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Motorradverkauf nach Ungarn
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt. Ich bin momentan dabei, mein Motorrad zu verkaufen. Nun hat sich jemand aus Ungarn gemeldet. Ich habe lange mit ihm telefoniert und eigentlich ist alles erst mal unverdächtig. Ich bin ja auch eher vorsichtig aber auch nicht panisch. Ich habe auf jeden Fall hier nicht unbedingt das Gefühl, dass ich besch.... werden soll. Also nix mit Vorabüberweisung per Western Union, Abholung durch einen Bekannten oder per Spedition usw. Er möchte morgen mit einem Ford Transit kommen und falls alles ok ist, dass Motorrad mitnehmen.
Meine Frage zielt eher darauf ab, wie das gehandhabt wird mit Kennzeichen, abmelden, Fahrzeubrief und Schein?
Ich würde das Motorrad nur ungern heute abmelden, weil ich ja nun nicht sicher sein kann, dass er es tatsächlich auch kauft. Falls nicht, hab ich dann ein abgemeldetes Motorrad in der Garage.
Ok, falls er es kauft, baue ich natürlich das Kennzeichen ab. Aber was ist mit den Papieren? Wenn ich das Moped, sagen wir mal, dann am Freitag abmelden möchte, was brauche ich dafür? Schein und Brief? Hab ich dann ja nicht. Wie würde man das am idealsten handhaben?
Mfg
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11 Antworten
Schau mal ob du es online abmelden kannst:
https://www.youtube.com/watch?v=GDEgMupUSGM
Natürlich musst du bei deinem StVA schauen
Wenn Du das Kennzeichen abbaust musst Du es auch abmelden.
Sonst bekommt er das in Ungarn nicht angemeldet und Du bekommst es ohne ZB1 nicht abgemeldet.
Ggf geht online Abmeldung wenn er sich entscheidet das Fahrzeug zu nehmen.
Wenn die Fahrzeugpapiere für das online-Verfahren ausgerüstet sind ( QR-codes unter Siegel), dann könntest du mit einem freigeschalteten elektronischen BPA online die Abmeldung direkt bei der Übergabe durchführen. Wenn das alles nicht zutrifft, dann übergib es ihm abgemeldet um safe zu sein. Ohne Papiere würde er Ärger bei der Einfuhr / Überführung bekommen können.
Oh, super Idee mit der Onlineabmeldung. Hab auch mal grade alles gecheckt, müsste gehen. Ausweis ist onlinefähig und QR Codes sind auf Fahrzeugschein und Kennzeichen. Und meine Zulassungsstelle bietet es auch an.
Was mache ich mit dem Fahrzeugschein nach Abmeldung? Behalte ich den oder gebe ich dem Käufer mit? Bei normaler Abmeldung wird der ja eigentlich einbehalten oder?
Ausweis ist zur Abmeldung nicht nötig. Mein letzte Motorrad wurde nach Kauf online abgemeldet. Den Fahrzeugschein habe ich mitgenommen.
Ich glaube, den braucht man zur Wiederzulassung. Gilt als Abmeldebescheinigug, die man früher mal bekam. Also dem Käufer mitgeben
Ich musste beim FZG abmelden letztes Jahr aber einen Online-Perso einsetzen.
Oder ich irre hier gewaltig. Aber ich hab extra dafür den Perso frei schalten lassen.
Fürs Abmelden ist der online perso nicht mehr erforderlich.
§ 24 Antrag auf Außerbetriebsetzung
(4) Für die Beantragung der Außerbetriebsetzung ist auf die Identifizierung des Antragstellers zu verzichten, sofern die Sicherheitscodes der Stempelplaketten nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 2, und der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 erfasst werden. Die Halterdaten sind vom Portal aus dem Zentralen Fahrzeugregister zu erheben, zu speichern und für die Antragsprüfung zu verwenden.
Ok, gut zu wissen. Danke.
Zitat:
@prikkelpitt schrieb am 18. Juni 2024 um 13:22:22 Uhr:
Was mache ich mit dem Fahrzeugschein nach Abmeldung? Behalte ich den oder gebe ich dem Käufer mit? Bei normaler Abmeldung wird der ja eigentlich einbehalten oder?
Die ZB I wird nach der Abmeldung immer ausgehändigt und enthält den Abmeldungsvermerk. Also ist diese auch zur Wiederzulassung, auch im Ausland, zwingend mit vorzulegen.
Ich habe es lange vor der onlinezeit mal so gemacht, dass ich die schilder abgeschraubt habe und das Auto dem Käufer gegeben habe plus eine Kopie der Papiere. Habe dann abgemeldet und ihm die Papiere mit der Post geschickt.
Wenn der Käufer das so mit macht dann wäre das ein gangbarer Weg.
Auf jeden Fall würde ich das FZG nur abgemeldet bzw. ohne Papiere und Schild mitgeben.