die Ersatzteilpreise von Kawasaki ansieht, bist du rechnerisch wirklich sehr schnell bei einem Totalschaden.

Beispiele:

Heckrahmen, geschraubt 421€

Rücklicht 115€

Verkleidung rechts 620€

Schutzblech komplett 115€

Bugspoiler 500€

alles +MWST versteht sich :D

In dem Fall würd es sich lohnen mal nach preiswerten, gebrauchten Ersatzteilen Ausschau zu halten. Einen Heckrahmen oder ein Schutzblech kriegt man für ein paar Euro.

Wäre schade drum, das Motorrad wegen solcher Kleinigkeiten zu verschrotten.

Themenstarteram 19. September 2007 um 10:26

Kostenvoranschlag ist fertig: fast 8.000 EUR, weil der Rahmen auch was abbekommen hat.

Jetzt heisst es erstmal Gutachten abwarten. Wird wohl auf Totalschaden hinauslaufen.

Gruss Christian

muhaha...da kriegst ja a neue :D

OK, dann wirds auf Totalschaden rauslaufen...allerdings dürfte der Restwert noch relativ hoch sein. Gabel, Motor, Felgen, Bremsen, Reifen, Auspuffanlage, Tank...is ja alles noch OK und am Markt auch immer gefragt.

Also lass sie dir nicht für 200€ oder so abluchsen.

Themenstarteram 23. September 2007 um 0:53

Ich hätte da noch eine Frage:

Was passiert mit dem Motorrad, wenn nach Totalschaden abgerechnet wird?

Wenn zum Beispiel der Wiederbeschaffungswert 4.500 EUR ist und der Restwert 1.000 EUR?

Bekomme ich dann nur 3.500 EUR von der Versicherung und muss das Möp selbst verkaufen?

Oder bekomme ich Alles und das Motorrad geht in den Besitz der Versicherung über?

Gruß Christian

Hallo,

 

ja, so ist das richtig. Der "Rest" mit 1000 EUR verbleibt ja in deinen Händen. Für diesen Restwert gibt es aber Aufkäufer, die dir benannt werden müssen.

Versicherungen legen meist ein Gebottsblatt einer Börse bei oder schreiben dir extra einen Brief, aus dem die Kontaktdaten des Aufkäufers hervorgehen.

 

Achtung: Diese Gebote sind zeitbefristet, Gebotsfrist beachten!!!!!!!

 

Hast du einen freien Gutachter beauftragt, benennt er dir den Aufkäufer.

 

Das kommt jetzt ganz darauf an, wer das Gutachten erstellt hat.

 

Den Verkauf durchführen musst du, da der Restwert dir ja gehört. Gutachter und Versicherung sind ja keine Makler. Aber wie gesagt, du bekommst ja Kontaktadressen von Aufkäufern. Verkaufen musst du nicht, das ist dir überlassen. In deinem theoretisch aufgestellten Fall bekommst du halt 3500 EUR direkt von der Versicherung.

 

Grundsätzlich: Die Eigentumsrechte an dem Motorrad verbeiben bei dir.

 

Haule

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